Staatssekretär Joachim Werren und die Hoffnung in den Rechtsstaat
Heute wie damals das gleiche Phänomen. Zitat aus dem Buch “Massenmord und schlechtes Gewissen”:
“Niemand will etwas gewusst haben, man will nichts erfahren haben, vielleicht mal so hinten rum… und dann sagten wir: Das kann doch nicht wahr sein.”
Das Buch “Massenmord und schlechtes Gewissen” von Frank Bajohr und Dieter Pohl aus dem Jahr 2008 deckt auf, was auch heute noch oder schon wieder in diesem Deutschland ein Phänomen ist, nämlich das Wissen um “Unrecht”, es aber zu verschweigen, es zu vertuschen, sich zu rechtfertigen, nichts tun zu können oder zu dürfen…
Dieser blog “Steuern + Grundrechte“ zeigt entsprechende Parallelen auf und nennt die Täter von heute ebenso wie die Personen, die wissen und trotzdem wegschauen…, quasi aus der Geschichte dieses Deutschlands nichts gelernt haben…
So schrieb der nds. Staatssekretär und Jurist Joachim Werren, der den “Fall Lenniger” seit Mai 2004 im Detail persönlich aufgrund seines Wirkens im nds. Wirtschaftsministerium kennt, dem Künstler Burkhard Lenniger am 18. März 2009 eine email mit folgenden persönlichen Sätzen, Zitat:
Sehr geehrter Herr Lenniger,
Leider kann ich das – anhaltende Unverständnis und Unwillen verdeutlichende – Kopfschütteln über das administrative Handeln einer rechtsstaatsverpflichteten Behörde dieses Landes nicht schriftlich darstellen, welches die Lektüre dieser aufwendigen Gesamtdarstellung auslöst. (…) Leider habe ich die Grenzen meiner Möglichkeiten ebenso wie mein damaliger Minister (red. Walter Hirche, FDP) selbst erleben müssen (…) Da ich unentwegt daran glauben möchte (und zum Beleg dafür selbst auch beispielhafte Verfahren erlebt habe), dass am Ende, wann immer es kommt, der Rechtsstaat und/oder die Vernunft zum Durchbruch kommen, möchte ich Sie ermuntern, keinesfalls nachzulassen - in den rechtsstaatlich gebotenen Grenzen - letztlich Ihr Recht zu suchen. Joachim Werren
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Bis heute verkennen Amtsträger in dieser Bundesrepublik Deutschland, dass mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 die Grundrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG sowohl unverletzlich als auch unveräußerlich und gemäß Art. 1 Abs. 3 GG den Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Gerichte als unmittelbares Recht bindet.
Grundrechtsträger dürfen niemals eine Verletzung ihrer Grundrechte erfahren, eingeschränkt dürfen die Grundrechte nur dann, wenn es das einzelne Grundrecht vom Wortlaut überhaupt zulässt und dann nur aufgrund eines Gesetzes, so steht es im Artikel 19 Abs. 1 des Grundgesetzes geschrieben.
Das heißt, dass niemand seit dem 23.05.1949 “sein Recht zu suchen” hat, wenn es um die Unverletzlichkeit und die Uneinschränkbarkeit der Kunstfreiheitsgarantie gemäß Art. 5.3.1 GG ( Kunst… ist frei ) i.V.m. der “Mephisto-Entscheidung” des BverfG handelt. Hier obliegt jedem deutschen Amtsträger eine völkerrechtlich wie grundgesetzlich auferlegte Bringeschuld gegenüber dem einzelnen Grundrechtsträger. Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Grundrechtsträger gegen den Staat und seine Institutionen. ( Lüth-Urteil des BverfG )
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Staatssekretär Joachim Werren ist seit einiger Zeit der Generalsekretär der Stiftung Niedersachsen, die auf ihrer Website wie folgt ihren vom Land Niedersachsen 1986 erhaltenen Auftrag umschreibt:
“Die Stiftung Niedersachsen wurde 1986 vom Land Niedersachsen gegründet und mit Vermögen ausgestattet. Sie hat die Aufgabe, Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur zu fördern und damit zur Entwicklung des Landes im Interesse des Gemeinwohls beizutragen.”
Bleibt als Fazit festzuhalten, dass scheinbar nur diejenigen landesverfassungsrechtlichen Grundrechteschutz in Niedersachsen erfahren, denen gleichzeitig staatliche Förderung zuteil wird, auch wenn in der nds. Landesverfassung im Art. 6 geschrieben steht:
Artikel 6. Kunst und Kultur.
Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst und Kultur.
Was in diesem Land unter “Kunst schützen” zu verstehen ist, haben das Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger inzwischen seit 20 Jahren am eigenen Leibe erfahren dürfen. Neben ihrer systemtischen persönlichen wie wirtschaftlichen Vernichtung durch die Tätigen im Finanzamt Cuxhaven, werden beide inzwischen unmittelbar mit dem Entzug ihrer Freiheit zum Zwecke der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bedroht. Antragsteller dieser Haftbefehle sind das niedersächsische Landesamt für Besoldung und Versorgung in Aurich, das auf Geheiß des nds. Finanzgerichtes in Hannover “nichtige” Verfahrenskosten beitreiben soll sowie das Bundesamt der Justiz, das gleiches im Auftrag des Bundesfinanzhofes in München tätigt. Beide Behörden wissen, dass die ihrem Tun zugrunde liegenden Verwaltungsakte nichtig sind. Beide Behörden lassen sich davon bisher nicht beeindrucken, die Vorrangregelung des Völkerrechtes ebenso wie des Grundgesetzes ist den dort Tätigen einfach nur egal., frei nach dem Motto: “was kümmer uns die Verfassung, was kümmern uns die Grundrechte anderer.”
