60 Jahre Grundgesetz nur ein 60 Jahre währendes Märchen?
Dienstag, Mai 12th, 2009Am 23. Mai 2009 jährt sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum 60. Mal. Schaut man in die Protokolle des parlamentarischen Rates, dem Urheber des Grundgesetzes, so waren die Menschen damals in den Jahren 1948 und 1949, insbesondere unter dem Eindruck der Weimer Republik und den Machenschaften des Dritten Reiches, scheinbar davon beseelt, zukünftig eine freiheitlich-demokratische Grundordnung auf deutschem Boden zu schaffen, die den Menschen die Menschenrechte ( Grundrechte ) garantiert, indem die drei Gewalten ausdrücklich grundgesetzlich verpflichtet worden sind, die gemäß Artikel 1 Abs. 2 GG als unverletzlich und unveräußerlich titulierten Grundrechte des Einzelnen als unmittelbar geltendes Recht zu beachten.
Nach 60 Jahren gilt es, ein Resümee zu ziehen und das sieht nicht gut aus. Es hat mehr und mehr den Anschein, als wenn das Grundgesetz nichts weiter ist als ein Regelwerk, dessen Regeln jedoch nicht durchsetzbar sind.
Die erste Gewalt, der Gesetzgeber, hat schon im ihr obliegenden Gesetzgebungsverfahren wenig bis gar kein Interesse gezeigt, sich der Leitnorm des Artikel 1 Abs. 3 GG bedingungslos zu unterwerfen.
“Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.”
Die zweite Gewalt, die bundesdeutsche Verwaltung, legt seither mehr Wert auf ihre internen Verwaltungsanordnungen und Dienstanweisungen; schon das einfache Gesetz ist ihr ein Dorn im Auge, das Grundgesetz ist weit weg. Schnell greift die Bemerkung, der “Kunde” kann ja klagen, obwohl auch sie an den Artikel 1 Abs. 3 GG ebenso wie an den Inhalt des Artikel 20.3 GG zwingend gebunden ist.
“Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”
Die dritte Gewalt ( Gerichte ) soll nach den Wunschvorstellungen des parlamentarischen Rates eigentlich seit 60 Jahren der unabhängige Garant für die Durchsetzbarkeit der Grundrechte eines jeden einzelnen Menschen auf deutschem Boden sein. Auch die Gerichte sind an die Leitnorm des Artikel 1 Abs. 3 GG genauso wie an den Inhalt des Artikel 20 Abs. 3 GG zwingend gebunden. Eine Spezialvorschrift im GG der Bundesrepublik Deutschland erklärt den einzelnen Richter für unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ( Artikel 97 GG ).
Schließlich und endlich soll über allem das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung wachen. Grundgesetzlich ist jedem Menschen auf deutschem Boden gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg garantiert, wenn dieser durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird.
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Die Wahrheit sieht jedoch anders aus, wie der Inhalt des blog “Steuern + Grundrechte“ seit Jahren kontinuierlich dokumentiert. Und dieser blog ist nicht der einzige. Seitdem sich die Menschen in Deutschland ebenso wie anderswo auf der Welt untereinander austauschen wie es jeweils in ihren Heimatländern um die Wahrung und die Druchsetzbarkeit aber auch um den Schutz ihrer ganz persönlichen Grundrechte bestellt ist, wird das ganze Ausmaß der auch in Deutschland seit Jahrzehnten systematisch praktizierten Grundrechteverletzungen sowohl durch den einfachen Gesetzgeber als auch die öffentliche Verwaltung sowie schließlich und endlich auch durch die deutschen Gerichte bekannt und in immer mehr Einzelfällen auch öffentlich sichtbar.
Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes der Bundesrepublik bleibt das bittere Fazit, es wurde 60 Jahre, Tag für Tag, dem ahnungslosen Volk ein gekonnt einstudiertes Schauspiel mit dem Titel “freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes” dargeboten. Bis heute ein Stück Theater, dass auf deutschem Boden seines gleichen sucht.