Oberst Klein und dessen Hang zur Wahrheit am 04.09.2009, typisch Tätiger im öffentlichen Dienst
26.12.2009 Spiegel online
Oberst Klein rechtfertigte Luftangriff
Er befahl das fatale Bombardement auf zwei Lkw bei Kunduz - doch Oberst Georg Klein sah zunächst keinen Grund, sich Vorwürfe zu machen. In einer Stellungnahme, die dem SPIEGEL vorliegt, beteuerte er am Tag danach, er habe zivile Opfer vermeiden wollen und “nach bestem Wissen und Gewissen” entschieden.
Berlin - Der deutsche Oberst Georg Klein hat intern seinen Befehl vehement verteidigt, mehrere Bomben auf zwei entführte Tanklastwagen und Taliban-Anhänger in der Nähe der afghanischen Stadt Kunduz geworfen zu haben.
In einer ersten ausführlichen Stellungnahme am Tag nach dem Luftangriff ( red. am 05.09.2009 ) rechtfertigte sich Klein, er habe “lange um die Entscheidung zum Einsatz gerungen, um Kollateralschäden und zivile Opfer nach bestem Wissen und Gewissen auszuschließen”. Das Papier, datiert auf den 5. September 2009 und “nur für Deutsche!” angefertigt, war der Öffentlichkeit bisher lediglich in Fragmenten bekannt. Es liegt dem SPIEGEL vor.
In der auf Anforderung des Einsatzführungskommandos verfassten Erklärung behauptet Klein, ihm sei zu verdanken, dass es nicht zu Schlimmerem gekommen sei. Er habe “den Waffeneinsatz gegen den Antrag der Piloten nur auf die Tanklastzüge und die sie umringenden Personen und nicht gegen weitere, am Flussufer beiderseits aufgeklärte Personen und Kfz freigegeben” sowie “den Waffeneinsatz gegen ausweichende Personen verboten”.
Die Bomben seien ausschließlich über der Sandbank abgeworfen worden, “um Kollateralschäden zu benachbarten Ortschaften definitiv auszuschließen”. Er sei es gewesen, der “gegen die Empfehlung” der US-Kampfpiloten “kleinere Wirkmittel einforderte” - mit dem Begriff sind Bomben gemeint.
Er habe letztlich das Kommando gegeben, weil er nach Lage der Dinge davon habe ausgehen können, “durch den Einsatz eine Gefahr für meine anvertrauten Soldaten frühzeitig abwenden zu können und andererseits mit höchster Wahrscheinlichkeit dabei nur Feinde des Wiederaufbaus Afghanistans zu treffen”.
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Die Wahrheit sah in der Nacht des 04.09.2009 ganz offensichtlich anders aus. Aber das hier zutage tretende Verhaltensmuster dieses Oberst Klein in symtomatisch für Tätige im deutschen öffentlichen Dienst. Erst täuschte dieser Oberst die Piloten und den amerikanischen Flugleitoffizier, als dann das wahrscheinliche Kriegsverbrechen begangen war, erfolgte die Schuldzuweisung an die Befehlsempfänger. Dieses Muster ist in nahezu allen Fällen bei im deutschen öffentlichen Dienst falsch / rechtwidrig / verfassungswidrig / völkerrechtswidrig handelnden Amtsträgern einschließlich Gesetzgeber und Gerichte zu beobachten. Der Fall “Oberst Klein” ist nur deshalb besonders, weil die Fakten einem doch sehr großen Personenkreis inzwischen zugänglich gemacht wurden, außerdem das Ereignis “Bombardement 04.09.2009 im Fluß Kunduz von 2 Tanklastwagen und bis zu 142 Menschen einschließlich Zivilisten und Kindern” abgeschlossen und im Augenblick einmalig ist.
Es wird weiter mit Aufmerksamkeit zu beobachten sein, wie sich Bundestag, Regierung und Justiz bemühen werden, das objektiv als Kriegsverbrechen einzuordnende Bombardement den amerikanischen F-15 Piloten aber mindestens den die Tanklastwagen geklaut habenden “Taliban” in die Schue zu schieben. Es kann aber auch den afghanischen Informanten treffen, der hier wahrscheinlich falsch informiert hat. Das eigene gesetzwidrige Tun wird bis zur Belanglosigkeit heruntergespielt werden.
Für alle, die sich nicht oder auch nur schlecht erinnern können an die Bombennacht am 04.09.2009 hier die CHRONOLOGIE DER BOMBENNACHT und DIE WICHTIGSTEN KUNDUZ-BERICHTE auf der Spiegel-online Seite.