Worte des Bundespräsidenten
Bundespräsident Horst Köhler, aus seiner Rede am 01.12.2006 zum 60. Jahrestag des Bundeslandes Hessen (auszugsweise) Zitat:
„Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut.
Die staatliche Ordnung ist im wesentlichen Ämterordnung, und jedes vom Volk anvertraute Amt verpflichtet auf das Wohl des ganzen Volkes.
Und zu den wichtigsten Amtspflichten zählt es, sorgsam und pfleglich mit der Verfassung umzugehen, denn sie enthält ja die wichtigsten Regeln, die die Bürger sich als Freie und Gleiche gegeben haben, um einander zu regieren und sich voneinander regieren zu lassen.
Der Respekt vor der Verfassung hat viele Ausprägungen:

Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungs-widrig sein oder auch nicht – schau’n mer halt mal“.
Verfassungsfreunde – das sollten nicht nur die Amtsträger sein, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Sie sollten sehr genau darauf achten, wie mit der Verfassung umgegangen wird, und sie sollten sich für ihre Werte täglich einsetzen, sonst werden daraus papierende Programmsätze. Unsere freiheitliche Bürgergesellschaft lebt davon, dass die Bürger viel mehr tun, als zur Wahl zu gehen. Es ist wichtig, dass sie sich auch zwischen den Wahlterminen für unser Gemeinwesen interessieren und engagieren – in der Nachbarschaft, im Schulförderverein, im Kirchenbeirat, in einer politischen Partei, in Bürgerinitiativen“. Zitatende
________________________________
Artikel 1 Grundgesetz ( GG )
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
****************
Artikel 20 Grundgesetz (GG) [Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
———————————
Bereits am 28.11.2003 schrieb dem filmschaffenden Künstler Burkhard Lenniger die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass es sich aufgrund meines Sachvortrages um einen Eingriff seitens der Maßnahmen der Finanzbehörden in die grundgesetzlich verbürgte Freiheit der Kunst seiner Person i.S.v. Art. 5.3.1 GG handeln könnte.
Der vollständige Wortlaut dieses Briefes findet sich hier.
auch abgedruckt und kommentiert in ZSteu, Zeitschrift für Steuern und Recht, Heft 11/06, Seite 240