Antwort im Auftrage des Bundespräsidenten???
Mit Datum vom 12. Mai 2008 schrieb dem Bundespräsidenten der Steuerberater Helmut Samjeske, Berlin, einen mehrseitigen Brief unter dem Titel
Haben wir aus der Bücherverbrennung gelernt?
Sehr persönlich, sehr sachbezogen und sehr dezidiert trägt der Bürger Helmut Samjeske gezielt mit Blick auf die Rede des Bundespräsidenten sowie dem Anlass dieser Rede bezogen dem Bundespräsidenten vor.
Anlass war die staatstragende Rede von Dr. Horst Köhler, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland zum 75. Jahrestag der Bücherverbrennung 1933, am 10. Mai und dem damit verbundenen Gedenken der Opfer, die er am 09. Mai 2008 in Berlin gehalten hat. ( hier diese Rede im vollständigen Wortlaut )
Zitate aus diesem Brief:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Lange habe ich mir überlegt, ob ich Ihnen schreibe. Als Bundespräsident sind Sie mir aufgefallen, weil Sie persönlich die Courage besessen haben, die Unterschrift unter beschlossene Gesetze zu verweigern. Das ließ mich hoffen, erkennen, dass Sie eben nicht ein Präsident der leeren Worte sind, sondern durchaus engagiert Ihren Standpunkt vertreten werden.
Mit Ihrer Rede anlässlich der Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag der Bücherverbrennung gaben Sie mir den letzten Anstoß, mich an Sie zu wenden. (…) Verantwortlich waren demnach Intellektuelle der damaligen Zeit. Sie erinnern sich, “hier, an den Stätten, die doch der geistigen Freiheit, der Kritik, der argumentativen Auseinandersetzung hätten dienen sollen, wurde der Geist der Unfreiheit, der Intoleranz, der Ausgrenzung erzeugt.” (…) “Wer Bücher, wer Filme, wer Theateraufführungen, wer Karikaturen verbieten will, der ist auf dem falschen Weg.”
Diese Worte zeigen gerade heute, dass am 23.05.1949 im Grundgesetz der Art. 5 Abs. 3 mit höchster Bedeutung bekannt gemacht worden ist. Was ist aus diesem Freiheitsbegriff geworden? Was wird aus unserer Verfassung in ihrer Eigenschaft als Schutzschild des Bürgers vor dem übermächtigen Staat? Nicht nur Art. 5 Abs. 3 der Verfassung, an dieser wird jedoch der tatsächliche Stellenwert derselben deutlich, wird z.B. im Steuerrecht ignoriert.
Sie glauben es nicht? Es ist noch viel schlimmer. Sie haben die Parallelen historisch deutlich benannt und ich ziehe die Linie in die heutige Zeit.
Das Steuerrecht unterliegt nach meinem Rechtsverständnis der Verfassung mit allen Konsequzen. Die Steuergesetze haben einfachgesetzliche Natur. Sie sind damit absolut verpflichtend dem Grundgesetz unterworfen. Aber wie sieht das die Lehre - wieder Professoren?
Ich zeige Ihnen dies einmal: Zur Haltung und Ansicht der Professoren: (…)
Dort sieht man Steuerecht so: s. Anlage: grafik-aus-auszug-aus-grundkurs-steuerrecht-helmschrott-schaeberle.pdf
Das Augenmerk erlaube ich mir auf die Stellung des Verfassungsrechtes zu richten. Die Verfassung steht nach den Ausführungen der Professoren unter dem Staatsrecht und hängt in der Luft. Diese wird links liegengelassen! Es besteht keine Verbindung zum Verwaltungsrecht. Die Verfassung hat nach diesem Lehrbuch k e i n e Aufgabe.
Es ist nur ein Zufallsfund und hat lediglich einen Stellenwert eines Beispiels. Aber diese Abbildung wirkt. Sie wirkt existenzvernichtend und ist dauerhaft schädigend für unsere Volkswirtschaft.
