Archive for the ‘Verfassung / Grundgesetz’ Category

Wahl der Ministerpräsidentin in NRW am 14. Juli 2010 in nicht ordnungsgemäß konstituiertem Landtag?

Freitag, Juli 9th, 2010

Der Sender Phönix weist bereits auf eine Sondersendung am 14. Juli 2010 um 11.15 h aus dem Landtag von Nordrhein - Westfalen hin, um dabei zu sein, wenn die Abgeordnete Hannelore Kraft ( SPD ) den Versuch unternimmt, sich zur Ministerpräsidentin von NRW wählen zu lassen.

Wo sind die beiden amtieren müssenden Vizepräsidenten Keymis und Freimuth? Warum werden in ein Landtagspräsidium eigentlich mehr als ein Präsident und ein Vizepräsident gewählt, wenn dann, wie in NRW geschehen, trotz deren Verhinderung beide / einer die bisherigen präsidialen Geschäfte auch ohne das dazu unbedingte notwendige Landtagsmandat fortführen?

Aus Berlin wurde bekannt, dass die Fraktion “die Linke” eine rot-grüne Minderheitenregierung unterstützen würde. Die Partei “die Linke” ist in den 15. nordrhein - westfälischen Landtag erstmalig eingezogen und war auch am 09.06.2010 dabei, als die mandatslose und daher nur noch ehemalige Landtagspräsidentin Regina van Dinther nicht nur die Eröffnungsrede zur 15. Wahlperiode des Landtages hielt, sondern auch in Ermangelung einer Wahl von Landtagspräsident und Vizepräsidenten die erste Landtagssitzung leitete, Beschlüsse fassen ließ, Rederecht erteilte, Ordnungmaßnahmen durchführte und über die Wahlmänner- und -frauen zur Bundesversammlung abstimmen ließ.

Der Landtag von NRW hat sich jedoch aufgrund der nicht amtieren hätten dürfenden Privatpersonen wie Regina van Dinther und Edgar Moron am 09.06.2010 nicht verfassungsgemäß konstituiert, auch wenn andere gerne und oft das Gegenteil behaupten.

Am 09.06.2010 bekundeten mit gültigen Landtagsmandaten ausgestattete nordrhein - westfälische Abgeordnete im Landtag von NRW unwirksam vor der mandatslosen und somit auch nicht mehr Präsidentin des Landtages, sondern nur noch Privatperson Regina van Dinther ihre Verpflichtung. Zuvor stellte die Privatperson nach dem Verlesen der Namen aller gewählten Abgeordneten fest, dass sich der Landtag von NRW zur 15. Legislaturperiode konstituiert hat. 

Zwei nicht mehr in den Landtag zurückgewählte und somit mandatslose Personen, die damit gleichzeitig auch ihr Präsidentenamt verloren, haben diejenige Landtagssitzung in NRW eröffnet und geleitet, die als die erste Landtagssitzung gemäß der Landesverfassung von NRW als diejenige bezeichnet wird, wonach sich der Landtag gebildet hat.

Der ehemalige niedersächsische Landtagsabgeordnete Michael Hoch, der auch präsidial tätig war, äußerte sich heute hier in einem ausführlichen Interview zu den Vorgängen im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

Weitere Details finden sich hier:

Wahl zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland ungültig

Chronologie eines Staatsstreiches

Muss der Bundespräsident noch einmal gewählt werden?

Fraktion der Linken lässt sich am 09.06.2010 von einer Nichtlandtagspräsidentin in NRW aus dem Plenarsaal weisen

Mittwoch, Juli 7th, 2010

Am 09.06.2010 trat um 15.00 h der neue Landtag von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Überschattet wurde der Beginn der Sitzung von in gelben Protest-T-Shirts im Plenarsaal sitzenden Fraktionsmitgliedern der neu in den Landtag von NRW eingezogenen Partei “die Linke”.

Was dann jedoch geschah, ist sicherlich einmalig in der deutschen Parlamentsgeschichte seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949.

Die seit 00.00 h des 09.06.2010 nicht mehr amtieren dürfende Landtagspräsidentin Regina van Dinther verweist die gewählten und daher mit einem gültigen Landtagsmandat ausgestatteten Abgeordneten der Fraktion “die Linke” mit dem Hinweis aus dem Plenarsaal, die Sitzung nicht eher eröffnen zu können, bis sich die Abgeordneten des gelben T-Shirts entledigt hätten.

