Archive for Juni, 2007

Einkommensteuerbescheide sind verfassungswidrig, somit nichtig

Freitag, Juni 15th, 2007

Wie aktuell bei ZSteu Zeitschrift für Steuern und Recht, auf Seite 237 online gefunden, sind Einkommensteuer-bescheide verfassungswidrig und somit nichtig:

Vollzitat mit freundl. Genehmigung: 

Jonas
Das Märchen vom gerechten Staat

Originalton Eins:
Univ.-Prof. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., Erstes Deutsches Fernsehen (ARD), TV-Dokumentation von Günter Ederer am 14. Mai 2007, 20.15 Uhr (www.zsteu.de)

Das geltende Steuerrecht ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist.

Beispiel § 32a EStG. Dort steht folgender Text:

– Die tarifliche Einkommensteuer beträgt (228,74 • z + 2397) • z + 989 wobei z ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens ist. –

Der Gesetzgeber verweigert den Dialog mit dem Steuerpflichtigen. Er bemüht sich gar nicht mehr, dass der Steuerpflichtige durch Lektüre dieses Textes ihn verstehen könnte.”

Originalton Zwei:
Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Erstes Deutsches Fernsehen (ARD), TV-Dokumentation von Günter Ederer am 14. Mai 2007, 20.15 Uhr (www.zsteu.de)

„Es wird sehr viel über unser Steuerrecht geschrieben, was so nicht stimmt, es wird zum Beispiel behauptet, wir hätten das schwierigste Steuerrecht der Welt. Das ist totaler Unsinn. Aber wenn das immer wieder behauptet wird, dann glauben hinterher die Menschen das. Es wird behauptet, unser Steuerrecht werde immer undurchsichtiger. Das deutsche Steuerrecht hat sich natürlich über viele Jahrzehnte entwickelt und ist noch nie ein einfach verständliches Recht gewesen. Warum soll ausgerechnet das Steuerrecht von alleine verständlich sein?“

Originalton Drei:
Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, und Univ.-Prof. Joachim Lang, Köln, Leiter der Steuerreformkommission, in Frankfurter Allgemeine Zeitung, Samstag, 9. Juni 2007, Nr. 131 / Seite 13

„Generationen von Ministerialbeamten errichteten das vielbeklagte Labyrinth des Steuerrechts.

Je weniger Steuergesetze lesbar und verständlich sind, desto mehr wächst die Macht der auf ein Kästchen des Steuerrechts spezialisierten Gehilfen des Gesetzgebers.

Steuerzahler überlassen die Steuererklärung dem Steuerberater, der mitunter auch den Durchblick verliert. Die Dummen sind die nicht oder schlecht Beratenen, die im Labyrinth des Steuerrechts ratlos gelassenen Steuerzahler.

Der Steuergesetzgeber saniert den Fiskus ungerührt mit verfassungswidrigen Maßnahmen.

Bundesfinanzminister Steinbrück hat alle Vorschläge einer strukturellen Neuordnung verworfen. Seine Reform sei nicht für Professoren gemacht. Das Programm Steuern – einfach und gerecht ist weniger seine Sache.“

Konsequenzen:
Jonas, ZSteu

Wenn Kirchhof, Eilfort und Lang Recht haben, redet Hendricks totalen Unsinn. Denn dann sind alle Einkommensteuerbescheide seit Jahren verfassungswidrig und deshalb nichtig, weil ihnen die rechtmäßige Ermächtigungsgrundlage fehlt, auf die sie sich zwingend stützen müssen. Kein Steuerbürger kann den § 32a EStG verstehen. Kein Steuerbürger kann deshalb seine gegen ihn persönlich festgesetzte Steuerschuld nachrechnen. Er kann nur an sie glauben. § 32a EStG ist als Ermächtigungsgrundlage deshalb verfassungswidrig, also nichtig.

Kein Steuerbürger muss nichtige Einkommensteuerbescheide befolgen. Niemand müsste schon seit Jahren Steuern zahlen. Warum zahlen alle Steuerbürger?

Weil die Steuerbürger an die Meinungen von Kirchhof, Eilfort, Lang und Jonas nicht glauben wollen! Sie glauben lieber Politikern und Bürokraten. Zitatende ( Quelle: Zsteu 12/07 )

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§ 125 Abgabenordnung 1977
Nichtigkeit des Verwaltungsakts

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwer wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.

