Archive for Januar, 2009

Deutschland foltert systematisch mit Hilfe erfundener Steuersachverhalte und nichtiger Steuerbescheide

Dienstag, Januar 27th, 2009

Die Bundesrepublik Deutschland gibt sich vor den Augen der Weltöffentlichkeit immer und überall als Musterknabe aus wenn es um den Anspruch geht, die nationalen Grundrechte aber auch die Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu reklamieren. Vorbildlich hat die Bundesrepublik Deutschland denn auch den Internationalen Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ebenso wie den Internationnalen Pakt über zivile und politische Rechte ratifiziert und in nationales Recht transformiert. Ausdrücklich hat sich die Bundesrepublik Deutschland gegen die Folter ausgesprochen. Dazu wurde das “Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984″ unterzeichnet und in nationales Recht transformiert ( BGBl. 1990 II S. 246 ).

Welchen Stellenwert in der Rechtsordnung ( Normenhierarchie ) der Bundesrepublik Deutschland das Völkerrecht besitzt, beschreibt verbindlich Artikel 25 des Grundgesetzes, Zitat:

“Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.”

Zitat aus dem Übereinkommen gegen Folter:

Artikel 1

(1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck “Folter” jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.

Schulmeisterlich erheben deutsche Politiker in anderen Ländern dieser Erde immer wieder ihre Stimme um dort die Regime öffentlich aufzufordern, der dortigen Bevölkerung die weltweit garantierten Menschenrechte uneingeschränkt zu gewähren.

Im eigenen Land sieht es hingegen kaum bis nicht viel besser aus als anderswo. Die Folter hat nämlich viele Gesichter, nicht alle sind gleich als Folter erkennbar. Nicht immer ist es die rohe Gewalt, nicht immer ist es das grundlose Wegsperren, nicht immer muss Blut fließen, nicht immer führt die Folter unmitterlbar zum Tod ihrer Opfer…

In der Bundesrepublik Deutschland sind es insbesondere Finanzbeamte, die das Instrument der Folter spielen. Sie spielen es, das Instrument der Folter, um von ihnen individuell zum Zwecke des Ausplünderns einzelner Bürger/innen der Bundesrepublik Deutschland erfundene Steuersachverhalte und die darauf basierenden verfassungswidrigen und somit nichtigen Steuerbescheide ( Verwaltungsakte ) mit Hilfe von scheinlegalen Zwangsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Grund und Boden, Kontenpfändung bis auf das Existenzminimum unter billiger Inkaufnahme der persönlichen sowie wirtschaftlichen Existenzvernichtung gewaltsam durchzusetzen. Schwere Straftaten wie die Rechtsbeugung, die Nötigung, der Betrug und die Verleitung von Untergebenen zu Straftaten sind hier die Mittel zum Zweck. Das Ziel ist, mach Geld, mach noch mehr Geld, egal wie…

Scheinbar legitimiert durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 17.04.1986, Az.: 3 Ws 178/86, Zitat:

“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. ( … ) Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vorsdringlichste Aufgabe ist.” 

Äußerst behilflich sind die bundesdeutschen Finanzgerichte einschließlich des Bundesfinanzhofes. Von den Richterbänken des Bundesverfassungsgerichtes droht den “Tätigen” selten bis gar kein Ungemach, entsprechende Verfassungsbeschwerden werden dank des einfachen Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und dessen diesbezüglicher verfassungswidriger Vorschriften, was die Annahme einer Verfassungsbeschwerde anbelangt, einfach gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Die Bundesrepublik Deutschland blickt hier übrigens auf eine unrühmliche Tradition zurück, die ihre Blütezeit in den Jahren 1933 bis 1945 hatte, als das NS-Regime alles was nicht der nationalsozialistischen Weltanschauung genügte, systematisch auf der Basis scheinbar demokratisch zustande gekommener Steuergesetze erst geplündert und dann schließlich in Auschwitz und anderswo erschossen oder vergast wurde.

Wer mehr wissen möchte, der klicke sich durch diesen blog.

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Wir erinnern uns, die Bundesrepublik Deutschland begeht in diesem Jahr ( 2009 ) ihren 60. Jahrestag ihrer Gründung der verbunden ist mit dem 60. Geburtstag des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 2009. 

Barack Obama wiederholt ausdrücklich seinen Amtseid der Form halber wegen dessen staatstragender Bedeutung

Donnerstag, Januar 22nd, 2009

Diese Meldung geht am 22. Januar 2009 um die Welt:

“Der neue US-Präsident Barack Obama hat die bei seiner Einführung ins Amt am Dienstag verpatzte Vereidigung wiederholt. Wie das Weiße Haus mitteilte, kam der Oberste Richter John Roberts am Mittwochabend eigens ins Weiße Haus und nahm Obama “sicherheitshalber” ein zweites Mal die Eidesformel ab. Obama selbst nahm das Missgeschick mit Humor: “Es hat so viel Spaß gemacht.”