März 24th, 2009 at 11:42
Guten Abend Herr Werren!
Herr Lenniger sandte mir Ihre mail. Diese kann und darf nicht unbeantwortet bleiben.
Ihre Antwort hat eine Besonderheit. Sie sind wie ich erfahren durfte: Staatssekretär!
Der Staatssekretär ist
ein dem Minister untergeordnetes Regierungsmitglied oder
der Amtstitel des höchsten Beamten eines Ministeriums oder einer sonstigen obersten Behörde. Staatssekretäre nehmen als so genannte Amtschefs in Ministerien und Staatskanzleien auch die Schnittstelle zwischen politischen Ämtern und beamteten Funktionen ein.
Sie sind auch FDP-Mitglied also Parteiangehöriger, deren Vorsitzender besonderen Wert auf die Bürgerrechte legt.
Aber was schreiben Sie? Bedauern! Sie versuchen zu trösten, ein Mann, der unmittelbar dem Minister und damit in hoher Funktion dem Volke dient.
Darf ich Ihnen mein Unverständnis mitteilen? Ihre Arguemtation ist vergleichbar der eines Majors, der 1941 bei der Erschießung von Frauen und Kindern zuschaut, dies als unrichtig erkennt, aber es unterläßt, sofort und unmittelbar aufzustehen und für die Menschenrechte einzutreten. Ihre Argumentation entschuldigt die Verbrechen einer Regierung. Es sind eklatante Menschenrechtsverletzungen, die Herrn Lenniger widerfahren. Beigebracht von einem Staat, der sich weltweit als Gralshüter der Menschenrechte positioniert allerdings vergißt dieser Staat die Menschenrechte im eigenen Lande zu gewähren. Die dem Bürger, dem Volk, grundgesetzlich eingeräumten Grundrechte sind unverletzlich und unveräußerlich (Art. Abs. 2 GG). Unverletzlich, dies bedeutet, sie sind nicht zu gewähren, einzuräumen, zu genehmigen, sie sind die zweite Haut des Bürgers Lenniger und seiner Ehefrau und eines jeden Bürgers dieses Landes. Diese zweite Haut darf nicht verletzt werden. Wird Sie aber, nachhaltig, wie bei vielen Andere in diesem unserem Staat. Und Sie erkennen dies, nehmen es hin, tolerieren es.
Entsetzt bin ich geradezu darüber, daß Sie sozusagen mandatiert vom Volk, Art. 20 Abs. 2 GG, verpflichtet aus Art. 1 Abs. 3 GG ein Befehl - !, diesen als unmittelbar geltendes Recht zu begreifen haben, kundtun, es täte Ihnen Leid. Sie sind nicht ermächtigt, nein, Sie sind zwingend verpflichtet dafür einzutreten, daß das angerichtete und laufende Unrecht beendet wird. Sie müssen unmißverständlich und eindeutig remonstrieren. Dies bedeutet, daß Sie ganz persönlich nach den Vorschriften des Beamtenrechts dienstliche Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen müssen. Sie haben zu Recht Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Handlungen. Sie sind damit verpflichtet gegenüber ihrem unmittelbaren Vorgesetzten zu remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Gesetzesverstöße Einwände zu erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde. Sie erkennen elementare, nachhaltige und fortdauernde Grundrechtsverletzungen und Verletzung von einfachen Gesetzen! Als höchster Beamter in der Verwaltung trifft Sie die Pflicht, die Anordnung zu verweigern, also das Mandat niederzulegen. Die Remonstrationspflicht ist zwar im Beamtenalltag ein nur selten genutztes Recht, da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Das kann bei der schwere der Tat hier jedoch kein Maßstab sein. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert. Diese Pflicht trifft Sie nicht bloß innerhalb Ihres unmitelbaren Tätigkeitsbereiches, sondern auch dann, wenn Sie die Straftaten erkennen. Wenn Sie die Website des Herrn Lenniger kennen, dann ist Ihnen bewußt, daß hier Straftaten auf höchster Ebene angeordnet und geduldet werden. Da gibt es kein Leid tun, da gilt es gem. Art. 20 Abs. 4 GG zu handeln, d. h. daß Sie verpflichtet sind, dieses Unrecht anzuzeigen, zu bekämpfen und nach Kräften zu unterbinden. Ein Mitstreiter ist Prof. Jörn Ipsen, der ebenfalls herausgestellt hat, daß die Grundrechte unbedingt zu gewähren sind.
Sie sollten den Mut haben, für Recht und Gesetz einzutreten und damit auch die Authentizität der FDP herausstellen.
Mit freundlichen Grüssen
Helmut Samjeske
Steuerberater
18.03.2009
bis zum 25.03.2009 hat Herr Staatssekretär Werren nicht auf die email geantwortet.