Das Bundesverfassungsgericht erwartet Respekt

Januar 3rd, 2010

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Wir erwarten im Hinblick auf unsere Entscheidungen generell Respekt, formulierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier gegenüber dem Spiegel.

Weiter heißt es im Spiegel-Interview vom 19.12.2009:

Das Bundesverfassungsgericht hat von Anfang an auch mit Kritik leben müssen. Man muss aber einfach akzeptieren, dass die Verfassung der Politik einen verbindlichen normativen Rahmen setzt. Dieser Rahmen ist nicht nur ein formaler, unser Grundgesetz ist auch eine materielle Werteordnung.

Spiegel:

“Wenn Ihr Gericht den Lissabon-Vertrag gekippt hätte - wäre ein Aufstand des vereinigten Europa gegen Karlsruhe zu befürchten gewesen?”

Papier:

“Das ist eine hypothetische Frage. Aber wenn geltendes Verfassungsrecht dem Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag entgegengestanden hätte, hätte das Gericht so entscheiden müssen. Sie können doch nicht von mir erwarten, dass ich Ihnen antworte, das Gericht hätte aus politischen Gründen das Recht brechen müssen.”

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Nein aus politischen Gründen bricht weder ein Herr Papier noch das Bundesverfassungsgericht das Recht. Aber aus welchen Gründen denn dann? Dass die Richter am Bundesverfassungsgericht nämlich das Recht brechen und gebrochen haben seit dem Bestehen des Bundesverfassungsgerichtes, das steht außer Frage.

Dieser Blog gibt mit diesem Schaubild sowie diesem Beitrag Aufschluss darüber, ebenso wie die Seite “Bürgerinitiative für Verfassungsschutz“.

Beide Senate des BverfG weigern sich scheinbar aus persönlich motiviertem materiellen Eigennutz seit Jahrzehnten den § 18.1.1 EStG, vormals wortgleich Reichs-EStG, trotz dessen Kollision mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht des Artikels 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) aufgrund der Worte “wissenschaftlich und künstlerisch” wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz gemäß Art. 123 Abs. 1 GG für nichtig zu erklären, obwohl diesbezügliche Verfassungsbeschwerden dem BverfG seit 2004 vorliegen.

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Jahresrückblick 2009, Kommentar von Prof. Dr.-Ing. Selenz

Dezember 31st, 2009

Jahresrueckblick 2009

Das Jahr 2009 war gepraegt von vielfaeltigen Versuchen, die globale Finanzkrise zu bewaeltigen. Die Regierungen  (praeziser die Steuerzahler) liessen sich diese Versuche  einige hundert Milliarden kosten.
 
Das Chaos in den Bankenpalaesten ist das Ergebnis voellig  frei und ungezwungen agierender Banker. Die haben freilich  die unterschiedlichsten Ziel- und Wertvorstellungen. Lloyd Blankfein, Chef von Goldman Sachs, geht beispielsweise  davon aus, in goettlichem Auftrag zu handeln.  Frei nach Christoph Suess koennte sich das Glaubensbekenntnis eines derart gottesfuerchtigen Bankers in etwa so anhoeren:

Boerse unser, die du bist in Frankfurt,
geheiligt werde Dein Wachstum.
Dein Reichtum komme                
- wie in Luxemburg, so auch auf Cayman Islands.
Unser taegliches Plus gib´ uns heute.               
Und vergib uns unsere Schuld,
wiewohl wir nie vergeben unsern Schuldnern.
Und fuehre uns recht in Versuchung
fuer Sonder-Erloese an den Boersen.
Denn Dein ist der Reichtum
und die Kaufkraft
und die Begehrlichkeit
in Ewigkeit
- Euro

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Oberst Klein und dessen Hang zur Wahrheit am 04.09.2009, typisch Tätiger im öffentlichen Dienst

Dezember 26th, 2009

26.12.2009 Spiegel online 

Oberst Klein rechtfertigte Luftangriff

Er befahl das fatale Bombardement auf zwei Lkw bei Kunduz - doch Oberst Georg Klein sah zunächst keinen Grund, sich Vorwürfe zu machen. In einer Stellungnahme, die dem SPIEGEL vorliegt, beteuerte er am Tag danach, er habe zivile Opfer vermeiden wollen und “nach bestem Wissen und Gewissen” entschieden.

Berlin - Der deutsche Oberst Georg Klein hat intern seinen Befehl vehement verteidigt, mehrere Bomben auf zwei entführte Tanklastwagen und Taliban-Anhänger in der Nähe der afghanischen Stadt Kunduz geworfen zu haben.

