Verdacht, sind Finanzrichter Teil eines verfassungsfeindlichen Netzwerkes?
Dr. Alexander Kratzsch, Jahrgang 1969, Abschluss zum Dipl. Finanzwirt 1991, Studium der Rechtswissenschaften in Bielefeld 1992-1996. 1996-2001 Repetitor für Gesellschaftsrecht, Öffentliches Recht und Steuerrecht. 1999-2001 Rechtsanwalt in mittelständischer Kanzlei in Bielefeld, 2001-2002 Rechtsanwalt bei Pricewaterhouse Coopers und Steuerberater-Examen, seit 2002 Richter am Niedersächsichen Finanzgericht. Promotion “Genussrechte als stille Gesellschaft im Steuerrecht”. Seit 2003 tätig beim Lehrgangswerk Haas im Bereich Ertragsteuern. Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich Ertragsteuern/ Unternehmensnachfolge.
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Nach Auffassung des anerkannten Künstlers und ehemaligen Kriminalbeamten Burkhard Lenniger, ist Dr. Alexander Kratzsch weniger Finanzrichter als nebenberuflich kommerziell tätiger Autor und kommerziell Tätiger beim Lehrgangswerk “Haas”.
Solches kommerzielles nebenberufliches Arbeiten ist in der deutschen Richterschaft weit verbreitet. Nicht selten übersteigen zeitlicher Aufwand und dessen Einkünfte diejenigen aus der eigentlichen richterlichen Tätigkeit bei weitem. Beispielsweise hatte der damalige Präsident des OLG Frankfurt a.M. Einkünfte aus einem einzigen Auftrag der IG Metall von DM 1,3 Millionen neben bereits vier weiteren umfangreichen Nebentätigkeiten. ( Details siehe hier )
Die dem Namen hier jeweils zugeordneten im Internet einfach nachzurecherchierenden Seiten begründen diesen dringendem Verdacht. Aufgrund der weitreichenden kommerziellen Verpflechtungen ist die richterliche Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit sowie Unparteilichkeit des Dr. Alexander Kratzsch sicherlich nicht mehr gewährleistet. Dies wird durch die von Dr. Alexander Kratzsch als Beisitzer im 2. Senat des nds. Finanzgerichtes mit unterzeichneten verfassungswidrigen / grundgesetzwidrigen Beschlüsse und Urteile zum Nachteil des Grundrechtsträgers und freischaffenden Künstlers Burkhard Lenniger unterstrichen.
Dr. Alexander Kratzsch gibt als “Mittätiger” in den finanzgerichtlichen Verfahren gegen den rechtsuchenden Grundrechtsträger unmissverständlich zu erkennen, dass er einer verfassungsfeindlichen und somit grundgesetzwidrigen Gesinnung der Finanzverwaltung Vorschub leistet und somit auch sich selbst zum Grundrechtsgegner und zum Verfassungsfeind stempelt.
Gegen Dr. Alexander Kratzsch ist zwischenzeitlich der Antrag wegen Befangenheit gestellt worden. Die verfassungsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Beschlüsse und Urteile, an denen Dr. Alexander Kratzsch gegen den rechtsuchenden Grundrechtsträger bisher mitgewirkt hat, sind inhaltlich geeignet, die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu ändern.
Der deutsche Fiskus hat seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 als nun erstmals Grundrechtsverpflichteter ein gestörtes Verhältnis zum Bürger. Der nun zum Grundrechtsträger gewordene Bürger ist jetzt nicht mehr automatisch steuerpflichtig.
Mit dem Wegfall der Weimarer Reichsverfassung entfiel auch die automatische Steuerpflicht durch ersatzlosen Wegfall des Artikel 134 WRV. Die Steuerpflicht kann seit dem 23. Mai 1949 nur noch mit den einfachen Steuergesetzen begründet werden. Die Steuerpflicht hat keinen Verfassungsrang.
Fiskus und Finanzgerichtsbarkeit, zu der auch Dr. Alexander Kratzsch zählt, unterstützen seit 59 Jahren eine systematische fiskalische Plünderungspolitik. Die Ursprünge dieses Tuns liegen erkennbar zwischen den Jahren 1933 und 1945, dem wohl dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte.
Wie der Fiskus bis heute verfassungswidrig in das absolute Freiheitsrecht des Art. 5.3.1 GG ( Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei ) noch immer eingreift, zeigt die hier zu findende Dokumentation .
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Am niedersächsischen Finanzgericht sind augenblicklich von den dort tätigen 55 Finanzrichtern 29 zweifelsfrei als ” kommerziell nebenberuflich” schreibend und kommentierend sowie vortragend tätig und namentlich identifiziert. ( Details dazu finden sich auch hier ) Dies lässt an der richterlichen Unparteilichkeit sowie Unabhängigkeit gemäß Art. 97 des Grundgesetzes insgesamt zweifeln.