Dr. Käßmann: “Ich kann nicht guten Gewissens im Amt bleiben”
Donnerstag, Februar 25th, 2010Was ist geschehen? Die Landesbischöfin Frau Dr. Käßmann war am 20.02.2010 mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens in Hannover von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte zuvor in der Nähe ihrer Wohnung eine rote Ampel missachtet.
Am 24.02.2010 erklärte Frau Dr. Käßmann vor der Presse ihren Rücktritt sowohl vom Amt der Vorsitzenden der EKD als auch vom Amt der Landesbischöfin. In ihrer Ansprache entschuldigte Frau Dr. Käßmann sich nochmals ausdrücklich für den “schweren Fehler”, den sie “zutiefst” bereue. ”Ich kann nicht mit der notwendigen Autorität weitermachen”.
Frau Dr. Käßmann hat mit Ihrer “Trunkenheitsfahrt” gegen folgende weltliche Gesetzesnormen verstoßen:
Trunkenheitsfahrt i.S.v. § 316 StGB
Rotlicht missachtet, Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 37 StVO
i.V.m. § 49 StVO i.V.m. § 24 StVG
“Selbstverständlich” werde sie sich den “rechtlichen Konsequenzen” stellen, sagte Frau Dr. Käßmann der “Bild”.
Nachdem Frau Dr. Käßmann im Oktober 2009 zur Vorsitzenden der EKD gewählt worden war, hatte sie erklärt, dass sie sich in die politische und gesellschaftliche Diskussion von Anfang an einmischen wolle.
Unerwartet hat Frau Dr. Käßmann hier und jetzt die Möglichkeit sich einzumischen, nur sicherlich auf eine ganz andere, ihr sicherlich auch im Augenblick noch fremd erscheinen mögende Art und Weise. Den Schlüssel dazu findet Frau Dr. Käßmann im Art. 19 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, und nennt sich “Zitiergebot“. Ihr wird jedoch als promovierter Theologin das folgende Zitat nicht unbekannt sein:
“An ihren Taten sollt ihr sie erkennen“, 1. Johannes 2,1-6.