In einer ersten ausführlichen Stellungnahme am Tag nach dem Luftangriff ( red. am 05.09.2009 ) rechtfertigte sich Klein, er habe “lange um die Entscheidung zum Einsatz gerungen, um Kollateralschäden und zivile Opfer nach bestem Wissen und Gewissen auszuschließen”. Das Papier, datiert auf den 5. September 2009 und “nur für Deutsche!” angefertigt, war der Öffentlichkeit bisher lediglich in Fragmenten bekannt. Es liegt dem SPIEGEL vor.

In der auf Anforderung des Einsatzführungskommandos verfassten Erklärung behauptet Klein, ihm sei zu verdanken, dass es nicht zu Schlimmerem gekommen sei. Er habe “den Waffeneinsatz gegen den Antrag der Piloten nur auf die Tanklastzüge und die sie umringenden Personen und nicht gegen weitere, am Flussufer beiderseits aufgeklärte Personen und Kfz freigegeben” sowie “den Waffeneinsatz gegen ausweichende Personen verboten”.

Die Bomben seien ausschließlich über der Sandbank abgeworfen worden, “um Kollateralschäden zu benachbarten Ortschaften definitiv auszuschließen”. Er sei es gewesen, der “gegen die Empfehlung” der US-Kampfpiloten “kleinere Wirkmittel einforderte” - mit dem Begriff sind Bomben gemeint.

Er habe letztlich das Kommando gegeben, weil er nach Lage der Dinge davon habe ausgehen können, “durch den Einsatz eine Gefahr für meine anvertrauten Soldaten frühzeitig abwenden zu können und andererseits mit höchster Wahrscheinlichkeit dabei nur Feinde des Wiederaufbaus Afghanistans zu treffen”.

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Die Wahrheit sah in der Nacht des 04.09.2009 ganz offensichtlich anders aus. Aber das hier zutage tretende Verhaltensmuster dieses Oberst Klein in symtomatisch für Tätige im deutschen öffentlichen Dienst. Erst täuschte dieser Oberst die Piloten und den amerikanischen Flugleitoffizier, als dann das wahrscheinliche Kriegsverbrechen begangen war, erfolgte die Schuldzuweisung an die Befehlsempfänger. Dieses Muster ist in nahezu allen Fällen bei im deutschen öffentlichen Dienst falsch / rechtwidrig / verfassungswidrig / völkerrechtswidrig handelnden Amtsträgern einschließlich Gesetzgeber und Gerichte  zu beobachten. Der Fall “Oberst Klein” ist nur deshalb besonders, weil die Fakten einem doch sehr großen Personenkreis inzwischen zugänglich gemacht wurden, außerdem das Ereignis “Bombardement 04.09.2009 im Fluß Kunduz von 2 Tanklastwagen und bis zu 142 Menschen einschließlich Zivilisten und Kindern” abgeschlossen und im Augenblick einmalig ist.

Es wird weiter mit Aufmerksamkeit zu beobachten sein, wie sich Bundestag, Regierung und Justiz bemühen werden, das objektiv als Kriegsverbrechen einzuordnende Bombardement den amerikanischen F-15 Piloten aber mindestens den die Tanklastwagen geklaut habenden “Taliban” in die Schue zu schieben. Es kann aber auch den afghanischen Informanten treffen, der hier wahrscheinlich falsch informiert hat. Das eigene gesetzwidrige Tun wird bis zur Belanglosigkeit heruntergespielt werden.

Für alle, die sich nicht oder auch nur schlecht erinnern können an die Bombennacht am 04.09.2009 hier die CHRONOLOGIE DER BOMBENNACHT  und DIE WICHTIGSTEN KUNDUZ-BERICHTE auf der Spiegel-online Seite.

Bürgerrechtler Liu in China für 11 Jahre weggesperrt, Künstler Lenniger in Deutschland seit 20 Jahren ausgeplündert und von Inhaftierung bedroht

Dezember 26th, 2009

Am 25.12.2009 berichteten es alle Medien, der chinesische Bürgerrechtler Liu Xiaobo ist von einem chinesischen Gericht zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Verbrechen: Er forderte die Demokratie und die Menschenrechte in China ein, schrieb die “Charta 08″. Sofort meldeten sich aus Deutschland die Bundeskanzlerin Merkel sowie der Außenminister Westerwelle lautstark öffentlich zu Wort, um ihre tiefe Besorgnis zum Ausdruck zu bringen. Die amerikanische und englische Regierung forderten die umgehende Freilassung von Liu Xiaobo.

“Es war ein irrwitziger Prozess, der dem Land die rechtsstaatliche Maske vom Gesicht gerissen hat. Vor 20 Jahren haben sie Waffen benutzt; die Armee tötete wahllos Menschen», sagte die 73-Jährige pensionierte Professorin Ding Zilin, deren 17-jähriger Sohn 1989 erschossen wurde. Heute, 20 Jahre später trauen sie sich nicht mehr, Menschen zu töten, lassen aber die Polizei wahllos Menschen festnehmen.”

