Zitiergebot = Gradmesser der Freiheit des Einzelnen in Deutschland

In der Gegenwart genießen Bürger besonders in den westlichen Gesellschaften ein verfassungsmäßig garantiertes Mindestmaß an Freiheit, in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 als Freiheitsgrundrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schriftlich für jedermann verbürgt.

Dem Zitiergebot im Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes kommt mit Blick auf das garantierte Mindestmaß an Freiheit die Bedeutung eines Gradmessers der grundgesetzlich garantierten Freiheit zu. Der parlamentarische Rat hat 1948 in sehr ausführlichen Beratungen ( in seinen Protokollen heute noch nachlesbar ) in Zukunft grundgesetzlich jedem einzelnen Bürger auf deutschem Boden die Garantie geben wollen, dass in die Freiheitsgrundrechte nur dann, wenn es das einzelne Grundrecht selbst aus seinem Wortlaut heraus und nur auf Grund eines Gesetzes mit einem Gesetz eingegriffen werden darf. Damit stellt Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 GG eine von mindestens vier schriftlichen Garantien dar, um die Freiheitsrechte auch wirklich zur Entfaltung zu bringen.

Die ersten beiden Garantien stehen im Arikel 1 Abs. 2 GG, sie sind unverletzlich und unveräußerlich, was im Umkehrschluss bedeutet, dass eine mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Grundrechtseinschränkung einer unzulässigen Grundrechteverletzung gleich kommt. Grundrechtsverletzungen aber grundgesetzlich unzulässig sind, daher ein solches Gesetz nicht nur verfassungswidrig, sondern auch nichtig ist.

Die Unveräußerlichkeit der Grundrechte bedeutet, dass sich niemand von ihnen selbst trennen kann, auf sie quasi selbst gegenüber dem Gesetzgeber, der vollziehenden Gewalt oder den Gerichten nicht verzichten kann. Auch hier bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Grundrechte auch von niemandem nicht käuflich zu erwerben sind, weder der Gesetzgeber noch die vollziehende Gewalt oder die Gerichte sind grundgesetzlich ermächtigt, für das Gewähren der Grundrechte oder für das Wiederherstellen des unverletzlichen Grundrechtezustandes nach grundgesetzlich absolut unzulässiger Grundrechteverletzung des Grundrechtsträgers durch den Grundrechtsverpflichteten dafür beim Grundrechtsträger Kosten geltend gemacht werden dürfen

Die nächste Garantie steckt im Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 GG, demnach ein Grundrecht nur wenn es selbst dieses dem eigenen Wortlaut nach gestattet, durch ein Gesetz oder mit einem Gesetz eingeschränkt werden darf. Übrigens sind vorbehaltlose Grundrechte einfachgesetzlich nicht einschränkbar.

Um jedoch diese grundgesetzliche Garantie nicht leerlaufen zu lassen, hat der parlamentarische Rat dafür Sorge getragen, dass der Gesetzgeber in  jedem Gesetz, bei dessen Anwendung die Freiheitsgrundrechte eingeschränkt werden können, das jeweilige Grundrecht unter Angabe des Artikels namentlich genannt werden muss.

Mit dem jeweiligen Erfüllen dieser so genannten Zitierpflicht wird dann plötzlich in jedem gesetzlichen Einzelfall die Unfreiheit erkennbar, eventuell sogar messbar, denn jedes Gesetz, dass diesen grundrechteeinschränkenden Passus in sich trägt, ist Teil eines die Grundfreiheitsrechte einschränkenden Regelwerkes von Gesetzgeber, vollziehender Gewalt und Gerichten, dass das nur grundgesetzlich garantierte Mindestmaß an individueller Freiheit weiter einschränkt.

Bleibt an dieser Stelle nur noch die Frage zu stellen, wie viel ist in diesem Deutschland noch übrig geblieben von dem grundgesetzlich garantierten Mindestmaß an Freiheit?

Die einzelnen Gesetze geben keinen gesicherten Aufschluss darüber, denn der einfache Gesetzgeber hat sich mit erheblicher Unterstützung des Bundesverfassungsgerichtes und anderer Elemente der Judikative Jahrzehntelang dem Verfassungsbefehl gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG im Fall des Erlasses eines Gesetzes im Sinne von Artikel 19 Abs. 1 Satz 1 GG das einzuschränkende Grundrecht im Gesetz unter Angabe des Artikels namentlich nennen zu müssen, vorsätzlich widersetzt.

Wie viel freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes ist denn nun eigentlich noch drin in dieser 60-jährigen Bundesrepublik Deutschland?

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