decken Jung, Merkel und andere seit dem 04. September 2009 140-fachen zivilen Tod in Kunduz / Afghanistan?

Seit dem 26.11.2009 überschlagen sich in Berlin die Ereignisse. Die Bildzeitung deckte auf, dass die Bundeswehr in Afghanistan am 04.09.2009 einen Befehl zum Bombardieren nicht nur von zwei von Taliban “geklauten” Tanklastwagen gegeben haben soll, sondern auch damit gleichzeitig den Tod von bis zu 140 dort in der Nähe verweilenden Menschen scheinbar billigend in Kauf nahm. ( strenggeheimes Bombenvideo )

Es ist die Frage zu stellen, inwieweit wir es hier mit einem Kriegsverbrechen zutun haben, das von einem deutschen Oberst angeordnet worden ist.

Es muss die Frage gestellt werden, wie weit sich der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte in Deutschland inzwischen von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes entfernt haben.

Zu begrüßen ist das sofortige und konsequente Durchgreifen des neuen Verteidigungsministers zu Guttenberg, auch seine Ankündigung, die Unterlagen der Generalbundesanwaltschaft umgehend zur Verfügung zu stellen.

Jeder, der diesen blog kennt und aufmerksam die Inhalte verfolgt, wird sich eventuell doch fragen, warum geht es hier plötzlich um einen ehemaligen Verteidigungsminister und jetzt auch ehemaligen Arbeitsminister Jung, warum geht es hier um das Bombardieren von Tanklastzügen in Afghanistan und warum geht es um einen beabsichtigten 140-fachen Tod von Menschen in Afghanistan ?

Die Struktur ist hier gleichzusetzen mit derjenigen in der deutschen Finanzverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit, die sich ebensowenig an Recht und Gesetz hält, wie es offenbar nun in der Sache “Kunduz” zutage tritt.

Einen Lichtblick stellt der Verteidigungsminister zu Gutenberg dar, er beteiligt sich offensichtlich nicht an diesen ansonsten flächendeckenden Vertuschungsaktionen deutscher politischer Akteure und Ministerialen sowie der vollziehenden Gewalt und der Gerichte.

Die Entlassung von hochrangigen Personen aus dem Verteidigungsministerium sowie der überfällige Rücktritt des Herrn Jung sind der richtige Weg aber reicht nicht aus. Alle Beteiligten bis hin zu denen, die in Afgahanistan das Bombardieren angeordnet haben, müssen zur Verantwortung gezogen werden, ggfl. als Kriegsverbrecher und / oder billige Mörder angeklagt und abgeurteilt werden.

Welche Rolle das ZDF in der Sache spielt oder gespielt hat, muss ebenfalls kritisch hinterfragt werden, wurden doch am 26.11.2009 im “ZDF spezial” um 19.20 h und später im “heute journal” zwar dieselben Videobilder des Bild-videos verwendet, doch redaktionell in beiden Fällen mit sachverhaltsverfälschendem Text unterlegt. Bei ntv äußerte sich am 26.11.2009 dann der Abgeordnete Ströbele zum Vorgang “Kunduz 04.Sept. 2009″ mit erstaunlichem Detailwissen. Woher er das bloß alles wusste ?

Es muss auch die Frage gestellt werden, ob die Operation in Afghanistan unter dem Eindruck der am 27.09.2009 stattfinden würdenden Bundestagswahlen stand ? Hat möglicherweise die Ausssicht auf ein weltweit Beachtung findendes Ereignis, das aussehen würde wie ein mit chirurgischer Präzision durchgeführter Vernichtungsschlag gegen terroristische Taliban, die gerade auf dem Weg waren, Deutschland in Afghanistan anzugreifen, den Ausschlag für das tödliche Bombardieren von bis zu 140 Menschen gegeben ? Immerhin  jährte sich nur 7 Tage später der 11. September 2001 ebenfalls zum 8. Mal. Hatte doch der damalige Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble immer wieder vor terroristischen Anschlägen auch im Vorfeld der Bundestagswahlen 2009 gewarnt, aber nichts geschah ?

Es muss für alle im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland tätigen Personen die oberste Maxime gelten, dass ihnen nur grundgesetzkonformes und / oder völkerrechtlich konformes Handeln gestattet ist. Jeder Verstoß gegen das Grundgesetz und / oder Völkerrecht hat sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen und das Entfernen aus dem Dienst für die handelnden öffentlich Bediensteten unmittelbar zur Folge zu haben. 

Insbesondere Finanzbeamte und Finanzrichter stehen seit dem sog. “Celler Urteil” , Az. 3 Ws 176/86 quasi mit ihrem Tun und Handeln außerhalb der deutschen Rechtsordnung, dürfen quasi machen was sie wollen wenn es um das Steuererheben und Steuerbeitreiben  geht. Das Grundgesetz lässt aber ein Operieren außerhalb des Grundgesetzes weder für den einfachen Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt und die Gerichte zu.

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