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Auch die Bundesrepublik Deutschland hat seine rechtsstaatliche Maske inzwischen verloren, die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes ist nichts weiter als eine vollmundig propagierte Worthülse. 

Die Inanspruchnahme des grundgesetzlich garantierten absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Artikel 5.3.1 GG, (Kunstfreiheitsgarantie) führt in Deutschland zu 20-jähriger systematischer Verfolgung, Folter, Plünderung, Enteignung, Diskriminierung und sogar schließlich dem Erlass von Beugehaftbefehlen. 

1989 begann die niedersächsische Finanzverwaltung mit der systematischen Plünderung des anerkannten freischaffenden Künstlers Burkhard Lenniger sowie dessen Ehefrau. Anstatt sich dem Rechtsbefehl gemäß Art. 1.3 GG, der die drei Gewalten in Deutschland seit 60 Jahren an die Grundrechte als als unmittelbar geltendes Recht bindet,  zu unterwerfen, plündern und zerstören Finanzbeamte und Finanzrichter systematisch das Lebenswerk des Künstlerehepaares Burkhard und Angelika Lenniger, obwohl diese den Schutz des absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG ( Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei ) genießen. Der “Werk- und Wirkbereich” eines jeden freischaffenden Künstlers ist in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 untrennbar miteinander verbunden und gegen jedwede Einmischung öffentlicher Gewalt ( einschließlich der Finanzverwaltung und ihrer Justiz ) geschützt.

Mit dem Beginn des Jahres 2010 werden es 20 Jahre, über die sich hinweg das Künstlerehepaar systematisch ihres absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG beraubt sieht; seit dem Jahr 2002 ist ihr künstlerisches Schaffen durch das grundgesetzwidrige sowie auch völkerrechtswidrige Handeln der nds. Finanzverwaltung in Gestalt des Finanzamtes Cuxhaven  und der sachlich unzuständigen Finanzgerichtsbarkeit vollständig zum Verstummen gebracht worden. Mit fingierten Einkommen- und Umsatzsteuerbescheiden sowie finanzgerichtlichen Entscheidungen täuschen Finanzamt und Finanzgerichtsbarkeit ihre sachliche Zuständigkeit sowie damit verbunden rechtmäßiges Handeln gegenüber der Öffentlichkeit vor.

Es wird sich systematisch über die Rechtsbefehle des Grundgesetzes, der Un-Resolution 217 A ( III ), den internationalen Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie die Charta der Grundrechte der europäischen Union und selbst über die einschlägigen Entscheidungen des BverfG zur absoluten Freiheit der Kunst auf dem Boden des Grundgesetzes gemäß Art. 5.3.1 GG hinweggesetzt. Die Liste der Tätigen ist lang.

Das systematische Plündern und Ausrauben basiert auf dem Unstand, dass sich die Nachkriegsfinanzverwaltung und deren Nachkriegsgerichtsbarkeit bis heute nicht an die auch gegen sie gerichteten Rechtsbefehle des Grundgesetzes gebunden fühlt und es keine bundesdeutsche Instanz zu geben scheint, die beide endlich zu grundgesetz- und völkerrechtskonformen Handeln zwingt. Stattdessen haben sich die übrige öffentliche Verwaltung einschließlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit wider besseres Wissens für die grundgesetz- und völkerrechtswidrigen Zwecke des deutschen Fiskus mehr und mehr einspannen lassen. Willfährig werden grundgesetzwidrige / nichtige Verwaltungsakte des sachlich unzuständigen Finanzamtes Cuxhaven und grundgesetzwidrige / nichtige Entscheidungen der sachlich unzuständigen Finanzgerichtsbarkeit zum Nachteil des Künstlerehepaares Lenniger umgesetzt. Inzwischen schreckt man nicht einmal mehr vor dem Erlassen von grundgesetzwidrigen Erzwingungshaftbefehlen zurück, wissend, dass aufgrund der Schutzwirkung des absoluten Freiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG alle die Einkünfte und Umsätze aus der freischaffenden künstlerischen Tätigkeit betreffenden Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide des dementsprechend sachlich unzuständigen Finanzamtes Cuxhaven sowie die Entscheidungen der ebenfalls sachlich unzuständigen Finanzgerichtsbarkeit nichtig sind.  ( die vertiefenden Details finden sich hier im blog ) 

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Artikel 5.3.1 GG ist vorbehaltlos, also einfachgesetzlich nicht einschränkbar.

