Archive for August, 2008

Finanzrichter sind käuflich…

Dienstag, August 19th, 2008

in jeder deutschen Buchandlung sind sie zu finden, z.B. ihre Kommentare zum Einkommensteuergesetz, zum Umsatzsteuergesetz, zur Abgabenordnung, zum Körperschaftssteuergesetz usw. Dieses Land ist mit Kommentaren geflutet. Über 50% der weltweiten Steuerliteratur wird in deutscher Zunge verfasst ( BdST ).

Selbst die öffentliche Äußerung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof  im Film “Das Märchen vom gerechten Staat, wie er uns mit Steuern abzockt“, Zitat:

“Das geltende Steuergesetz ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist. Die Grundidee des Gesetzes ist, dass die Staatsgewalt im Bundesgesetzblatt, in dem Text der dort geschrieben steht, sagt was, sie vom Bürger erwartet und der Bürger kann seine Pflichten erkennen, indem er den Gesetzestext liest. Das ist heute nicht mehr gegeben.”

führte bisher nicht zu einer Änderung einer jahrzehntelang funktionierenden Praxis. Verfassungswidriges Kommentieren ( Details hier ) wird wie das  Sprechen von verfassungswidrigen Urteilen und Beschlüssen ( Details hier ) billigend in Kauf genommen, wie das “nichtige Umsatzsteuergesetz” wegen dessen Verstoß gegen das “Zitiergebot” gemäß Art. 19 I 2 GG seit dem 01.01.2002 beweist.

Die deutschen Finanzrichter konstituieren einen florierenden Wirtschaftszweig gemeinsam mit Finanzbeamten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Steueranwälten sowie namhaften Verlagen. Ein Netzwerk wirtschaftlicher Abhängigkeiten, das seinesgleichen sucht. Darüber hinaus werden von diesem Personenkreis fließbandartig Fachaufsätze produziert, faktisch kein noch so ungewöhnliches Steuerproblem wird nicht irgendwie von irgendwem erörtert. Und schließlich lassen sich die Personengruppen buchen, um vor Publikum ihre persönliche Sichtweise von Steuergesetzen und Steuerrechtsprechung gegen Entgelt zum Besten zu geben. Deutschland hat das teuerste Steuer- und Rechtswesen der Welt. ( Details hier )

Welche Richter derzeit am nds. Finanzgericht in Hannover “kommentierend und / oder aufsatzschreibend” als tätig identifiziert wurden, ist dem Geschäftsverteilungsplan 2008 ( Personen sind rot gekennzeichnet ) zu entnehmen. ( GVP als pdf-Datei hier ) Von 55 Richter am nds. FG sind es 29, deren “literarische Ergüsse” käuflich zu erwerben sind. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass die anderen 26 Richter umfassend Kenntnis sowohl vom Tun derer als auch von Inhalt und Qualität der einzelnen “rechtswissenschaftlichen Machwerke” besitzen.

(more…)

Hat BFH-Richter Dr. Müller-Eiselt ein Problem mit der Rechtsprechung des BverfG ?

Montag, August 18th, 2008

Im Verfahren VII B 149/08 hat die Geschäftststelle des VII. Senat durch die Beamtin Mayer als Bearbeiterin den Prozessbevollmächtigten Richter i.R. Günter Plath  mit Schreiben vom 23. Juli 2008 aufgefordert,  sich im Sinne von § 62a Abs. 1 a.F/jetzt: 62 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung ( Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater, einen Steuerbevollmächtigten, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer) zu legitimieren. Zuvor wurde dem Kläger durch den 15. Senat des nds. Finanzgerichts das Akteneinsichtsrecht gemäß Art. 103 GG im zugrunde liegenden Verfahren verfassungswidrig verweigert.

Die Frage lautete:

“Ich bitte um Mitteilung, bis zum 13. August 2008, ob Sie zu dem vorgenannten Personenkreis gehören.”

Mit Schreiben vom 01. August 2008 antwortete der Richter i.R. Günter Plath dem BFH auf diese Frage wie folgt, Zitat:

“Wegen der Anfrage nach der Vertretungsberechtigung des Unterzeichnenden, der Richter im Ruhestand ist, wird auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.07.2004 ( Az.: 1 BvR 737/00 ) verwiesen.”