Das Landtagsvideo zeigt dann die sich aus dem Plenarsaal entfernenden T-Shirt-Träger, eskortiert von die Ordnung im Plenarsaal aufrecht erhalten zu habenden Saaldienern des Landtages von NRW.

Wer die Geschichte “Der Hauptmann von Köpenick” von Karl Zuckmayer auf die Bühne gebracht, bisher nur aus dem Kino und dem Fernsehen kannte, hier im Landtag von NRW wiederholte sich gleiches am 09.06.2010. Gib dem Deutschen einen Amtstitel und huldige ihm und alle tanzen nach dessen Pfeife, niemand fragt dann mehr nach dessen Legitimität.

Frau Regina van Dinther war ohne gültiges Landtagsmandat, ihr altes war am 08.06.2010 um 24.00 h mit dem Ende der 14. Wahlperiode zum Landtag NRW erloschen, unbefugt im Plenarsaal des nordrhein - westfälischen Landtages unter missbräuchlicher Benutzung ihres ebenfalls mit dem Ablauf ihres Abgeordnetenmandates aus der 14. Legislaturperiode erloschenen Amtes der Landtagspräsidentin erschienen und hat dort amtsmissbräuchlich die konstituierende Sitzung des 15. Landtages von NRW eröffnet und geleitet. Weder die Landesverfassung von NRW noch die Geschäftsordnung des Landtages von NRW gestatten dieses Tun. 

( weitere Details lesen sich zum Vorgang am 09.06.2010 im Landtag von NRW insbesondere hier unter dem Titel “Verfassungsbruch mit Ansage“ ) 

Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung von NRW ist nur die halbe Wahrheit

Dienstag, Juli 6th, 2010

09.06.2010 aus dem Landtagsvideo “konstituierende Sitzung des Landtages zur 15. Legislaturperiode”:

Der interessierten Öffentlichkeit ist bekannt, dass Regierungen so lange im Amt bleiben, bis es eine Parlamentsmehrheit für eine neue Regierung gibt. Bei einem Landtagspräsidium tritt diese Situation zum ersten Mal auf. Die Verfassungsväter und ‑mütter haben aber sehr wohl auch diese Möglichkeit bedacht. Somit wird vor 60 Jahren in Art. 38 Abs. 2 Festgelegtes erstmals in Kraft treten: Das amtierende Präsidium bleibt im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Das gilt formal auch für die Präsidiumsmitglieder, die dem neuen Landtag nicht angehören.” Regina van Dinther — ehemalige Präsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen (14. Wahlperiode) in ihrer Rede am 09.06.2010 in der konstituierenden 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen

Der entscheidende Satz lautet:

Somit wird vor 60 Jahren in Art. 38 Abs. 2 Festgelegtes erstmals in Kraft treten: Das amtierende Präsidium bleibt im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist.

Art. 39 der Landesverfassung von NRW regelt im Abs. 3 folgendes:

Im übrigen werden die Rechte und Pflichten des Präsidenten durch die Geschäftsordnung bestimmt.

Bereits in Art. 38 Abs. 1 der Verfassung des Landes NRW steht verbindlich geschrieben, dass sich der Landtag eine Geschäftsordnung gibt. Das heißt, dass alles das, was in der Verfassung nicht abschließend geregelt ist, in der Geschäftsordnung des Landtages durchgeregelt ist, soweit es nicht mit der Verfassung kollidiert oder dieser widerspricht.

Unter diesem Gesichtspunkt ist zwingend der § 6 der Geschäftsordnung des Landtages von NRW zu konsultieren, in dem es heißt:

Die Präsidentin bzw. der Präsident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.

Im Fall der Personen van Dinther und Moron gilt ein weiteres Mal festzuhalten, dass aufgrund ihres erloschenen Landtagsmandates der sog. Vertretungsfall für den Landtagspräsidenten / Vizepräsidenten gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Landtages von NRW am 09.06.2010 eingetreten ist mit der Folge, dass die Vizepräsidenten Oliver  Keymis ( Bündnis90/Grüne ) und Angela Feimuth ( FDP ), beide mit einem gültigen Landtagsmandat für die 15. Legislaturperiode ausgestattet, die konstituierende Landtagssitzung am 09.06.2010 leiten sowie die Amtsgeschäfte der Präsidentin und des Vizepräsidenten übernehmen müssen.  

