Richter am BFH Dr. Hans-Hermann Heidner, der Mann für alle Fälle
Aufgrund umfangreicher Recherchen muss davon ausgegangen werden, dass die deutschen Finanzgerichte einschließlich des Bundesfinanzhofes ( BFH ) nicht Horte des Rechts und Rechtschutzes für den Rechtsschutz suchenden Bürger und Grundrechtsträger sind, sondern Behausungen für das Abwickeln äußerst fragwürdiger Nebentätigkeiten der dort als Finanzrichter tätigen Personen. Fragwürdig, weil ganz offensichtlich nicht mit den einschlägigen Vorschriften des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vereinbar.
Einer dieser Finanzrichter ist der Richter am Bundesfianzhof Dr. Hans-Hermann Heidner, der sich selbst in der Broschüre “3. EUROFORUM-KONFERENZ 2007″ als Richter am BFH im für Umsatzsteuer zuständigen V. Senat outet. Sich selbst outet als Verfasser des Buches “Treuhandverhältnisse im Steuerrecht” sowie Mitautor des regelmäßig erscheinenden Umsatzsteuerkommentars “Bunjes/Geist” sowie als Autor zahlreicher Aufsätze zum Steuerrecht in Fachzeitschriften und Urteilssammlungen, um Scheins seinen persönlichen nebenberuflichen “Marktwert” zu steigern. Verschwiegen hat er in dieser Broschüre seine Autorentätigkeit im Einkommensteuerkommentar “Littmann / Pust“.
Sowohl der Kommentar “Bunjes/Geist” als auch der Kommentar “Littmann/Pust” werden am Markt nicht für “Gotteslohn”, sondern gegen teueres Entgelt vertrieben.
Sowohl der Richter am BFH Dr. Hans-Hermann Heidner als auch seine zahlreichen Mitautoren wie z.B. die Finanzrichter am niedersächsischen Finanzgericht Grune ( gleichzeitig Pressesprecher am nds. FG ) und Dr. Leonard ( der erkennbare Schwierigkeiten mit der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG in seiner Art des Kommentierens erkennen lässt, so dass begründet Zweifel an dessen Verfassungstreue zu hegen sind ) in “Bunjes/Geist” bzw. der Präsident des niedersächsischen Finanzgerichtes, Pust, in “Littmann/Pust” und sein Kollege am BFH, der Richter Steinhauff, nutzen seit Jahren ihr dienstlich als Finanzrichter erworbenes Wissen, um dieses neben ihrem als üppig zu tituierenden Richtergehaltes in nebenberuflich erzieltes Entgelt zu generieren.
Anstatt das ihnen übertragene Richteramt einzig mit voller Hingabe auszuüben und sich dabei zwingend an die Vorgaben der Art. 1.3 GG i.V.m. Art. 19.4 GG i.V.m. Art. 20.3 GG sowie Art. 97 GG zu halten, wird hier das Richteramt nebenberuflich “missbraucht”, um grundgesetzwidrig sowohl die Normenhierarchie auszuhöhlen als auch verfassungswidrig ”Gesetzgeberfunktion” auszuüben.
Im Laufe der Jahre haben sich zwischen den einzelnen Finanzgerichten sowie dem Bundesfinanzhof diverse äußerst effektiv funktionierende Netzwerke dort tätiger Finanzrichter entwickelt, die scheinbar einzig nur noch das Ziel verfolgen, ihr Richtergehalt mit nebenberuflichem Schreiben von Aufsätzen und Kommentaren zum Steuerrecht sowie durch unzählige Vortragstätigkeiten um ein Vielfaches zu vermehren.
Der anerkannte freischaffende filmschaffende Künstler Burkhard Lenniger hat aufgrund dessen gegen den Richter am Bundesfinanzhof Dr. Hans-Hermann Heidner gegen diesen einen Befangenheitsantrag gestellt, da dringend zu besorgen ist, dass Dr. Hans-Hermann Heidner anstatt sein ihm übertragenes Richteramt gemäß Art. 97 GG unabhängig und unpartaiisch auszuüben, Dr. Hans-Hermann Heidner sein Richteramt missbraucht, um sich und seinesgleichen mit ihm in einer als Wirtschaftsunternehmen zu titulierenden Gemeinschaft nebenberuflich zu Ungunsten des Antragstellers zu bereichern. ( der komplette Wortlaut des Befangenheitsantrages gegen den Finanzrichter am BFH Dr. Heidner findet sich hier )