Vertrauen und Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes “Fehlanzeige”

Auf der 7. Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates am 21.10.1948 äußerte sich der Abgeordnete Dr. Hans-Christian Seebohm, in den Jahren 1949 bis 1966 Bundesminister für Verkehr und vom 08.11.1966 bis 30.11.1966 Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wie folgt:

“Wir brauchen eine Erneuerung des Vertrauens der Bevölkerung gerade gegenüber der Finanzverwaltung. Wir brauchen deshalb eine bevölkerungsnahe und wirtschaftsfreundliche Finanzpolitik, um dieser höchst unbeliebten, weil so sehr “einnehmenden” Behörde das durch die Überdrehung der Steuerschraube verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. (…)
 
Es ist daher wesentlich, bei der Formulierung der entsprechenden Abschnitte des Grundgesetzes die große Aufgabe zu bedenken, dass sie der Wiederherstellung der völlig zerrütteten Steuermoral zu dienen haben. Das setzt voraus, dass die steuerliche Belastung des einzelnen eine wirtschaftlich erträgliche und sozial verantwortbare ist und die Steuerbelastung der Betriebe wirtschaftlich vertretbar. (…)
 
Wir brauchen dazu das Vertrauen zu einer bevölkerungsnahen Finanzverwaltung, deren Beamte das gleiche Idiom ( Besonderheit, Eigenart der Sprache ) sprechen wie ihre Klienten und die mit den wirtschaftlichen Nöten und Sorgen des Gebietes, in dem sie wirken, verbunden sind. Wir brauchen zur Erneuerung des Vertrauens einen Abbau des übertrieben aufgeblähten Beamtenapparates. Wir brauchen aber vor allem die Wiederherstellung der Rechtssicherheit in den Steuerangelegenheiten und die Sicherung der Bevölkerung gegen allzu eigenwillige Entscheidungen der Finanzbürokratie.”

( Fundstelle: “Der parlamentarische Rat, 7. Sitzung vom 21.10.1948, Akten und Protokolle Band 9, Plenum, S. 268″ )

Welchen irrsinnigen finanzbürokratischen und steuergesetzlichen Zustand es für den Parlamentarische Rat 1948 auf deutschem Boden zu betrachten gab als er sich damit beschäftigte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten, lässt sich hier auf der blog-Seite

weder Völkerrecht noch Grundgesetz

und

die Nachfahren der “braunen Justiz” am nds. Finanzgericht

nachlesen. Bis heute hat sich daran im Grunde nichts geändert, nur die Geplünderten landen nicht auch noch im KZ oder werden physisch vernichtet, wenn, dann muss derjenige selbst Hand anlegen, bedauert wird ein solch finales Ende eines Steuerbürgers auf deutschem Boden von den fiskalisch tätigen jedoch nicht.

***

Im Jahr 2002 schrieb der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof den Aufsatz “Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts”, Zitat daraus:

 1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegen über jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )

 2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.

 3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

 4. Es interessiert ihn ( red. den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.

 5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

*****

Comments are closed.