Verfassungsbruch mit Ansage oder was interessiert mich der Verlust meines Mandates als Landtagsabgeordnete

Montag, Juli 5th, 2010

Am 09.06.2010 sollte sich der Landtag von Nordrhein - Westfalen zu seiner 15. Legislaturperiode konstituieren. Weder die ehemalige Landtagspräsidentin Regina van Dinther ( CDU ) noch der ehemalige Vizepräsident des Landtages Edgar Moron ( SPD ) waren an diesem Tage noch mandatierte Abgeordnete des Landtages von NRW und somit war auch ihr an das Abgeordnetenmandat zwingend gebundene Präsidentenamt am 08.06.2010 um 24.00 h erloschen. Trotzdem übernahm die Bürgerin Frau van Dinther die Sitzungsleitung des Landtages und Edgar Moron führt bis heute das Landtagspräsidium als Vizepräsident interimistisch, wie es auf der Seite des Landtages von NRW dazu heißt.

Hier noch einmal das Videozitat im Wortlaut aus der Plenarsitzung vom 09.06.2010:

“Der interessierten Öffentlichkeit ist bekannt, dass Regierungen so lange im Amt bleiben, bis es eine Parlamentsmehrheit für eine neue Regierung gibt. Bei einem Landtagspräsidium tritt diese Situation zum ersten Mal auf. Die Verfassungsväter und ‑mütter haben aber sehr wohl auch diese Möglichkeit bedacht. Somit wird vor 60 Jahren in Art. 38 Abs. 2 Festgelegtes erstmals in Kraft treten: Das amtierende Präsidium bleibt im Amt, bis ein neues Präsidium gewählt ist. Das gilt formal auch für die Präsidiumsmitglieder, die dem neuen Landtag nicht angehören.” Regina van Dinther — ehemalige Präsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen (14. Wahlperiode) in ihrer Rede am 09.06.2010 in der konstituierenden 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen

Hier kann und sollte jeder sein eigenes Wissen testen:

Grundsatzfragen zur Abhängigkeit einer Mitgliedschaft eines Landtages oder des Bundestages in Deutschland vom dafür benötigten Mandat

1.1. Muss ein Mitglied des Landtages oder Bundestages über ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch den Wähler verfügen?

1.2. Kann jemand ohne ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch den Wähler die Funktion eines Mitglieds eines Landtages oder des Bundestages wahrnehmen?

1.3. Beginnt mit dem durch freie Wahl erworbenen Mandat durch den Wähler die funktionierende Mitgliedschaft eines Mitglieds eines Landtages oder des Bundestages?

1.4. Erlischt mit dem Erlöschen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch den Wähler die funktionierende Mitgliedschaft eines Mitglieds eines Landtages oder des Bundestages?

2.1. Muss der Präsident eines Landtages oder Bundestages Mitglied desselben Landtages oder des Bundestages sein?

2.2. Muss ein Präsident eines Landtages oder Bundestages über ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch die Mitglieder desselben Landtages oder des Bundestages verfügen?

2.3. Darf jemand ohne ein durch freie Wahl erworbenes Mandat durch die Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages die Funktion eines Präsidenten desselben Landtages oder des Bundestages wahrnehmen?

2.4. Beginnt mit dem durch freie Wahl erworbenen Mandat durch die Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages die Funktion des Präsidenten desselben Landtages oder des Bundestages?

2.5. Erlischt mit dem Erlöschen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch die Mitglieder des Landtages oder Bundestages oder dem Erlöschen des durch freie Wahl erworbenen Mandates durch den Wähler die Funktion des Präsidenten desselben Landtages oder Bundestages?

Eigentlich ganz einfach zu beantwortende Fragen und zwar dann, wenn jemand freiheitlich-demokratisch auf dem Boden des Grundgesetzes denkt und handelt. Schwierig wird es, wenn man glaubt, als Amtsträger alles tun und lassen zu dürfen, dann sind einem das Grundgesetz und die Landesverfassung aber auch eine Landtagsgeschäftsordnung, nach der sich der Ablauf eines Landtages ebenso wie der Ablauf eines Landtagspräsidium richtet, einfach schlicht egal.

