Archive for Februar, 2009

Deutsche Finanzbeamte jagen anerkannten Künstler mit fingierten Steuerbescheiden

Montag, Februar 23rd, 2009

Seit 20 Jahren jagen nds. Finanzbeamte aus Cuxhaven, Oldenburg und Hannover mit ausdrücklicher schriftlicher Billigung des nds. Finanzministers Hartmut Möllring den national wie international anerkannten und mehr als 30-fach ausgezeichneten Filmkünstler Burkhard Lenniger sowie dessen Ehefrau Angelika. Künstlerisch tätig sein lässt man beide seit 2002 nicht mehr.

Es geht um inzwischen mehr als 500.000,- Euro, die man sich im Finanzamt Cuxhaven unter dem bundesweit unter offensichtlich allen deutschen Finanzbeamten herrschenden Motto: “mach Geld, mach noch mehr Geld” mit Hilfe von fiktiven ( frei erfundenen ) Steuerforderungen zusammengelogen hat. Es geht aber auch um willfährige “Amtswalter” in den Amtsgerichten Cuxhaven und Otterndorf. Hier wird sich ebenfalls seit Jahren über die alle drei Gewalten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar bindenden Grundrechte gegenüber z.B. dem freischaffenden Künstler wissentlich willfährig hinweggesetzt. Die barbarischen und somit menschenverachtenden Strukturen der nationalsozialistischen Finanzverwaltung des Dritten Reiches lassen sich in jedem einzelnen Vorgang nachvollziehen.  

500.000,- Euro, die sich nur addieren aus denjenigen Kosten, die aufgewendet worden sind, um überhaupt filmschaffend tätig sein zu können.

Auf diese Weise greifen Finanzbeamte sowohl völkerrechtswidrig als auch grundgesetzwidrig und ohne einfachgesetzliche Grundlage in den absolut vor jedweder Einmischung öffentlicher Gewalt völkerrechtlich und grundgesetzlich geschützten “Werk- und Wirkbereich” des Künstlers ein. So wird die gemäß Art. 5.3.1. GG ausdrücklich garantierte Kunstfreiheit verletzt und der Künstler von staatlicher Seite wie in den Schreckensjahren des Dritten Reiches, fremdbestimmt sowie inzwischen gänzlich zum Verstummen gebracht: Zitat aus der “Mephisto-Entscheidung” des BverfG:

“Zu berücksichtigen ist ferner, daß für den Verfassungsgeber auf Grund der Erfahrungen aus der Zeit des NS-Regimes, das Kunst und Künstler in die völlige Abhängigkeit politisch-ideologischer Zielsetzungen versetzt oder zum Verstummen gebracht hatte, begründeter Anlaß bestand, die Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit des Sachbereichs Kunst besonders zu garantieren.”

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Die zurückliegenden 20 Jahre haben es ans Tageslicht gebracht:  Die den Bürgern Deutschlands mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 grundgesetzlich garantierten Freiheitsgrundrechte werden sowohl durch den Gesetzgeber als auch durch die vollziehende Gewalt und die Gerichte entgegen der zwingenden Anordnung gemäß der “Leitnorm” des Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes immer wieder massiv streitig gemacht. 

Im Art. 5.3.1 GG heißt es seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949:

Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei

In der nds. Landesverfassung steht zu den Grundrechten und Kunst geschrieben:

Artikel 3. Grundrechte.
(1) Das Volk von Niedersachsen bekennt sich zu den Menschenrechten als Grundlage der staatlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit.

(2) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung. Sie binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Landesrecht. Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise. 
 
“(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.” 

Artikel 6. Kunst  und Kultur.
Das Land, die Gemeinden und die Landkreise schützen und fördern Kunst  und Kultur.

Der Leiter des Finanzamtes Cuxhaven, RDir. Klug,  rechtfertigt das sowohl völkerrechtswidrige als auch verfassungswidrige Tun seiner Behörde vor dem nds. Finanzgerichtes wie folgt:

Insofern erwidern, weil ich halte es hier,  für verfassungsgemäß, was wir gemacht haben, die grundgesetzhaften kein Gesetzesvorbehalt Art. 5 ( be-) stände. Wegen der Wahl des Grundrechtes die  Freiheitsrechte Art. 3 gelten und das wir dann auch die gleiche, die gleiche Besteuerung machen. Ich halte es für verfassungsgemäß und nicht für bedürftig und die Verwaltung ( darf ) sie auch gar nicht verwerfen, das ( darf nur das )  Bundesverfassungsgericht… Und meines Erachtens gibt es keine Entscheidung, die besagt, dass wir Künstler nicht besteuern dürfen.”

