BFH Richter Dr. Gerhard Michel, ein besonders linientreuer Gewährsmann ?
In der Sache “Befangenheit des Richters am BFH Dr. Gerhard Michel” gibt es Anlass, den bisher bereits umfangreich begründeten Befangenheitsantrag gegen diese Person weiter zu vertiefen, sein richterliches Tun gibt dringend den Anlass, an dessen absoluter Treue zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland absolut zu zweifeln.
Dem anerkannten freischaffenden filmschaffenden Künstler Burkhard Lenniger liegen inzwischen vor:
1. Der Beschluss, die Sache 6 V 3059/07 vor dem hess. FG dem Einzelrichter zu übertragen und
2. der ablehnende Beschluss über die Beschwerde des dortigen Klägers, wegen dessen Begehren, die Sache wieder zurück an den Senat zu übertragen. Der Kläger hat sein Begehren damit begründet, daß wegen des Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20.3 GG i.V.m. Art. 19.4 GG, Justizgewährleistungsanspruch ) eine Entscheidung des Senates erforderlich wird.
Die Überprüfung dieser Beschlüsse lassen die Besorgnis, dass Dr. Gerhard Michel befangen ist, aus dem Blickwinkel des Antragstellers noch einmal erheblich erhöhen, ja diese Beschlüsse beweisen die erkannte Befangenheit.
Bei verfassungskonformer Bearbeitung und Entscheidung in der Sache, wäre der Feststellungsklage des Klägers 6 V 3059/07 vollumfänglich statt zugeben gewesen. Es ist vorstellbar, dass dies nicht nur für das Finanzamt Kassel-Hofgeismar, sondern auch für die deutsche Finanzverwaltung sowie für die elitäre deutsche Finanzgerichtsbarkeit ein öffentliches Eingeständnis erheblichen Ausmaßes bedeutet hätte, denn es gilt, dass das Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002 wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gemäß Art. 19 I 2 GG ( Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen ) in seiner Rechtskraft blockiert und somit nichtig ist. Alle auf diesem nichtigen UStG basierenden Verwaltungsakte ( Steuerbescheide, pp ) sind ebenfalls nichtig und bedürfen keinerlei Beachtung seitens ihrer Empfänger. ( mehr zum Art. 19 I 2 GG und dem Zitiergebot sowie den daraus erwachsenen Folgen finet sich hier )
Dass jedoch eine Entscheidung verweigert wird, die eben die Unabhängigkeit des Richters in klassischem Sinne unterstreicht, zeigt, das Dr. Michel eben nicht den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz beachtet, sondern anzunehmen ist, dass dieser, beeinflußt durch seinen bisherigen beruflichen Werdegang, verbunden mit der Chance in den juristischen Zenit, nämlich den Bundesfinanzhof aufzusteigen, die juristischen Kunstgriffe ausgeführt hat, die Dr. jur. Wagner in seinem Buch “Die Praxis des Steuerprozesses” selbst vehement kritisiert hat.
Aufgrund der schon gewonnenen Erkenntnisse geht der Kläger und Beschwerdeführer sowie Antragsteller zwingend davon aus, dass Dr. Michel hier ganz bewusst als Einzelrichter fungiert hat. Diese Einzelrichterstellung in dem tatsächlich bedeutenden Verfahren eröffnete diesem die Chance seine juristische Eloquenz verbunden mit einem zweckorientierten Arbeiten darzustellen. Dieses Gelingen profilierte ihn zusätzlich für das Ziel BFH-Richter zu werden. Es war gleichzeitig eine klare Aussage, dass Dr. Michel dem Finanzministerium aber auch dem Präsidenten des BFH „fiskalische Linientreue“ gewährleisten wird. Diese Ergebenheit könnte vom Richterwahlausschuß, nämlich von den Personen, die dort Kraft Amtes ihren Platz einnehmen und über die Berufung zum BFH-Richter entscheiden, dies geschieht nach den Regeln des Richterwahlgesetzes, eine wohlwollende Bewertung des Kandidaten Dr. Michel unterstützen. Dass dieser Wink mit dem bisherigen Ausgang des Verfahrens 6 V 3059/07 vor dem hess. Finanzgericht zugunsten des hess. Finanzamtes Kassel-Hofgeismar und somit vorläufig auch zugunsten aller anderen Finanzämter und Finanzgerichte scheinbar nicht unbemerkt geblieben ist, zeigt die Tatsache, dass Dr. Michel nicht nur zeitnah zum BFH-Richter ernannt worden ist, sondern man ihn auch gleich in den „Sondersenat XI.“, der laut GVP erstmalig im laufenden Kalenderjahr 2008 ausschließlich neben dem V. Senat für Umsatzsteuersachen zuständig ist, zugeordnet hat. ( hier findet sich der komplette Ergänzungswortlaut )
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Weitere Details finden sich unter dem Stichwort “deutscher Steuerterror“