Freiheit sichern zu Lasten der völkerrechtlich und grundgesetzlich verbrieften Menschenrechte
Im Kapitel 8 des Jahresberichtes der Bundesregierung 2007 / 2008 heißt es:
“Freiheit und Sicherheit gehören untrennbar zusammen. Der Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor Verbrechen, Gewalt und Extremismus ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Nur eine konsequente Bekämpfung von Kriminalität und ihren Ursachen ermöglicht eine freie Gesellschaft.”
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Ein löbliches Ansinnen, nur in der Bundesrepublik Deutschland sieht die Realität anders aus. Die in Deutschland produzierte Sicherheit geht nämlich einher mit dem kontinuierlichen Strangulieren jeder persönlichen Freiheit durch das systematische Aushöhlen der völkerrechtlich wie grundgesetzlich verbrieften Menschenrechte ( Grundrechte ), mittels der schleichenden Aufgabe der im deutschen Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung, der schleichenden Aufgabe der zwingenden Bindung der drei Gewalten an die Grundrechte als unittelbar geltendes Recht, der schleichenden Aufgabe der Bindung der volziehenden Gewalt und Gerichte an Gesetz und Recht, der schleichenden Aufgabe der ebenfalls im deutschen Grundgesetz verankerten richterlichen Unabhängigkeit, Unparteilicheit, Neutralität und Distanz.
Wie schrieb bereits 1988 die heutige Bundesverfassungsrichterin Lübbe-Wolff in ihrem Buch “Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte”:
“Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.”