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Deutsche Finanzbeamte und Finanzrichter versus Rechtsstaatsprinzip versus Grundgesetz der BRD

Samstag, April 11th, 2009

60 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist im Jahr 2009 was die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes anbelangt, mit Blick auf die deutsche Finanzverwaltung und die deutschen Finanzrichter einschließlich der Richter am Bundesfinanzhof, ein niederschmetterndes Fazit zu ziehen.

Einst hervorgegangen aus der nationalsozialistischen Finanzverwaltung und dem Reichsfinanzhof, mit dem Ende des zweiten Weltkrieges waren mehr als dreiviertel Mitglied in der NSDAP und somit auch Träger des nationalsozialistischen Gedankengutes, das sich besonders krass in den §§ 1 und 2 des Steueranpassungsgesetzes von 1934 ausdrückte. Reichsabgabenordnung und Steueranpassungsgesetz von 1934 waren bis 1977 die prägenden Rechtsvorschriften der entnazifizierten Nachkriegsfinanzverwaltung von heute.

1981 sprach der Bundesfinanzhof den Nachkriegsfiskus frei von der Möglichkeit, seine erlassenen Verwaltungsakte könnten “nichtig” sein, Zitat:

“Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81 )”

1986 stellte das OLG Celle in seinem Beschluss Az.: 3 Ws 178/86 vom 17.04.1986 klar:

“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( … ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.” 

Und jetzt sind es die Kunstfreiheitsgarantie gemäß Artikel 5.3.1 GG, die einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen wie die UN-Resolution 217 A ( III ) und der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das den Gesetzgeber zwingende Zitiergebot des Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 GG, die von den deutschen Finanzämtern, den deutschen Finanzgerichten und dem deutschen Bundesfinanzhof verfassungswidrig, das Völkerrecht und die deutsche Verfassung verachtend, zugunsten des deutschen Fiskus systematisch ausgehebelt werden. ( die Details finden sich alle hier im Steuern + Grundrechte.blog, einfach rechts oben die seiteninterne Suchfunktion “search” benutzen )

Ein Verwaltungs- und  Justizskandal, der in der deutschen Nachkriegsgeschichte seinesgleichen sucht.