§ 18.1.1 EStG, vormals wortgleich § 18.1.1 Reichs-EStG mit den Worten “wissenschaftlich und künstlerisch” stammt aus vorkonstitutionellem Recht des Dritten Reiches und hätte mit dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages am 08.09.1949 wegen Unvereinbarkeit mit dem GG ( kollidierendes einfachgesetzliches Recht mit Art. 5.3.1 GG ) gemäß Art. 123 Abs. 1 GG deklaratorisch für nichtig erklärt werden müssen.

§ 18.1.1 EStG bildet seit 60 Jahren eine Kollisionsnorm mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht gemäß Artikel 5.3.1 GG und ist daher verfassungswidrig was die Worte “wissenschaftlich und künstlerisch” anbelangt. Mit der ranghöchsten Norm ( GG ) kollidierendes einfaches Recht muss der ranghöchsten Norm weichen, da nur auf diese Weise die Kollision aufgelöst werden kann.

Völkerrechtlich genießt die Kunst / der freischaffende Künstler gemäß Art. 27 der UN-Resolution 217 A ( III ) i.V.m. Art. 2 und 15 des intn. Pakts der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie Art. 13 der Charta der Grundrechte der europäischen Union die absolute Freiheit gegen jedwede Einmischung öffentlicher Gewalt. 

Im Übrigen wird auf die Rechts-Expertise des Strafrichters im Ruhestand Günter Plath verwiesen. 

     

Kultur der Achtsamkeit und Anerkennung

Dezember 25th, 2009

Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler, 24.12.2009, hier auszugsweise:

“Wir hatten gemeinsam Freude an der Erinnerung an den Mauerfall vor zwanzig Jahren. “Wir sind das Volk!” Der Ruf von damals ist bis heute Auftrag für jeden von uns. Denn die Demokratie, das sind wir alle. Und wir können alle etwas tun für unser Land.”

“Wir haben in diesem Jahr Taten erlebt, die uns an die Grenze des Verstehbaren geführt haben. Sie haben uns ratlos gemacht. Und doch steckt in ihnen auch eine Aufforderung. Die Aufforderung, nachzudenken über uns selbst und wie wir zusammenleben. Sind wir achtsam genug miteinander?”

“Wir müssen achtsamer mit den natürlichen Lebensgrundlagen umgehen.”

“Ich verlange Einkehr von den Verantwortlichen. So, wie ich sie mir selbst und uns allen abverlange. Wir leben in einer Welt, die wir selbst gestalten dürfen. Das ist ein Geschenk. Aber es verpflichtet uns auch, die Defizite unserer Welt zu erkennen und dagegen anzugehen.”

“Es geht darum, mit Ideen, Vernunft und Einsatz den Weg für eine gute Zukunft zu finden. Trauen wir uns etwas zu! Es geht um eine Politik, die über den Tag hinaus denkt und handelt. Es geht um eine Kultur der Achtsamkeit und Anerkennung, überall.”

“Das schafft Vertrauen. Und jeder von uns kann dazu beitragen. Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr Ihnen allen.” ( Quelle: spiegel online )

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Dann fangen Sie doch an, Herr Bundespräsident. Hören Sie endlich damit auf, ungültige Gesetze, nämlich die, die gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG verstoßen mit Ihrer Unterschrift zu zieren, gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG dürfen Sie dieses nämlich nur dann tun, wenn das Gesetz nach den Vorschriften des GG zustande gekommen ist.

Der parlamentarische Rat ist nicht den Ansichten des Nazijuristen Dr. von Mangoldt 1948 / 49 in Sachen “Zitiergebot” gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG, damals Art. 20c des Herrenchiemseeentwurfes, gefolgt. “Wir wollen die Fessel des Gesetzgebers”, ist damals Dr. Thomas Dehler zitiert und protokolliert worden. Sie als Bundespräsident haben sich strickt an den Wortlaut des Grundgesetzes zu halten und nicht sich irgendwelchen Meinungen hinzugeben. Sie handeln wie ein Verfassungsfeind, Sie beschädigen die Bundesrepublik Deutschland, Ihre grundgesetzwidriges Verhalten schaft Nachahmer in Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und vor allen Dingen in den Gerichten bis in das Bundesverfassungsgericht hinein. Nicht nur dass Sie das ungültige UStG im Dez. 2006 durch Ihre Unterschrift mittragen, Sie haben auch  Ihre Unterschrift unter das ebenfalls gegen das Zitiergebot verstoßende FamFG gesetzt, dass zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist. Es wäre begrüßenswert, sich mit dem Strafgehalt des § 81 Abs. 2 StGB vertraut zu machen oder Sie erklären der deutschen Bevölkerung, dass das Grundgesetz nicht mehr die ranghöchste Norm der Bundesrepublik ist und die Grundrechte keine Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen bilden sowie sich alle drei Gewalten dem Grundgesetz nicht zu unterwerfen haben.