Steuerfahndung kriminalisiert die deutschen Bäcker

Welt-online am 06.09.2008 , Zitat:

“Bäckereien sollen beim Verkauf von Brötchen und Snacks im großen Stil Steuern hinterzogen haben. Sie sollen Umsätze mit dem niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent verbucht haben, obwohl 19 Prozent fällig gewesen wären. Jetzt drohen manchem Bäcker Nachzahlungen im sechsstelligen Bereich.”

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Seit dem 01.01.2002 mangelt es dem deutschen Fiskus an einem dem Grundgesetz konformen Umsatzsteuergesetz. Mit Einführung des § 27b ( Umsatzsteuernachschau ) hätte des UStG gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Einschränkung des Art. 13 GG ( Unverletzlicheit der Wohnung ) nennen ( zitieren ) müssen. Die zwingende Rechtsfolge ist, der Verstoß gegen das Zitiergebot führt zur automatischen Nichtigkeit des kompletten Gesetzes mit der Folge, dass alle Umsatzsteuerbescheide nichtig sind, niemand in Deutschland Mehrwersteuer hätte zahlen müssen, die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19% mangels eines gültigen Gesetzes nie Rechtskraft erlangt hat. Die Finanzbehörden haben ein solches Gesetz gewollt, um auf diese Weise unerkannt die Grundrechte des einzelnen massiv einschränken zu können.Die unterschiedlichen MwSt.-Sätze haben seit 40 Jahren Methode, denn sie ermöglichen es den Finanzbeamten rückwirkend, wie jetzt bei den Bäckern scheinbar geschehen, satte Mehrsteuernachzahlungen zu erzwingen, in dem man einfach den günstigen Mehrwertsteuersatz rückwirkend streicht und die Differenz rückwirkend nachfordert incl. einer satten Strafschätzung. So plündert der Fiskus insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe systematisch aus. Und wer dann an die Finanzrichter glaubt, der irrt. 95 % der Finanzrichter stammen aus der Finanzverwaltung und haben schon zu Zeiten ihres Finanzbeamtendaseins gelernt, das Recht zu beugen, warum sollen sie es plötzlich anders tun, würden sie doch damit den “Erfolg” ihrer ehemaligen Kollegen zu nichte machen. 95% der Klagen haben denn auch keinen Erfolg, gegen Rechtsbeugung ist bis heute kein Kraut gewachsen.

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