Das Bundesverfassungsgericht erwartet Respekt
Sonntag, Januar 3rd, 2010Wir erwarten im Hinblick auf unsere Entscheidungen generell Respekt, formulierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier gegenüber dem Spiegel.
Weiter heißt es im Spiegel-Interview vom 19.12.2009:
Das Bundesverfassungsgericht hat von Anfang an auch mit Kritik leben müssen. Man muss aber einfach akzeptieren, dass die Verfassung der Politik einen verbindlichen normativen Rahmen setzt. Dieser Rahmen ist nicht nur ein formaler, unser Grundgesetz ist auch eine materielle Werteordnung.
Spiegel:
“Wenn Ihr Gericht den Lissabon-Vertrag gekippt hätte - wäre ein Aufstand des vereinigten Europa gegen Karlsruhe zu befürchten gewesen?”
Papier:
“Das ist eine hypothetische Frage. Aber wenn geltendes Verfassungsrecht dem Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag entgegengestanden hätte, hätte das Gericht so entscheiden müssen. Sie können doch nicht von mir erwarten, dass ich Ihnen antworte, das Gericht hätte aus politischen Gründen das Recht brechen müssen.”
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Nein aus politischen Gründen bricht weder ein Herr Papier noch das Bundesverfassungsgericht das Recht. Aber aus welchen Gründen denn dann? Dass die Richter am Bundesverfassungsgericht nämlich das Recht brechen und gebrochen haben seit dem Bestehen des Bundesverfassungsgerichtes, das steht außer Frage.
Dieser Blog gibt mit diesem Schaubild sowie diesem Beitrag Aufschluss darüber, ebenso wie die Seite “Bürgerinitiative für Verfassungsschutz“.
Beide Senate des BverfG weigern sich scheinbar aus persönlich motiviertem materiellen Eigennutz seit Jahrzehnten den § 18.1.1 EStG, vormals wortgleich Reichs-EStG, trotz dessen Kollision mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht des Artikels 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) aufgrund der Worte “wissenschaftlich und künstlerisch” wegen Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz gemäß Art. 123 Abs. 1 GG für nichtig zu erklären, obwohl diesbezügliche Verfassungsbeschwerden dem BverfG seit 2004 vorliegen.