***

Hinweis:

Diese Entscheidung des BverfG erlaubt Richtern im Ruhestand die uneingeschränkte Prozessvertretung. ( der vollständige Wortlaut der Entscheidung findet sich hier )

***

Mit Schreiben vom 06. August 2008 fragt die Geschäftsstelle des VII. Senat mit Hinweis auf das Schreiben vom 01. August 2008 erneut wie folgt nach, Zitat:

“…nach § 62 Abs. 4 der FGO sind vor dem Bundesfinanzhof neben den Gesellschaften i.S.d. § 3 Nr. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer als Bevollmächtigte zugelassen.” Weiter:

“Ich ( red. Frau Lipp-Schönholz als Bearbeiterin ) bitte deshalb nochmals um Mitteilung, nunmehr bis zum 29. August 2008, ob Sie dem vorgenannten Personenkreis angehören.”

Mit Schreiben vom 15. August 2008 wurde dem BFH nochmals unmissverständlich wie folgt geantwortet:

“…es wird noch einmal drauf hingewiesen, dass mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.07.2004 in 1 BvR 737/00 Richter im Ruhestand den Rechtsanwälten gleichgestellt worden sind. Da Entscheidungen des BverfG gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG bindende Wirkung gegenüber allen Verfassungsorganen, allen Behörden und Gerichten ( auch gegenüber dem BFH ) haben, ist die Zulassung des Unterzeichnenden gegeben.” ( der komplette Schriftwechsel findet sich hier )

(more…)

…unser System ist auf gut deutsch am Arsch…

Donnerstag, August 14th, 2008

Tatbestand “Rechtsbeugung“, na und, ist doch nur ein Verbrechen

Die Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland hat selbst heute noch ein grundsätzliches Problem mit der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung sowie mit dem grundgesetzlich verbrieften Rechtsstaatsprinzip, mit den auch sie absolut bindenden Grundrechten sowie grundrechtsgleichen Rechten sowie mit dem Justizgewährleistungsanspruch gemäß Art. 19.4 GG… trotz des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23. Mai 1949, also vor inzwischen nicht weniger als 59 Jahren…, da muss inzwischen die Frage nach dem “Warum” gestattet sein…

Einige Antworten sind auf den Seiten “Steuern + Grundrechte.blog” zusammengetragen…

Präsident des nds. Finanzgerichtes, Hartmut Pust, droht mit Staatsanwaltschaft

Dienstag, August 12th, 2008

Der Präsident des nds. Staatsgerichtshofes in Bückeburg, Prof. Dr. Ipsen darf wie folgt zitiert werden:

“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Ipsen: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)

*** 

Mitglied des nds. Staatsgerichtshofes ist ebenfalls der Präsident des nds. Finanzgerichtes, Hartmut Pust, geboren 1956, 1985 begann seine Richterlaufbahn in Nds. als Proberichter im OLG-Bezirk Celle, von 1997 bis 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG, von 2000 bis 2003 Richter im VI. Senat am BFH und seitdem Präsident des nds. FG…, eigentlich sollte Hartmut Pust sich daher in besonderer Weise sowohl der nds. Landesverfassung als auch der Verfassung ( des Grundgesetzes ) der Bundesrepublik Deutschland besonders verpflichtet fühlen…

Mit Datum vom 06. Juni 2008 glaubte sich der Präsident des nds. Finanzgerichtes, Pust, mit dem als pdf hier hinterlegten Schreiben an den Steuerberater Helmut Samjeske schützend vor die Richter Koch, Christochowitz und Fette sowie die ehrenamtlichen Richter Schaper und Schimming was die Veröffentlichungspraxis von nicht rechtskräftigen Urteilen des nds. Finanzgerichtes anbelangt, stellen zu müssen, anstatt im Rahmen der Dienstaufsicht auf deren verfassungsrechtliches Tun und Lassen zu achten.

