Bundespräsident Köhler und sein offenbar gestörtes Verhältnis zum Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG

Der Bundespräsident hat auch dem FamFG trotz dessen Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG seine Unterschrift nicht verweigert, genauso wie er es beim ungültigen Umsatzsteuergesetz im Dez. 2006 getan hat. Damit hat sich der Bundespräsident ohne Zweifel als Verfassungsfeind geoutet, denn gemäß Art. 82 Abs. 1 GG darf der Bundespräsident Gesetze nur unterzeichnen, die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.

Das FamFG ist ein neues Gesetz auch wenn es das FGG ablöst. Die Grundrechtseingriffe sind unverkennbar:

Im zum 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG werden die Grundrechte gemäß Artikel 2.1 GG ( das Recht auf freie Selbstbestimmung ),  Art. 2.2 GG ( Freiheit der Person, Körperliche Unversehrtheit ),  Art. 6 GG ( Ehe und Familie ), Art. 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ), Art. 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ) einfachgesetzlich nach Maßgabe des Gesetzes eingeschränkt, ohne dass jedoch dem Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ( Zitiergebot ) genügt wird. Dieses geschieht beispielsweise in den §§ 35, 89, 90, 91, 94, 95, 96, 96a, 119, 120, 210, 280, 283, 284, 297, 321, 322, 326, 358, 388, 389, 413, 420 FamFG. Das Gesetz hat damit keine Gesetzeskraft erlangt, das FamFG ist ungültig. Das FGG ist am 31.08.2009 außer Kraft gesetzt worden und kann somit keine Wirkung mehr entfalten.

Im 1949 von Wernicke geschriebenen Bonner Kommentar zum Grundgesetz schreibt dieser zur Bedeutung des Artikel 19 GG folgendes, Zitat:

Art. 19 dient im wesentlichen dem Schutz der GR. ( red. Grundrechte ) und damit — neben Art. 18 — zugleich der Sicherung der freiheitlichen Demokratie. Während sich aber Art. 18 gegen die von GR.-Trägern herrührende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung wendet, will Art 19 die von den öffentlichen Gewalten — möglicherweise — ausgehende Gefahr bannen.

Resümierend ist zum Ausklang des Jahres 2009 festzustellen, dass es den drei Gewalten inzwischen 60 Jahre trotz des existierenden Grundgesetzes und anderslautender Rechtsbefehle gelungen ist, sich sämtlicher Rechtsbefehle klammheimlich zu entziehen.

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