Bundespräsidentenwahl eventuell am 23.05.2009 verfassungswidrig
Am 23.05.2009 soll die Bundesversammlung den 10. deutschen Bundespräsidenten wählen. Nun stellt sich die Frage, ob sich der amtierende Bundespräsident Dr. Horst Köhler überhaupt noch einmal zur Wiederwahl stellen kann und darf. Recherchen haben ergeben, dass der zwischen 1983 und 1993 in führenden Positionen bis hin zum Staatssekretär im Bundesfinanzministerium tätig gewesene jetzige Bundespräsident Dr. Horst Köhler ( Biographie ) im Dezember 2006 das wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz nichtige Umsatzsteuergesetz gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG unterzeichnet und ihm damit scheinbare Gesetzeskraft verliehen hat.
Der amtierende Bundespräsident darf seine Unterschrift gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG nur unter solche Gesetze setzen, die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.
Ein Gesetz, das gemäß dem Wortlaut des Artikel 19 Abs. 1 GG in Grundrechte eingreift, muss gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG die einzuschränkenden Grundrechte unter Angabe des Artikels namentlich benennen. Das Nichtbeachten dieser Befehlscharakter habenden Vorschrift durch den Gesetzgeber führt zur automatischen Nichtigkeit des Gesetzes, weil es verfassungswidrig ist.
Der Bundespräsident leistet bei seiner Amtseinführung folgenden Amtseid:
“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.” ( Art. 56 GG )
Am 01.12.2006 erklärte der amtierende Bundespräsident aus Anlass des 60. Jahrestages der hessischen Landesverfassung folgendes:
“Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nicht – schau’n mer halt mal.”
( Details und das Redemanuskript finden sich hier )
Im selben Monat unterschrieb dieser Mann dann das wegen das Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG nichtige und bis heute immer noch nichtige Umsatzsteuergesetz !
Inzwischen wurde diesbezüglich Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten erstattet. ( Die entsprechenden Dokumente sind hier als zip-Datei hinterlegt )
Hat die Person Dr. Horst Köhler mit seinem Tun in Sachen nichtiges Umsatzsteuergesetz im Dez. 2006 das passive Wahlrecht zur Wahl zum Bundespräsidenten verwirkt ?
Des Weiteren stellt sich die Frage, ob nicht auch die Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages am 23.05.2009 ihr aktives Wahlrecht als Teil der den Bundespräsidenten wählenden Bundesversammlung verloren haben, haben sie doch im Dezember 2006 das bereits seit dem 01.01.2002 nichtige Umsatzsteuergesetz erneut mit dem gleichen unheilbaren Verfassungsfehler ( Verstoß gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 I 2 GG ) verabschiedet und bis heute bewusst und gewollt sich um das erneute auf den parlamentarischen Gesetzgebungsweg zu bringende nichtige Umsatzsteuergesetz “gedrückt”, obwohl eine Heilung dieser Nichtigkeit des Gesetzes wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 I 2 GG nur mit Hilfe eines völlig neuen unter Beachtung aller grundgesetzlichen Vorschriften Gesetzes zukünftig möglich ist.
Die Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages haben mit dem Verabschieden des nichtigen UStG in schwerwiegender Weise gegen ihr aus dem freien Mandat eines jeden Abgeordneten des Deutschen Bundestages begründeten Pflicht, nicht gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu handeln, nachhaltig verstoßen.
( zur Nichtigkeit des UStG und dessen Folgen finden sich weitere Details hier im blog )