Weiter schlage ich einen Bogen zu einem konkreten Fall, an dem diese “Lehre” praktiziert wird: Burkhardt Lenniger kämpft seit über 12 Jahren für seine durch die Verfassung garantierten Rechte. Die Verfassung wird, trotz nachhaltigem, sachlich gehaltenem und rechtlich umfangreich überprüften Vortrag, schlicht missachtet. Ein Komplott der geballten Staatsmacht gegen einen filmschaffenden Künstler. Einen Filmemacher, der mit hoher Kompetenz volkswirtschaftlich äußerst wertvoll agiert hat. Diese Person mußte ihre Tätigkeit aufgeben - einzig und allein um ihre verfassungsgarantierten Rechte zu erkämpfen. Diesen Kampf ist er nicht querulatorisch eingegangen. Er kämpft um seine Existenz, eher um das nackte materielle Überleben. Un dies in einem Rechtsstaat nach den von Ihnen hervorragend beschriebenen Erfahrungen. (…)
Es ist mir bewusst, dass für Sie Einzelschicksale vermutlich nicht zählen. Von Ihnen wird strategisches Handeln gefordert. Aber dieses Einzelschicksal ist eben nicht ein einzelner Fall er unterliegt einem System. Und dieses System missachtet auf allen Ebenen die Verfassung. Bedeutend ist dabei, dass wiederum die akademische Elite versagt. Wenn schon der anwendende Finanzbeamte die Verfassung nicht beachtet, dann besteht ein ganz klarer Anspruch, dass das Gericht diese anwendet. Aber Fehlanzeige. Diese Fehlanzeige ist katastrophal. Sie geht über die elementaren Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates hinweg. Exekutive und Judikative vermischen sich, ja sie bilden ein Komplott gegen den Bürger und damit gegen das Volk und dies auch noch mit System. (…)
Damit zeigt der Fall Lenniger ein allgemeingültiges Problem was im Ergebnis zur Wiederholung der Geschichte aus den Jahren zwischen 1930 und 1946 führt - und deshalb war es mein Anliegen, vielleicht sogar meine Pflicht aus Art. 20 Abs. 4 GG, Sie ganz konkret darauf aufmerksam zu machen.
Hochachtungsvoll
Helmut Samjeske
Berlin
Der volle Wortlaut des Briefes an den Bundespräsidenten ist hier hinterlegt.
Der Bundespräsident ließ seinen Abteilungsleiter für Verfassung und Recht, Dr. Robert Segmüller mit Datum 29. Mai 2008 wie folgt antworten:
Neben den offensichtlich üblichen Allgemeinplätzen wie danken und sich gefreut haben, ist wenig konkretes aber das, was geschrieben wurde, fördert Erstauniches zutage.
Auch hier die wesentlichen Zitate:
Sehr geehrter Herr Samjeske,
Bundespräsident Horst Köhler hat mich gebeten, für Ihre Email vom 12. Mai 2008 zu danken und Ihnen zu antworten. (…)
Die von Ihnen angesprochene rechtliche Behandlung der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden ist äußerst komplex. Darauf in der gebotenen Tiefe Stellung zu nehmen, würde den Rahmen eines solchen Antwortbriefes sprengen.
Sie gehen ferner richtig in der Annahme, dass der Bundespräsident sich nicht zu Sachverhalten äußert, die Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren und die er nicht aus eigener Anschauung kennt. (…)
Die Rechtsprechung nach Art. 92 GG ist allein den Richtern anvertraut und diese sind gemäß Art. 97 GG unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sollten aber wissen, dass der Bundespräsident auch wenn er keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Judikative hat, viele Zuschriften wie die Ihre erhält und das er die darin geäußerte Kritik mit großem Ernst aufnimmt.
Wichtig ist mir, ein in Ihrem Brief auftauchendes Missverständnis aufzuklären. (…)
Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz - und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Fuktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen - die wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. (…)
Tatsächlich “strahlt” die Verfassung auf alle Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Seegmüller
Der volle Wortlaut des Briefes an Herrn Samjeske ist hier hinterlegt.
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