gesetzliches Annahme -Verfassungsbeschwerde- nichtig

Das Annahmeverfahren einer Verfassungsbeschwerde beim BverfG kollidiert mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG, daher ist das Annahmeverfahren verfassungswidrig bzw. nichtig.

Schaubild 1):

annahmeverfahren-nichtig.jpg