Eigentlich sei man sich zwar sicher, dass bereits die verpatzte Version der Vereidigung gültig gewesen wäre. Da der “Eid aber selbst Teil der Verfassung ist” und ein Wort nicht an der richtigen Stelle gesprochen worden sei, habe man jede Unsicherheit ausräumen wollen, hieß es in der Erklärung des Weißen Hauses. Bevor Obama dann zum zweiten Mal die Hand zum Schwur erhob, sagte er, diesmal wolle man “es ganz langsam machen”.

Die korrekte Eidesformel lautet: “Ich, Barack Hussein Obama, schwöre feierlich, dass ich das Amt des Präsidenten der Vereinigten Staaten getreulich verwalten und die Verfassung der Vereinigten Staaten nach besten Kräften erhalten, schützen und verteidigen will. So wahr mir Gott helfe.”

Fazit:

Der neue amerikanische Präsident setzt gleich zu Beginn seiner Amtszeit ein einzigartiges Zeichen, nämlich sich nicht nur an die amerikanische Verfassung als Ganzes zu halten, sondern die amerikanische Verfassung wortwörtlich nehmen zu wollen. Damit ist Barack Obama vielen seiner Zeitgenossen um Längen voraus, denn insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland wird dem von jedem Amtsträger mit Amtsantritt zu leistenden Amtseid keine derart staatstragende Bedeutung beigemessen, will heißen, was in der Bundesrepublik Deutschland im jeweilig gesetzlich vorgeschriebenen Amtseid geschrieben steht, ist scheinbar ohne jede juristische Bedeutung für denjenigen, der den Amtseid leistet und sich dann später nicht an den Inhalt der Eidesformel hält.

Während der neue amerikanische Präsident die Verfassung von der ersten Minute seiner Amtszeit ernst nimmt, hätte man in Deutschland sicherlich die Verfassung zum wiederholten Male geändert…

Vertrauen und Rechtssicherheit in Steuerangelegenheiten auch 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes “Fehlanzeige”

Mittwoch, Januar 21st, 2009

Auf der 7. Plenarsitzung des Parlamentarischen Rates am 21.10.1948 äußerte sich der Abgeordnete Dr. Hans-Christian Seebohm, in den Jahren 1949 bis 1966 Bundesminister für Verkehr und vom 08.11.1966 bis 30.11.1966 Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland wie folgt:

“Wir brauchen eine Erneuerung des Vertrauens der Bevölkerung gerade gegenüber der Finanzverwaltung. Wir brauchen deshalb eine bevölkerungsnahe und wirtschaftsfreundliche Finanzpolitik, um dieser höchst unbeliebten, weil so sehr “einnehmenden” Behörde das durch die Überdrehung der Steuerschraube verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. (…)
 
Es ist daher wesentlich, bei der Formulierung der entsprechenden Abschnitte des Grundgesetzes die große Aufgabe zu bedenken, dass sie der Wiederherstellung der völlig zerrütteten Steuermoral zu dienen haben. Das setzt voraus, dass die steuerliche Belastung des einzelnen eine wirtschaftlich erträgliche und sozial verantwortbare ist und die Steuerbelastung der Betriebe wirtschaftlich vertretbar. (…)
 
Wir brauchen dazu das Vertrauen zu einer bevölkerungsnahen Finanzverwaltung, deren Beamte das gleiche Idiom ( Besonderheit, Eigenart der Sprache ) sprechen wie ihre Klienten und die mit den wirtschaftlichen Nöten und Sorgen des Gebietes, in dem sie wirken, verbunden sind. Wir brauchen zur Erneuerung des Vertrauens einen Abbau des übertrieben aufgeblähten Beamtenapparates. Wir brauchen aber vor allem die Wiederherstellung der Rechtssicherheit in den Steuerangelegenheiten und die Sicherung der Bevölkerung gegen allzu eigenwillige Entscheidungen der Finanzbürokratie.”

( Fundstelle: “Der parlamentarische Rat, 7. Sitzung vom 21.10.1948, Akten und Protokolle Band 9, Plenum, S. 268″ )

Welchen irrsinnigen finanzbürokratischen und steuergesetzlichen Zustand es für den Parlamentarische Rat 1948 auf deutschem Boden zu betrachten gab als er sich damit beschäftigte, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten, lässt sich hier auf der blog-Seite

weder Völkerrecht noch Grundgesetz

und

die Nachfahren der “braunen Justiz” am nds. Finanzgericht

nachlesen. Bis heute hat sich daran im Grunde nichts geändert, nur die Geplünderten landen nicht auch noch im KZ oder werden physisch vernichtet, wenn, dann muss derjenige selbst Hand anlegen, bedauert wird ein solch finales Ende eines Steuerbürgers auf deutschem Boden von den fiskalisch tätigen jedoch nicht.

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Im Jahr 2002 schrieb der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof den Aufsatz “Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts”, Zitat daraus:

 1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegen über jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )

 2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.

 3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamte mit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, über Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach nicht.

 4. Es interessiert ihn ( red. den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen.

 5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.

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