Parteienklüngel beim BFH

Die Märkische Allgemeine deckt auf:

Die Finanzrichterin am Bundesfinanzhof Dr. Adelheid Jäger ist SPD-Mitglied und hatte die Absicht, Präsidentin des Rechungshofes in Brandenburg zu werden. Zitat:

Den Grund teilte Laier dem Ausschussvorsitzenden Wolfgang Klein (SPD) mit: Er habe “aus zuverlässiger Quelle in Erfahrung bringen können, dass für den Posten der Präsidentin des Landesrechnungshofs meine Kollegin Jäger vom Bundesfinanzhof  vorgesehen ist und der Direktorenposten von Frau Osten besetzt werden soll”. Offenkundig, so Laier, solle “auf Grund politischer Absprachen der Posten des Rechnungshofpräsidenten mit einer SPD-Frau besetzt werden”. Zudem sei “der PDS  der Direktorenposten für ihre Kandidatin zugesagt worden”. 
 
Bereits im ersten Besetzungsversuch vor knapp einem Jahr hatten SPD und die damals noch als Linkspartei-PDS firmierende Linke – mit wohlwollender Unterstützung der CDU – Folgendes vereinbart: Britta Stark wird Präsidentin, Kerstin Osten von  der Linkspartei erhält, eine Stufe darunter, einen der wichtigen Direktorenposten. Die CDU sollte den Zugriff auf die Besetzung der nächsten freiwerdenden Direktorenstelle erhalten. Adelheid Jäger, die in Potsdam wohnt und SPD-Mitglied ist, arbeitet als Richterin am Bundesfinanzhof in München.
 
Laier greift das Verfahren massiv an: In Brandenburg sei man offensichtlich nicht gewillt, ein gesetzmäßiges Auswahlverfahren zu praktizieren. Er sei nicht gewillt, an einer “Schauveranstaltung” teilzunehmen. Wenn man Kandidaten zu einer Anhörung einlade, obwohl die Entscheidung bereits gefallen sei, “ist dies vergleichbar mit dem Fall, dass Lose verkauft werden, obwohl alle Gewinne schon gezogen sind”, so Laier.

Näheres zur Schmierenkomödie ist bis heute in der Märkischen Allgemeinen nachzulesen.

Wie ist eine aktive Parteimitgliedschaft eigentlich mit der Unparteilichkeit sowie Unabhängigkeit des Richteramtes im Sinne von Art. 97 GG zu vereinbaren ???

Aber neben ihrer SPD-Mitgliedschaft hat die Richterin Dr. Adelheid Jäger auch noch das kommerzielle Schreiben von Kommentaren zum Steuerrecht für sich gefunden, sicherlich steht auch dieses “wirtschaftliche Tun” des eigenen Kommerzes wegen in Einklang mit Art. 97 GG.

In Großbritanien übrigens dürfen Richter weder einer politischen Partei angehören noch dürfen sie mit ihrem Richteramt Nebeneinkünfte erzielen. Solche Nebeneinkünfte ( Vorträge etc. ) müssen stets karitativen oder gemeinützigen Einrichtungen nach Wahl des betroffenen Richters gespendet werden.

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