Deutschland braucht eine Revolution im Steuerrecht
Nur eine Revolution ändert das System. Das jetzige System funktioniert nicht, es betrügt einzig die steuerzahlenden Bürger.
Weder der Steuergesetzgeber, weder die Finanzverwaltung noch die Steuerrechtsprechung sind reformierbar. Der Steuergesetzgeber lässt sich die Gesetze von der Finanzverwaltung mehr oder weniger diktieren, kann ja nicht falsch sein, was die vollziehende Gewalt alles so vorschlägt. Und wer dann in diesem Lande glaubt, dass spätstens die Steuerrechtsprechung es korrigiert, der irrt, denn immer schon hat in Deutschland die Judikatur vom Unrecht profitiert.
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Hier darf im Folgenden die Rezension des Buches des früheren Oberregierungsrates der Berliner Finanzverwaltung “Keine Angst vor Betriebsprüfung und Steuerfahndung” zitiert werden. Die dort aufgezeigte Verfahrenswirklichkeit, die auch nach jahrelanger erfolgloser Verfolgung von “Verdächtigen” psychisch und finanziell ruinierte Bürger zurücklässt - weil sich die Finanzgötter eben getäuscht haben - geht weit über das hinaus, was unter simpler Willkür zu verstehen sein mag: (in Auszügen:)
Rezension: Kaligin: „Keine Angst vor Betriebsprüfung und Steuerfahndung“ von Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Wiesbaden
Kaligin war von 1982 bis 1989 Oberregierungsrat in der Berliner Finanzverwaltung.
Kaligin öffnet die Augen und warnt sehr deutlich vor dem momentan immer wieder von Beraterseite zu hörenden angeblich ach so erfolgreichen Trend des guten Klimas zum Finanzamt und des allzu freudigen Mitwirkens.
Dieser Schmusekurs dieser Berater bedeutet für den Betroffenen häufig ein Tanz mit dem Wolf. (…) Daß sie damit letztendlich ihren Mandanten verraten und verkaufen und möglicherweise sich auch wegen des Parteiverrats strafbar machen könnten, ist eine andere Frage, die dann der möglicherweise wirtschaftlich oder psychisch ruinierte Mandant kaum stellen kann oder zu stellen wagt, da er den Sachverhalt sowieso nicht überblickt bzw. ggf. kein Geld oder keine Nerven mehr hat, einen anderen Berater mit der Wahrnehmung seiner Interessen und auch zur Durchsetzung etwaiger Regressansprüche gegen den Vorberater zu beauftragen.
Übertreibungen habe ich allerdings nicht finden können. Vielmehr sind viele Passagen ergänzbar, da die Verfahrenswirklichkeit von Kaligin teilweise noch mild dargestellt ist und von uns eine Verfahrenswirklichkeit erlebt wird, die teilweise noch viel abenteuerlicher ist. Denn daß beispielsweise Finanzbeamte in einem Steuerfahndungsverfahren vorsätzlich entlastendes Beweismaterial aus der Akten entnehmen und es dem Verteidiger trotz Akteneinsicht nach § 147 Abs. 1 StPO bewußt vorenthalten ist auch ein Teil unserer teilweise skandalösen Verfahrenswirklichkeit. Die Darstellung von Kaligin sind daher aus unserer Sicht nicht provokativ, sondern leider nur allzu wahr und geben ein nicht gerade positives Bild von der Finanzverwaltung – aber auch von verschiedenen Beratern – ab.
RA Burkhard berichtet beispielsweise, dass Beamte des Finanzamtes Wiesbaden II in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – S 1603 B – 734/98 – XIII/11 + 12, entlastendes Beweismaterial aus der Strafakte herausnahmen und der Sachbearbeiter „aus Strafakte entnommen – nicht für RA Burkhard bestimmt – auf das entlastende Material schrieb! ( Quelle: Rezension Kaligin: Keine Angst vor Betriebsprüfung und Steuerfahndung, S. 3, Fußnote 2. )