…unser System ist auf gut deutsch am Arsch…
Tatbestand “Rechtsbeugung“, na und, ist doch nur ein Verbrechen…
Die Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland hat selbst heute noch ein grundsätzliches Problem mit der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sowie mit dem grundgesetzlich verbrieften Rechtsstaatsprinzip, mit den auch sie absolut bindenden Grundrechten sowie grundrechtsgleichen Rechten sowie mit dem Justizgewährleistungsanspruch gemäß Art. 19.4 GG… trotz des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai 1949, also vor inzwischen nicht weniger als 59 Jahren…, da muss inzwischen die Frage nach dem “Warum” gestattet sein…
Einige Antworten sind auf den Seiten “Steuern + Grundrechte.blog” zusammengetragen…