IsaF-Regeln = keine Waffen gegen Menschenmenge oder Kinder
Die rechtliche Situation der ISAF-Soldaten ist als relativ unsicher zu bezeichnen, da beim Einsatz von Schusswaffen, zur Abwehr von Gefahren für das eigene Leben oder das der Kameraden, das Recht der beteiligten Nationen gilt. Ein Gebrauch der Schusswaffe deutscher Soldaten etwa wird von der deutschen Staatsanwaltschaft auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht. Auch gelten besondere Richtlinien; so dürfen beispielsweise grundsätzlich keine Waffen gegen Menschenmengen oder Kinder eingesetzt werden. ( siehe hier Isaf-Mandat / Auftragserweiterung)
Doch was geschah in der Nacht des 04. September 2009 auf deutschen Befehl hin, es wurden 2 Bomben auf eine Menschenmenge abgeworfen und der Tod all dieser Menschen mindestens billigend in Kauf genommen. Inzwischen scheint ja wohl aufgrund der nahezu täglich neu ans Tageslicht tretenden Erkenntnisse zum Bombardement am 04.09.2009 festzustehen, dass nicht die geklauten Tanklastzüge das primäre Ziel der todbringenden Bomben, sondern die Menschen dort im Fluss “Kunduz” “vernichtet” werden sollten. Die Videobilder der beiden amerikanischen F-15 Mehrzweckkampfflugzeuge zeigen neben den beiden festgefahrenen geklauten Tanklastzügen ein nicht im einzelnen identifizierbare Menschenmenge. Niemand konnte aufgrund solchen Bildmaterials mit an Sicherheit grenzender ahrscheinlichkeit ausschließen, dass sich dort auch Zivilisten und sogar auch Kinder aufhalten würden, als die Bomben mit ihrer todbringenden Fracht dort detonierend einschlugen und nicht nur die Tanker in Brand setzen, sondern auch die Menschen zerfetzten, sie bei lebendigem Leibe verbrannten.
Die Zahl der zivilen Opfer, die ein Team um den Bremer Anwalt Karim Popal bei Recherchen vor Ort ermittelt hat, ist dramatisch höher als die, die das Bundesverteidigungsministerium und die NATO der Öffentlichkeit übermittelten.
Die von Popal vorgestellte Liste umfasst 179 zivile Opfer. Davon wurden 20 Personen verletzt. 22 Personen sind verschollen. Alle anderen sind verstorben. Die verstorbenen Personen schlüsselte Popal nach verschiedenen Kriterien auf. Zunächst nach Altersklassen:
Unter den toten Zivilisten sind demnach 36 Kinder im Alter von fünf bis sechzehn Jahren, 33 Personen im Alter von siebzehn bis siebenundzwanzig Jahren, 67 Personen im Alter von achtundzwanzig bis fünfundfünfzig Jahren.
91 Verstorbene waren verheiratet. Sie haben Familien mit ein bis sieben Kindern gehabt. 91 Frauen wurden Witwen. Diese Frauen sind zwischen achtzehn und vierzig Jahren alt. Diese Frauen, so Popal, haben den in Afghanistan so wichtigen Ernährer der Familie verloren. Niemand kümmere sich um diese Frauen. 163 Kinder seien zu Waisen gemacht worden. Das sei eine humanitäre Katastrophe.
Nur bei fünf Personen, die bei dem Bombardement der Tanklastwagen ums Leben gekommen seien, handele es sich um Talibankämpfer.
Karim Popal, sein Anwaltskollege Markus Goldbach und ein afghanisches Team, das unabhängig von der als korrupt geltenden Regierung und unabhängig von den Taliban ist, haben nach eigenen Angaben von Haus zu Haus, von Dorf zu Dorf recherchiert.
Ihre Zahlen haben sie sich vom Gouverneur des zuständigen Distrikts Chahar Darreh, vom Parlament in Kabul und vom Provinzparlament, dem so genannten Provinzrat, bestätigen lassen. ( weitere Details lesen sich hier )