Grundgesetz versus Verfassungsfeinde
Verfassungsfeinde haben weder im Parlament noch in der öffentlichen Verwaltung und ebensowenig im Richteramt etwas zu suchen. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner Entscheidung BVerfG, 2 BvR 337/08 vom 6.5.2008 unmissverständlich klargestellt.