60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre Grundrechte, 60 Jahre staatsgerichtete Abwehrrechte
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erfährt am 23. Mai 2009 seinen 60. Geburtstag. 60 Jahre gewährt dieses in der deutschen Geschichte einmalige Gesetzeswerk allen auf deutschem Boden lebenden Menschen die sog. Grundrechte. 60 Jahre bilden diese in der höchsten Gesetzesnorm der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen.
Seit 60 Jahren versuchen sowohl der Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt sowie die Gerichte ( Justiz ) sich gegen diese gegen sie gerichteten Abwehrrechte mit immer wieder verfassungswidrigen ( nichtigen ) Gesetzen, diktatorischen Verordnungen, gesetzlosen Verwaltungsakten und willkürlichen Entscheidungen zur Wehr zu setzen.
Damit unterlaufen Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte ( Justiz ) systematisch sowohl Art. 1.3 GG als auch Art. 20.3 GG. Die Gerichte ignorieren darüber hinaus Art. 97 GG sowie Art. 101 GG.
Es scheint sowohl dem Gesetzgeber als auch der vollziehenden Gewalt sowie den Gerichten ( Justiz ) unerträglich zu sein, dass der einzelne Mensch in diesem Deutschland sowohl mit völkerrechtlich garantierten Menschenrechten als auch mit grundgesetzlich verbürgten Grundrechten ausgestattet ist, die jedermann einzelnen völkerrechtlich sowie grundgesetzlich legitimieren, sich gemäß Art. 19 Abs. 4 GG zur Wehr zu setzen, wenn er oder sie durch die öffentliche Gewalt in seinen / ihren Rechten verletzt wird.