Liu-Urteil, ein Schlag gegen die Menschenrechte
“Ich bedauere, dass die chinesische Regierung trotz großer Fortschritte in anderen Bereichen die Meinungs- und Pressefreiheit immer noch massiv einschränkt“, erklärte Angela Merkel (CDU) am Freitag. Sie äußerte ihre Hoffnung auf eine Revision des Urteils.
Auch Außenminister Guido Westerwelle (FDP) äußerte sich tief besorgt. China habe den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet, erklärte er. Darin würden die grundlegenden Menschenrechte – auch das Recht auf Meinungsfreiheit – garantiert. „Ich ermutige die chinesische Regierung, den Weg der Öffnung und Modernisierung ihres Landes fortzusetzen und die Einhaltung der Menschenrechte zu gewährleisten“, erklärte Westerwelle.
Die Bundesregierung übt harsche Kritik an der ungewöhnlich hohen Haftstrafe für den chinesischen Bürgerrechtler Liu Xiaobo. Die Kanzlerin hofft auf eine Revision des Urteils. Noch schärfer im Ton ist Großbritannien. ( Quelle: Focus online )
Weder eine Kanzlerin Merkel noch ein Außenminister Westerwelle sorgen sich in gleicher Weise um die in Deutschland tagtäglich seitens der drei Gewalten ( Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte einschließlich des BverfG ) verletzten Grundrechtsträger in ihren grundgesetzlich garantierten Grundrechten, sind doch die drei Gewalten ausdrücklich an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden, sind die Grundrechte doch Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen, sind die Grundrechte in Deutschland doch ausdrücklich unverletzlich sowie unveräußerlich. Alles nachzulesen im Art. 1 des bundesdeutschen Grundgesetzes seit 60 Jahren. Gleiches gilt für Völkerrechtsverletzung sowie Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit dem Inkrattreten des Lissabon-Vertrages am 01.12.2009.