Kunstsachverstand
Gediegener Grundrechte- und Kunstsachverstand in der Finanzverwaltung:
19.04.2005 aus dem Schreiben des nds. Finanzministeriums gleichen Datums, Verfasser: die Finanzbeamten König und Kordt
Zitat:
“Ob eine Behörde rechtmäßig oder rechtswidrig gehandelt hat, entscheiden nicht Presseorgane (…). Eine laienhafte Beurteilung Ihres Falles durch Vertreter der Medien, die frei ist von jeglicher Sach- und Rechtskunde, mag durch Art. 5 GG gedeckt sein, sie kann indessen eine sachverständige Beurteilung durch die hierzu einzig berechtigten staatlichen Instanzen nach Recht und Gesetz nicht ersetzen. (…)
“Ihre Steuerangelegenheit ist nicht nur aufgrund der zahlreichen von ihnen in die Sache eingeschalteten Personen und Institutionen im Finanzamt Cuxhaven, in der Oberfinanzdirektion und in meinem Hause umfassend geprüft worden. Dabei konnten Rechtsfehler des Finanzamtes nicht festgestellt werden.”
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am 17.11.2004 vor laufender Kamera des NDR:
Zitat:
Auf die Frage “Wie schätzen Sie die Kompetenz der Finanzbeamten ein?”, antwortet nds. Finanzminister Hartmut Möllring:
“Sehr hoch. Wir haben alles überprüft. Es ist nach unserer Meinung und nach Meinung der anderen Aufsichtsbehörden nicht ein einziger Fehler im Verfahren passiert und das spricht eigentlich dafür, dass die Kompetenz gut ist.” Zitatende
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aus den Einspruchsbescheiden des FA Cuxhaven 21.12.2006:
Zitat:
“Der Staat in Gestalt der Finanzverwaltung tritt durch die Besteuerung des EF ( redn. filmschaffenden Künstler Burkhard Lenniger ) daher nicht als Grundrechtsträger, sondern vielmehr als Hüter der Grundrechte anderer Grundrechtsträger auf.”
“Einen Artikelvorbehalt im Sinne des Zitiergebotes aus Art. 19 I 2 GG bedarf es für das Grundrecht der Kunstfreiheit im Einkommensteuergesetz und in der Abgabenordnung nicht. Das Bundesverfassungsgericht verzichtet auf das Zitiergebot in den Fällen, in denen ein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt fehlt oder in denen der Gesetzesvorbehalt anders formuliert ist als in Art. 19 I 2 GG . Das Zitiergebot erfasst also auch nicht das Grundrecht der Kunstfreiheit.” Zitatende ( Verfasser: RG Krause, Volljurist und Leiter der Rechtsbehelfstelle im Finanzamt Cuxhaven ) Zitatende
Da wundert es dann niemanden mehr, dass dieser Regierungsrat Krause und Volljurist aus dem Finanzamt Cuxhaven mit Schreiben vom 13.06.2007 an das Finanzgericht in Hannover schreibt, dass Herr Rüdiger Schröder kein anerkannter Künstler, sondern als Musiker ( Schlagzeuger und Sänger ) selbständig tätig ist. ( mehr dazu )
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“Musiker spezialisieren sich üblicherweise auf ein bestimmtes Genre, wobei Überschneidungen möglich sind.”
“Musik (von griech. μουσική bzw. τέχνη, „Kunst der Musen“, über lat. [ars] musica, „Tonkunst“) ist die Kunst, Schall zu klanglichen Kunstwerken zusammenzufügen.” ( Quelle: Wikipedia )