Widerstandsrecht im Rechtsstaat
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Das Widerstandsrecht wurde erst im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung von 1968 in das Grundgesetz aufgenommen. ( Quelle: bund.de )
Widerstand ist nur zulässig gegen den Versuch, “diese Ordnung” zu beseitigen, das bedeutet die Verfassungsordnung, wie sie in den vorausgehenden Abs. 1-3 des Art. 20 GG festgelegt ist: Demokratie, Bundessstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat.
Widerstand kann sich gegen “jeden” richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, einen “Staatsstreich von oben”, als auch gegen revolutionäre Kräfte, einen “Staatsstreich von unten”.
Widerstand ist nur erlaubt, wenn “andere Abhilfe nicht möglich ist”. Es ist das letzte Mittel, wenn die Institutionen des Rechtsstaates, besonders unabhängige Gerichte, nicht mehr handlungsfähig sind.
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Bei genauem Hinsehen ist festzustellen, dass sich
Finanzgesetzgeber, Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung sich längstens faktisch außerhalb des bundesdeutschen Rechtsstaates bewegen, ansonsten sind die unter “Steuern + Grundrechte” sowie “gesetzloses-Finanzamt“ aufgezeigten Fakten nicht erklärbar…
Finanzgesetzgeber, Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechungen haben bis heute nicht den Boden des Grundgesetzes erreicht, das Tun und Handeln ist hier einzig geprägt von skrupellosem “mach Geld, mach noch mehr Geld” mittels Scheinlegalität durch Rechtsbeugung…
Ermöglicht ist dieses alles worden dadurch, dass die Reichsabgabenordnung bis 1976 zusammen mit dem Steueranpassungsgesetz aus 1934 ohne dem Art. 123 Grundgesetz genügt zu haben, Rechtskraft besessen hat und auf diese Weise das fiskalische Gedankengut des Willkürsystems “Drittes Reich” nahzu 30 Jahre in Wort und Schrift weitergetragen hat…
Reichsabgabenordnung und Steueranpassungsgesetz von 1934 bildeten das gesetzliche Rüstzeug, um das systematische staatliche Ausplündern jüdischer Menschen aber auch nur Andersdenkender gesetzlich legitimiert erscheinen zu lassen. Details und mehr finden sich hier… , davon profitierte zwischen 1933 und 1945 ein ganzes Volk, doch dann war Schluss, scheinbar, denn mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches und dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 sollte staatliche Willkür und staatliches Ausplündern der Vergangenheit angehören, doch das Gegenteil hat scheinbar bis heute stattgefunden…
Art. 123 GG
(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.