Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002 nichtig

Weil das deutsche Umsatzsteuergesetz seit dem 01.01.2002 gegen das sog. “Zitiergebot” gemäß Art. 19 I 2 Grundgesetz verstößt, ist das UStG mit dem Datum seines Inkrafttretens “nichtig”. Alle Umsatzsteuerzahlungen, Bescheide, Veranlagungen sind nichtig. Das Gleiche gilt auch für die seit dem 01.01.2002 erhobene Mehrwertsteuer, weil Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dieselbe Gesetzesgrundlage haben.

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