Archive for Mai, 2009

60 Jahre Grundgesetz nur ein 60 Jahre währendes Märchen?

Dienstag, Mai 12th, 2009

Am 23. Mai 2009 jährt sich das Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum 60. Mal. Schaut man in die Protokolle des parlamentarischen Rates, dem Urheber des Grundgesetzes, so waren die Menschen damals in den Jahren 1948 und 1949, insbesondere unter dem Eindruck der Weimer Republik und den Machenschaften des Dritten Reiches, scheinbar davon beseelt, zukünftig eine freiheitlich-demokratische Grundordnung auf deutschem Boden zu schaffen, die den Menschen die Menschenrechte ( Grundrechte ) garantiert, indem die drei Gewalten ausdrücklich grundgesetzlich verpflichtet worden sind, die gemäß Artikel 1 Abs. 2 GG als unverletzlich und unveräußerlich titulierten Grundrechte des Einzelnen als unmittelbar geltendes Recht zu beachten.

Nach 60 Jahren gilt es, ein Resümee zu ziehen und das sieht nicht gut aus. Es hat mehr und mehr den Anschein, als wenn das Grundgesetz nichts weiter ist als ein Regelwerk, dessen Regeln jedoch nicht durchsetzbar sind.

Die erste Gewalt, der Gesetzgeber, hat schon im ihr obliegenden Gesetzgebungsverfahren wenig bis gar kein Interesse gezeigt, sich der Leitnorm des Artikel 1 Abs. 3 GG bedingungslos zu unterwerfen.

“Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.”

Die zweite Gewalt, die bundesdeutsche Verwaltung, legt seither mehr Wert auf ihre internen Verwaltungsanordnungen und Dienstanweisungen; schon das einfache Gesetz ist ihr ein Dorn im Auge, das Grundgesetz ist weit weg. Schnell greift die Bemerkung, der “Kunde” kann ja klagen, obwohl auch sie an den Artikel 1 Abs. 3 GG ebenso wie an den Inhalt des Artikel 20.3 GG zwingend gebunden ist.

“Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”

Die dritte Gewalt ( Gerichte ) soll nach den Wunschvorstellungen des parlamentarischen Rates eigentlich seit 60 Jahren der unabhängige Garant für die Durchsetzbarkeit der Grundrechte eines jeden einzelnen Menschen auf deutschem Boden sein. Auch die Gerichte sind an die Leitnorm des Artikel 1 Abs. 3 GG genauso wie an den Inhalt des Artikel 20 Abs. 3 GG zwingend gebunden. Eine Spezialvorschrift im GG der Bundesrepublik Deutschland erklärt den einzelnen Richter für unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ( Artikel 97 GG ).

Schließlich und endlich soll über allem das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung wachen. Grundgesetzlich ist jedem Menschen auf deutschem Boden gemäß Artikel 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg garantiert, wenn dieser durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird.

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Die Wahrheit sieht jedoch anders aus, wie der Inhalt des blog “Steuern +  Grundrechte“  seit Jahren kontinuierlich dokumentiert. Und dieser blog ist nicht der einzige. Seitdem sich die Menschen in Deutschland ebenso wie anderswo auf der Welt untereinander austauschen wie es jeweils in ihren Heimatländern um die Wahrung und die Druchsetzbarkeit aber auch um den Schutz ihrer ganz persönlichen Grundrechte bestellt ist, wird das ganze Ausmaß der auch in Deutschland seit Jahrzehnten systematisch praktizierten Grundrechteverletzungen sowohl durch den einfachen Gesetzgeber als auch die öffentliche Verwaltung sowie schließlich und endlich auch durch die deutschen Gerichte bekannt und in immer mehr Einzelfällen auch öffentlich sichtbar.

Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes der Bundesrepublik bleibt das bittere Fazit, es wurde 60 Jahre, Tag für Tag, dem ahnungslosen Volk ein gekonnt einstudiertes Schauspiel mit dem Titel “freiheitlich-demokratische Grundordnung auf dem Boden des Grundgesetzes” dargeboten. Bis heute ein Stück Theater, dass auf deutschem Boden seines gleichen sucht.

Bundespräsidentenwahl eventuell am 23.05.2009 verfassungswidrig

Donnerstag, Mai 7th, 2009

Am 23.05.2009 soll die Bundesversammlung den 10. deutschen Bundespräsidenten wählen. Nun stellt sich die Frage, ob sich der amtierende Bundespräsident Dr. Horst Köhler überhaupt noch einmal zur Wiederwahl stellen kann und darf. Recherchen haben ergeben, dass der zwischen 1983 und 1993 in führenden Positionen bis hin zum Staatssekretär im Bundesfinanzministerium tätig gewesene jetzige Bundespräsident Dr. Horst Köhler ( Biographie ) im Dezember 2006 das wegen des unheilbaren Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz nichtige Umsatzsteuergesetz gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG unterzeichnet und ihm damit scheinbare Gesetzeskraft verliehen hat.

Der amtierende Bundespräsident darf seine Unterschrift gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG nur unter solche Gesetze setzen, die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind.

Ein Gesetz, das gemäß dem Wortlaut des Artikel 19 Abs. 1 GG in Grundrechte eingreift, muss gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG die einzuschränkenden Grundrechte unter Angabe des Artikels namentlich benennen. Das Nichtbeachten dieser Befehlscharakter habenden Vorschrift durch den Gesetzgeber führt zur automatischen Nichtigkeit des Gesetzes, weil es verfassungswidrig ist.

Der Bundespräsident leistet bei seiner Amtseinführung folgenden Amtseid:

“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.” ( Art. 56 GG )

Am 01.12.2006 erklärte der amtierende Bundespräsident aus Anlass des 60. Jahrestages der hessischen Landesverfassung folgendes:

“Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nichtschau’n mer halt mal.”

( Details und das Redemanuskript finden sich hier )

Im selben Monat unterschrieb dieser Mann dann das wegen das Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG nichtige und bis heute immer noch nichtige Umsatzsteuergesetz !

Inzwischen wurde diesbezüglich Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten erstattet. ( Die entsprechenden Dokumente sind hier als zip-Datei hinterlegt )

Hat die Person Dr. Horst Köhler mit seinem Tun in Sachen nichtiges Umsatzsteuergesetz im Dez. 2006 das passive Wahlrecht zur Wahl zum Bundespräsidenten verwirkt ?

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob nicht auch die Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages am 23.05.2009 ihr aktives Wahlrecht als Teil der den Bundespräsidenten wählenden Bundesversammlung verloren haben, haben sie doch im Dezember 2006 das bereits seit dem 01.01.2002 nichtige Umsatzsteuergesetz erneut mit dem gleichen unheilbaren Verfassungsfehler ( Verstoß gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 I 2 GG ) verabschiedet und bis heute bewusst und gewollt sich um das erneute auf den parlamentarischen Gesetzgebungsweg zu bringende nichtige Umsatzsteuergesetz “gedrückt”, obwohl eine Heilung dieser Nichtigkeit des Gesetzes wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Artikel 19 I 2 GG nur mit Hilfe eines völlig neuen unter Beachtung aller grundgesetzlichen Vorschriften Gesetzes zukünftig möglich ist.

Die Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages haben mit dem Verabschieden des nichtigen UStG in schwerwiegender Weise gegen ihr aus dem freien Mandat eines jeden Abgeordneten des Deutschen Bundestages begründeten Pflicht, nicht gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu handeln, nachhaltig verstoßen.

( zur Nichtigkeit des UStG und dessen Folgen finden sich weitere Details hier im blog )