Präsident des nds. Finanzgerichtes, Hartmut Pust, droht mit Staatsanwaltschaft

Der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg, Prof. Dr. Ipsen darf wie folgt zitiert werden:

“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Ipsen: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)

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Mitglied des nds. Staatsgerichtshofes ist ebenfalls der Präsident des nds. Finanzgerichtes, Hartmut Pust, geboren 1956, 1985 begann seine Richterlaufbahn in Nds. als Proberichter im OLG-Bezirk Celle, von 1997 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG, von 2000 bis 2003 Richter im VI. Senat am BFH und seitdem Präsident des nds. FG…, eigentlich sollte Hartmut Pust sich daher in besonderer Weise sowohl der nds. Landesverfassung als auch der Verfassung ( des Grundgesetzes ) der Bundesrepublik Deutschland besonders verpflichtet fühlen…

Mit Datum vom 06. Juni 2008 glaubte sich der Präsident des nds. Finanzgerichtes, Pust, mit dem als pdf hier hinterlegten Schreiben an den Steuerberater Helmut Samjeske schützend vor die Richter Koch, Christochowitz und Fette sowie die ehrenamtlichen Richter Schaper und Schimming was die Veröffentlichungspraxis von nicht rechtskräftigen Urteilen des nds. Finanzgerichtes anbelangt, stellen zu müssen, anstatt im Rahmen der Dienstaufsicht auf deren verfassungsrechtliches Tun und Lassen zu achten.

Steuerberater Helmut Samjeske hat entsprechend auf das Schreiben des Herrn Pust  mit Schreiben vom 22. Juni 2008 zu antworten gewusst. ( Anlage im pdf-Format )

Mit Datum 02. Juli 2008 erlaubt sich der Präsident des nds. Finanzgerichtes und Mitglied des nds. Staatsgerichtshofes Hartmut Pust nicht nur schriftlich zu antworten, sondern dieser Mann hat sich auch erlaubt, zu drohen, nachdem er unbestimmt festgestellt hat, dass das nds. Finanzgericht keine Rechtsbeugung begeht, Zitat:

“Die in Ihrem Schreiben vom 22. Juni 2008 pauschal und völlig unsubstantiiert erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung, des Prozessbetruges, einer einseitig gegen Ihren Mandanten gerichteten Verhandlungsführung, eines rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigenden Verfahrens, des “parteiergreifenden Charakters” von Veröffentlichungen sowie eines bewussten Verstoßes gegen das Grundgesetz weise ich entschieden zurück. Sollten Sie derartige Vorwürfe wiederholen, werde ich Ihre Schreiben an die Staatsanwaltschaft abgeben und Strafantrag stellen.” ( Anlage im pdf-Format )

Mit Schriftsatz vom 11. August 2008 hat STB Helmut Samjeske denn auch dem Präsidenten des nds. FG, Hartmut Pust, noch einmal erwiedert, auszugsweises Zitat:

“Beugt ein Richter, ein ganzer Spruchkörper oder beugen sogar mehrere Spruchkörper das Recht, dann bewegen sich diese Personen, Amtsträger, Grundrechtsgaranten außerhalb von Art. 97 Abs. 1 GG. Sie sind insoweit eben nicht mehr unabhängig. Die Rechtsbeugung unterstreicht ja gerade deren Abhängigkeit.”

“Ihre Ausführungen vom 02. Juli 2008 erklären, dass das nds. Finanzgericht keine Rechtsbeugung begeht. Diese Aussage ist unbestimmt. Sie kann das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung des Falles sein, sie kann aber auch aus einem subjektiven Schutzverhalten des Präsidenten gegenüber dem Gericht formuliert worden sein. Allerdings positionieren Sie sich weiter auf Seite 2 Ihrer Antwort vom 02. Juli 2008. Auch diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob Sie die Prozessakten bzw. auch die Beschwerdeschriften geprüft haben. Allerdings bedrohen Sie den Grundrechtsträger mit strafrechtlichen Sanktionen.” ( Anlage im pdf-Format )

Weitere Details finden sich unter “nds. Finanzrichter = Verfasssungsfreunde oder Verfassungsfeinde

Für alle diejenigen, die sich ein augenblickliches Bild von der Schwere der rechtlichen aber auch und insbesondere der grundgesetzlichen sowie völkerrechtswidrigen Verfehlungen der nds. Finanzverwaltung in Gestalt des nds. Finanzamtes Cuxhaven sowie des nds. Finanzgerichtes, hier der Senate 2, 5 und 15 sowie des BFH mit seinem XI. Senat sowie des 2. Senates des BVerfG bis heute machen wollen, finden die vollständige Beschwerdeschrift, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorliegt, hier zum Nachlesen.

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