Finanzrichter sind käuflich…

in jeder deutschen Buchandlung sind sie zu finden, z.B. ihre Kommentare zum Einkommensteuergesetz, zum Umsatzsteuergesetz, zur Abgabenordnung, zum Körperschaftssteuergesetz usw. Dieses Land ist mit Kommentaren geflutet. Über 50% der weltweiten Steuerliteratur wird in deutscher Zunge verfasst ( BdST ).

Selbst die öffentliche Äußerung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof  im Film “Das Märchen vom gerechten Staat, wie er uns mit Steuern abzockt“, Zitat:

“Das geltende Steuergesetz ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist. Die Grundidee des Gesetzes ist, dass die Staatsgewalt im Bundesgesetzblatt, in dem Text der dort geschrieben steht, sagt was, sie vom Bürger erwartet und der Bürger kann seine Pflichten erkennen, indem er den Gesetzestext liest. Das ist heute nicht mehr gegeben.”

führte bisher nicht zu einer Änderung einer jahrzehntelang funktionierenden Praxis. Verfassungswidriges Kommentieren ( Details hier ) wird wie das  Sprechen von verfassungswidrigen Urteilen und Beschlüssen ( Details hier ) billigend in Kauf genommen, wie das “nichtige Umsatzsteuergesetz” wegen dessen Verstoß gegen das “Zitiergebot” gemäß Art. 19 I 2 GG seit dem 01.01.2002 beweist.

Die deutschen Finanzrichter konstituieren einen florierenden Wirtschaftszweig gemeinsam mit Finanzbeamten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Steueranwälten sowie namhaften Verlagen. Ein Netzwerk wirtschaftlicher Abhängigkeiten, das seinesgleichen sucht. Darüber hinaus werden von diesem Personenkreis fließbandartig Fachaufsätze produziert, faktisch kein noch so ungewöhnliches Steuerproblem wird nicht irgendwie von irgendwem erörtert. Und schließlich lassen sich die Personengruppen buchen, um vor Publikum ihre persönliche Sichtweise von Steuergesetzen und Steuerrechtsprechung gegen Entgelt zum Besten zu geben. Deutschland hat das teuerste Steuer- und Rechtswesen der Welt. ( Details hier )

Welche Richter derzeit am nds. Finanzgericht in Hannover “kommentierend und / oder aufsatzschreibend” als tätig identifiziert wurden, ist dem Geschäftsverteilungsplan 2008 ( Personen sind rot gekennzeichnet ) zu entnehmen. ( GVP als pdf-Datei hier ) Von 55 Richter am nds. FG sind es 29, deren “literarische Ergüsse” käuflich zu erwerben sind. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die anderen 26 Richter umfassend Kenntnis sowohl vom Tun derer als auch von Inhalt und Qualität der einzelnen “rechtswissenschaftlichen Machwerke” besitzen.

 Art. 97 Abs. 1 GG lautet:

“Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.”

In der Europäischen Charta über die Rechtstellung der Richterinnen und Richter steht geschrieben, Zitat:

Allgemeine Grundsätze:

Das Richterstatut soll die Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten, die jedermann legitimerweise von den Gerichten und allen Richterinnen und Richtern erwartet, denen der Schutz seiner Rechte anvertraut ist. Es schließt jede Regelung und jede Verfahrensweise aus, die geeignet ist, das Vertrauen in diese Kompetenz, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu beeinträchtigen.

Ob und in welchem Ausmaß sich diese wirtschaftlich orientierten Nebentätigkeiten deutscher Finanzrichter auf deren eigentliche richterliche Tätigkeit auswirken, bleibt der Beurteilung des einzelnen Lesers überlassen. Die jährliche Entscheidungsquote von rund 95 % abgewiesener Klagen vor den deutschen Finanzgerichten spricht eigene unmissverständliche Sprache. ( Details hier )

Dass solche Geldgier nicht nur unter den deutschen Finanzrichtern weit verbreitet ist, belegt der Spiegelartikel “Im Fokus der Lobbyisten” von Nils Klawitter vom 26. November 2007, Zitat:

“Viele Richter haben Nebenjobs und erklären etwa der Energiebranche auf Seminaren, was bei Tariferhöhungen zu beachten ist. Am Bundesgerichtshof ist diese Praxis nun aufgefallen. Der erste Richter hat ein Seminar abgesagt.” ( der vollständige Artikel findet sich hier )

Von besonderer Bedeutung ist da die jüngste Entscheidung  2 BvR 2062/07 vom 11.06.2008 des Bundesverfassungsgerichtes ( Verbot der persönlichen wirtschaftlichen Verwertung dienstlich erworbenen Wissens ). Wer unter diesen Umständen noch an einen unabhängigen, unparteiischen und unbefangenen Richter glaubt, irrt. Man kann nicht das Gesetz vertreten wollen und sich gleichzeitig ein Stück vom großen Kuchen abschneiden…

Comments are closed.