Steuerberater Helmut Samjeske hat entsprechend auf das Schreiben des Herrn Pust  mit Schreiben vom 22. Juni 2008 zu antworten gewusst. ( Anlage im pdf-Format )

Mit Datum 02. Juli 2008 erlaubt sich der Präsident des nds. Finanzgerichtes und Mitglied des nds. Staatsgerichtshofes Hartmut Pust nicht nur schriftlich zu antworten, sondern dieser Mann hat sich auch erlaubt, zu drohen, nachdem er unbestimmt festgestellt hat, dass das nds. Finanzgericht keine Rechtsbeugung begeht, Zitat:

“Die in Ihrem Schreiben vom 22. Juni 2008 pauschal und völlig unsubstantiiert erhobenen Vorwürfe der Rechtsbeugung, des Prozessbetruges, einer einseitig gegen Ihren Mandanten gerichteten Verhandlungsführung, eines rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigenden Verfahrens, des “parteiergreifenden Charakters” von Veröffentlichungen sowie eines bewussten Verstoßes gegen das Grundgesetz weise ich entschieden zurück. Sollten Sie derartige Vorwürfe wiederholen, werde ich Ihre Schreiben an die Staatsanwaltschaft abgeben und Strafantrag stellen.” ( Anlage im pdf-Format )

Mit Schriftsatz vom 11. August 2008 hat STB Helmut Samjeske denn auch dem Präsidenten des nds. FG, Hartmut Pust, noch einmal erwiedert, auszugsweises Zitat:

“Beugt ein Richter, ein ganzer Spruchkörper oder beugen sogar mehrere Spruchkörper das Recht, dann bewegen sich diese Personen, Amtsträger, Grundrechtsgaranten außerhalb von Art. 97 Abs. 1 GG. Sie sind insoweit eben nicht mehr unabhängig. Die Rechtsbeugung unterstreicht ja gerade deren Abhängigkeit.”

“Ihre Ausführungen vom 02. Juli 2008 erklären, dass das nds. Finanzgericht keine Rechtsbeugung begeht. Diese Aussage ist unbestimmt. Sie kann das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung des Falles sein, sie kann aber auch aus einem subjektiven Schutzverhalten des Präsidenten gegenüber dem Gericht formuliert worden sein. Allerdings positionieren Sie sich weiter auf Seite 2 Ihrer Antwort vom 02. Juli 2008. Auch diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob Sie die Prozessakten bzw. auch die Beschwerdeschriften geprüft haben. Allerdings bedrohen Sie den Grundrechtsträger mit strafrechtlichen Sanktionen.” ( Anlage im pdf-Format )

Weitere Details finden sich unter “nds. Finanzrichter = Verfasssungsfreunde oder Verfassungsfeinde

Für alle diejenigen, die sich ein augenblickliches Bild von der Schwere der rechtlichen aber auch und insbesondere der grundgesetzlichen sowie völkerrechtswidrigen Verfehlungen der nds. Finanzverwaltung in Gestalt des nds. Finanzamtes Cuxhaven sowie des nds. Finanzgerichtes, hier der Senate 2, 5 und 15 sowie des BFH mit seinem XI. Senat sowie des 2. Senates des BVerfG bis heute machen wollen, finden die vollständige Beschwerdeschrift, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorliegt, hier zum Nachlesen.

Finanzbeamte und Finanzrichter contra Grundrechtsträger

Freitag, August 8th, 2008

Seit dem 23. Mai 1949 haben sich neben allen anderen Amtsträger in der Bundesrepublik Deutschland auch Finanzbeamte und Finanzrichter einschließlich Finanzminister an das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu halten. Wer glaubt, dass diese es tun, der irrt. Die Wahrheit sieht in diesem Deutschland völlig anders aus. Der Film “Finanzbeamte & Finanzrichter kontra Grundrechtsträger” zeigt die Machenschaften dieses Personenkreises anhand des Falles “Lenniger” mehr als deutlich und somit nachvollziehbar auf.

Teil 1

Teil 2

Weder Finanzbeamte noch Finanzrichter halten sich an Art. 1.3 GG noch an Art. 20.3 GG, auch das Völkerrecht ist ihnen bis heute fremd, so die UN-Resolution 217 A (III) vom 16.10.1948 genauso wie der intern. Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte vom 19.12.1966, BGBl II 1973, S. 1570.

Systematisch beugen Finanzrichter in Deutschland das Recht, Finanzbeamte begehen systematisch den Tatbestand des schweren Betruges sowie Prozessbetrug…