Gesetz ist ungültig wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, helfen kann da nur der Justizgewährleistungsanspruch gemäß Art. 19.4 GG

rechtsweg.jpgSeit dem 01.01.2002 ist das Umsatzsteuergesetz wegen dessen Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültig. Ungültige Gesetze hat der Gesetzgeber in einem vollständig neuen Gesetzgebungsverfahren zu beraten. Der Bundespräsident hat dann gemäß Art. 82 Abs. 1 GG  das Gesetz zu unterzeichnen, wenn es nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist. Das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ist eine Vorschrift, die der Gesetzgeber in keinem Fall unterlaufen darf.

Wegen Verstoßes gegen das Zitiergerbot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ungültige Gesetze haben zu keinem Zeitpunkt Gesetzeskraft erlangt, alle auf ungültigen Gesetzen basierenden Verwaltungsakte wie z.B. Umsatzsteuerbescheide, sind und bleiben ebenfalls ungültig bzw. sind nichtig.

Weder die vollziehende Gewalt noch die Gerichte dürfen ungültige Gesetze und oder ungültiges Recht anwenden, das verbietet das Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20.3 GG. Sowohl die vollziehende Gewalt in Gestalt der Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichtsbarkeit haben hinsichtlich des ungültigen UStG wegen dessen Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ihre sachliche Zuständigkeit verloren. Finanzämter und Finanzgerichte sind nur dann sachlich zuständig, wenn ihnen gültige Steuergesetze die Ermächtigungsgrundlage geben. Da aber auch die Abgabenordnung 1977 ebenfalls wegen des Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Sart 2 GG ungültig ist, sind Finanzämter und Finanzgerichte bis zum Verabschieden einer gültigen Abgabenordnung und eines gültigen UStG, sachlich unzuständig.

 zitiergebot_01.jpgUm sich gegen ungültige und somit nichtige Verwaltungsakte der Finanzämter wirkungsvoll zur Wehr setzen zu können, ist der Rechtsweg im Sinne von Artikel 19 Abs. 4 GG, dem sog. Justizgewähr-leistungsanspruch, zu den ordentlichen Gerichten ( hier: Amtsgerichte ) zu beschreiten. Dort ist Klage gegen das Finanzamt zu erheben mit dem Antrag, dass das Amtsgericht das Finanzamt zu verurteilen hat, die ungültigen Verwaltungsakte, die in Ermangelung gültiger Steuergesetze keine Steuerbescheide sind, aufzuheben, vorher das ungültige Steuergesetz ( hier: die AO 1977 und das ungültige UStG seit dem 01.01.2002 ) zwecks deklaratorischer Erklärung seiner Nichtigkeit dem Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 100 GG zu übersenden hat, um nach der deklaratorischen Nichtigkeitserklärung der Steuergesetze ( hier: AO 1977 und UStG seit dem 01.01.2002 ) das jeweilige Finanzamt zu verurteilen.

Das Zitiergebot verletzt die AO 1977 wegen des Nichtzitieren des Artikels 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ) seit dem Tag ihres Inkrafttretens am 01.01.1977 sowie das UStG seit dem 01.01.2002 wegen des Nichtzitierens der Artikel 2.2 GG ( körperliche Unversehrtheit, persönliche Freiheit ) und 13 GG ( Unverletzlicheit der Wohnung ).

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( weitere Details zum Zitiergebot finden im steuern + grundrechte.blog hier

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