Bundestagspräsident Lammert versus nicht stimmberechtige Wahlmänner und -frauen aus NRW während der Bundespräsidentenwahl am 30.06.2010

Sonntag, Juli 4th, 2010

Am 11.06.2010 wurde dem Bundestagspräsidenten als dem verantwortlichen Wahlleiter der am 30.062010 stattgefundenen Bundespräsidentenwahl durch die Bundesversammlung per email von Seiten eines ehemaligen nds. Landtagsabgeordneten, also einem Insider hinsichtlich des Themas, schriftlich mitgeteilt, dass die am 09.06.2010 im Landtag von Nordrhein-Westfalen während der konstituierenden Sitzung des 15. Landtages in die Bundesversammlung gewählten Wahlmänner und -frauen aufgrund der von einem Nichtpräsidiumsmitglied geführten Landtagssitzung keine Stimmberechtigung in der Sitzung der Bundesversammlung am 30.06.2010 zur Wahl des 10. deutschen Bundespräsidenten besitzen.

Die Angeordnete und Landtagspräsidentin Frau Regina van Dinther war nicht wieder in den Landtag gewählt worden, damit war ihr Mandat und die Präsidenteneigenschaft am 08.06.2010 um 24.00 h erloschen. Die Funktionen eines Präsidiumsmitgliedes im Landtag ist zwingend an ein gültiges Abgeordnetenmandat gebunden. Erlischt das Abgeordnetenmandat, erlischt automatisch auch das präsidiale Amt, sei es Präsident, Vizepräsident oder Schriftführer.

Alle während dieser am 09.06.2010 durchgeführten Wahlen und Beschlüsse sind ungültig.

Gemäß Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung von NRW heißt es:

(1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
(2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.
(3) Der Landtag wird jeweils durch den Präsidenten einberufen.
(4) Auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels seiner Mitglieder muß der Landtag unverzüglich einberufen werden.

 Gemäß § 6 der Geschäftsordnung des Landtages von NRW heißt es:

Die Präsidentin bzw. der Präsident wird im Falle der Verhinderung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Schriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalters, über, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen.

Somit hätten der 2. Vizepräsident Oliver Keymis oder die 3. Vizepräsidentin Angela Freimuth die Landtagssitzung verantwortlich leiten müssen und nur dürfen. Weder eine nur noch Bürgerin des Landes NRW Frau van Dinther noch ein nur noch Bürger Herr Moron hätten den Plenarsaal betreten dürfen, geschweige dann dort weiterhin geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Präsidiums präsidiale Handlungen vornehmen dürfen.

Entsprechend irritierend liest sich denn auch eine solche Schlagzeile:

Ex-Abgeordneter Moron leitet NRW-Landtagspräsidium

11.06.10 | 17:04 Uhr

Nach dem Rücktritt von Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) leitet nun der ehemalige Abgeordnete Edgar Moron (SPD) das Präsidium des Landesparlaments. Wie der Landtag am Freitag in Düsseldorf mitteilte, führt das Präsidium der vergangenen Legislaturperiode die Geschäfte weiter bis zur Wahl eines neuen Präsidiums. Angesichts der besonderen Situation des Landtags werde das Präsidium lediglich die notwendigsten Entscheidungen treffen, die für das Funktionieren des Landesparlaments erforderlich seien. Neben Moron gehören auch die Landtagsvizepräsidenten Angela Freimuth (FDP) und Oliver Keymis (Grüne) dem Präsidium an.

Die CDU-Politikerin van Dinther hatte am Mittwoch die Leitung des Parlaments niedergelegt, da sie bei der Landtagswahl am 9. Mai nicht erneut gewählt worden war. […] Obwohl er nicht mehr Abgeordneter ist, bleibt Moron jetzt im Präsidium. ( URL zum Artikel )

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Mit den sich daraus für alle Beteiligten möglicherweise ergebenden strafrechtlichen Konsequenzen haben sich die Polizei in Düsseldorf und Berlin zu beschäftigen. Die Wahl des 10. deutschen Bundestages am 30.06.2010 muss als ungültig angesehen werden, waren doch die 133 aus NRW endsandten Wahlmänner und -frauen nicht stimmberechtigt und hätten somit seitens des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert vom Urnengang ausgeschlossen werden müssen.