Steuerdemagogie
Die deutsche Finanzverwaltung als auch die Finanzrechtsprechung haben per Art. 1.3 GG die Grundrechte als sie unmittelbar geltendes Recht zu beachten. Zusätzlich bindet sie der Art. 20.3. GG an das Rechtsstaatsprinzip.
Dessen ungeachtet scheint sich weder die deutsche Finanzverwaltung noch die Finanzrechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden zu fühlen, obwohl der Art. 20.3 GG nichts anders gestattet.
Bis heute stellen Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung die Abgabenordnung über die Verfassung.
Beleg:
In einem soeben mir zugegangenen Antwortschreiben stellt die Finanzbeamtin Krüger vom Finanzamt Cuxhaven folgende verfassungswidrige Behauptungen auf:
“Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt oder weil die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind ( BFH v. 01.10.1981, IV B 13/81 )”
***
“Offenkundig ist ein Fehler nur, wenn jeder verständige Dritte, dem die Kenntnis aller in Betracht kommenden Umstände unterstellt werden kann, in der Lage ist, den Fehler in seiner besonderen Schwere zu erkennen.”
***
“Soweit Sie die Regelung des § 32a EStG wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Normenklarheit für verfassungswidrig halten, führt dies nicht zur Nichtigkeit der darauf beruhenden Steuerbescheide, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit innerhalb der abgabenrechtlichen Vorschriften.”
***
Um diese Antworten richtig einordnen und einschätzen zu können, ist an dieser Stelle das Einspruchsschreiben an das Finanzamt Cuxhaven vom 28.06.2007 als pdf-Datei / 84 KB zum Nachlesen und Eigengebrauch (gilt nämlich für jeden Einkommensteuerzahler) eingestellt.
***
Die Finanzbehörden stellen die Abgabenordnung über die Verfassung. Sie wurden von der Strafjustiz ( OLG Celle, 3 Ws 176/86 ) 1986 ausdrücklich von der Verpflichtung, das Recht zu beachten, entbunden.
Zitat:
“Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst ( red. vorsätzlich ) falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung. Allerding hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.”
***
Hiermit wird als Novum die dreiwertige ( mehrdeutige ) Logik in die Rechtsprechung eingeführt. Steuerterror zwischen Geisterbahn und Gummizelle!
***
Zitat v. Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D.:
“Die Erosion der Grundrechte schreitet rapide fort. Die Staatsorgane haben sich angewöhnt, die Grundrechte nicht mehr zu achten.”
( siehe auch Grundrechte - ein Report )
*****
In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind,
ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.
(George Orwell)