Grundrechte sind staatsgerichtetes Abwehrrecht
Dr. Seegmüller, Abteilungsleiter im Bundespräsidialamt, schrieb im Auftrage des Bundespräsidenten Horst Köhler am 29.05.2008 folgendes zum Thema Grundrechte, Zitat:
“Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz - und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Finktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen - die wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Tatsächlich “strahlt” die Verfassung auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.”