Diese verfassungswidrige Begründung entstammt dem Wortprotokoll, das am 20.05.2008 in der öffentlichen Sitzung vor dem Finanzgericht in Hannover aufgezeichnet und auch so von den zahlreichen  im Sitzungssaal anwesenden Zeugen gehört wurde. ( weitere Details dazu hier im blog )

Gegen den RDir. Klug sowie gegen den Finanzbeamten Jahn wurde heute wegen schweren Betruges, Nötigung und Körperverletzung ( durch Folter ) Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stade erstattet ( gegen weitere Finanzbeamte sowie Finanzrichter werden Strafanzeigen derzeit vorbereitet ), denn seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 bilden die Grundrechte “Abwehrrechte” des einzelnen Bürgers gegen den Staat und seine Institutionen. Immer wieder ist daher seit 60 Jahren in den Entscheidungen des BverfG mit Blick auf die Kunstfreiheitsgarantie des Art. 5.3.1 GG für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte verbindlich gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG festgeschrieben:

“Wie alle Freiheitsrechte richtet sich die Kunstfreiheit in erster Linie gegen den Staat.”

Parlamentarischer Rat 1948, historisches Zitat aus den Protokollen

Samstag, Februar 21st, 2009

Behandlung von Eingaben aus der Bevölkerung, hier die Eingabe 580 in Z 5, 110, Bl. 73, beraten auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen 16.12.1948, 13.34 bis 17.08 h:

“Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird. Zu diesem Punkt ist nichts weiter zu sagen.”

Der Parlamentarische Rat war ein von den elf Ministerpräsidenten der deutschen Länder der drei westlichen Besatzungszonen auf Anweisung der drei Westmächte, Frankreich, Großbritannien und Vereinigte Staaten von Amerika (USA), in Bonn eingesetztes Gremium mit parlamentarischem Charakter. Das Gremium sollte auf Grundlage der Frankfurter Dokumente, zu denen die Ministerpräsidenten auf der Rittersturz-Konferenz verabschiedeten Koblenzer Beschlüssen Stellung nahmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeiten, zu dem bereits Vorarbeiten vom Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vorlagen.

Erklärtes Hauptziel der Schöpfer des Grundgesetzes war es, aus den Fehlern der Weimarer Republik, und der ungerechten Regierungsform Hitlers, die alle Grundrechte missachtete, zu lernen. So wurden die Grundrechte gestärkt und die Rolle des Kanzlers aufgewertet. Zum Beispiel wurde zugunsten des konstruktiven Misstrauensvotums das destruktive Misstrauensvotum abgeschafft und die Stellung des Bundespräsidenten neu gestaltet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren Vertreter einer streitbaren Demokratie und wollten dafür Sorge tragen, dass anders als in der Weimarer Verfassung Vorkehrungen getroffen wurden, die es Feinden der Demokratie unmöglich machen sollte, diese erneut auf legalem Wege zu untergraben.

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Dieser blog zeigt dem ambitionierten Leser und Rechercheur, dass sich trotz der inzwischen vergangenen 60 Jahre bis heute die deutsche Finanzverwaltung noch genauso gegenüber den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland aufspielen, wie zu der Zeit, aus der der Einsender 1948 dem Parlamentarischen Rat zu berichten versucht hat.

60 Jahre Grundgesetz, 60 Jahre Grundrechte, 60 Jahre staatsgerichtete Abwehrrechte

Dienstag, Februar 3rd, 2009

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erfährt am 23. Mai 2009 seinen 60. Geburtstag. 60 Jahre gewährt dieses in der deutschen Geschichte einmalige Gesetzeswerk allen auf deutschem Boden lebenden Menschen die sog. Grundrechte. 60 Jahre bilden diese in der höchsten Gesetzesnorm der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen.

Seit 60 Jahren versuchen sowohl der Gesetzgeber als auch die vollziehende Gewalt sowie die Gerichte ( Justiz ) sich gegen diese gegen sie gerichteten Abwehrrechte mit immer wieder verfassungswidrigen ( nichtigen ) Gesetzen, diktatorischen Verordnungen, gesetzlosen Verwaltungsakten und willkürlichen Entscheidungen zur Wehr zu setzen.

Damit unterlaufen Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Gerichte ( Justiz ) systematisch sowohl Art. 1.3 GG als auch Art. 20.3 GG. Die Gerichte ignorieren darüber hinaus Art. 97 GG sowie Art. 101 GG.

Es scheint sowohl dem Gesetzgeber als auch der vollziehenden Gewalt sowie den Gerichten ( Justiz ) unerträglich zu sein, dass der einzelne Mensch in diesem Deutschland sowohl mit völkerrechtlich garantierten Menschenrechten als auch mit grundgesetzlich verbürgten Grundrechten ausgestattet ist, die jedermann einzelnen völkerrechtlich sowie grundgesetzlich legitimieren, sich gemäß Art. 19 Abs. 4 GG zur Wehr zu setzen, wenn er oder sie durch die öffentliche Gewalt in seinen / ihren Rechten verletzt wird.