(5) Die Finanzbehörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat. Zitatende

Im Verwaltungsverfahrensgesetz steht darüber hinaus geschrieben:

§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

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Fazit: 

Nichtige Verwaltungsakte müssen daher von niemandem beachtet / befolgt werden!

Wer jedoch glaubt, nur warten zu müssen, bis sein zuständiges Finanzamt selbst auf die gesetzliche Idee kommt, weil dieselben Erkenntnisse hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit und somit Nichtigkeit aller erlassenen Einkommensteuerbescheide dort von Amts wegen längst vorliegen, endlich diese Bescheide sämtlich für nichtig zu erklären, der irrt.

Also hat jeder Bürger und jede Bürgerin, die jemals einen Lohn- oder Einkommensteuerbescheid bekommen hat selbst die Initiative zu ergreifen und den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Lohn- oder Einkommensteuerbescheides zu stellen bzw. gegen diese Bescheide Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit und somit Nichtigkeit zu erheben.

Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.

Dieser Ausspruch gilt auch in diesem unserem Deutschland 58 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das wie kein anderes Gesetzeswerk Legislative, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als sie unmittelbar bindenden Rechte verpflichtet hat. ( Art. 1 Abs. 3 GG )  

falsche Steuerbescheide - Zufall oder Absicht?

Freitag, Juni 15th, 2007

Jedes Jahr aufs Neue ist überall zu lesen, dass jeder 3te oder 4te Steuerbescheid der Finanzämter auch dieses Mal wieder falsch sein werden.

Hat sich eigentlich schon einmal jemand die Frage nach dem “warum” dieses immer wieder regelmäßig passiert gestellt?

Nur technische Fehler sind es ganz sicher nicht.

Es gibt inzwischen mehr und mehr Hinweise darauf, dass es die Finanzverwaltung mindestens billigend in Kauf nimmt, mit falschen Steuerbescheiden mehr Steuern abzukassieren, als tatsächlich Steuern zu zahlen sind.

Nach 4 Wochen wird ein Steuerbescheid bestandskräftig und ist von seinem Adressaten, dem Steuerpflichtigen, nur noch in Ausnahmefällen juristisch anzugreifen. Das heißt, dass alle falschen, also überhöhten Steuerbescheide mit dem Moment ihrer Bestandskraft auch rechtswidrig zustande gekommene Steuerzahlungen auslöst, die ggf. dann und sofort mit den gesetzlich zugelassenen Zwangsmaßnahmen auch gewaltsam bis exsistenzvernichtend von jedem einzelnen Steuerpflichtigen beigetrieben werden.

Auf diese Weise spült es der Finanzverwaltung bundesweit jedes Jahr Millionen Mehreuros in die immer wieder klammen Kassen ohne das es dazu einer ausdrücklichen gesetzlichen Steuererhöhung bedurft hätte.

Im Jahr 1997 strahlte das ZDF in seinem Magazin “WISO” einen Beitrag aus, der auf erschreckende Weise offenlegte, wie selbst Kleinstunternehmen sowie Tante Emma-Läden mit Hilfe von Betriebsprüfungen der Finanzämter systematisch “kaputt geprüft” werden.

Ziel, so hieß es in diesem Beitrag, ist es, mach Geld, mach noch mehr Geld…

Das Gleiche, so muss man annehmen, gilt inzwischen längst auch für diejenigen Steuerpflichtigen, die als abhängig Beschäftigte Monat für Monat die Lohn- oder Einkommensteuer automatisch von ihrem jeweiligen Arbeitgeber abgezogen bekommen, damit brutto besteuert werden.

Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Celle vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86 - beugt nicht einmal mehr der Finanzbeamte, der in der Rechtsbehelfstelle eines jeden deutschen Finanzamtes im Rahmen des Einspruchsverfahrens den Steuersachverhalt erneut gesetzlich zu prüfen hat, Rechtsbeugung, wenn auch er jetzt bewusst die Steuern genauso falsch festsetzt, wie der Finanzbeamte zuvor schon im Veranlagungsverfahren.

Im Beschluss des OLG Celle heißt es dazu wörtlich:

“Der Erlass des Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen somit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs.”

“Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist.” Zitatende

Mit dieser richterlichen Legitimation des sich nicht unbedingt und ausschließlich an das Recht geschweige denn wohl auch an das Gesetz halten zu müssen, eröffnen sich für jeden einzelnen Finanzbeamten sowohl im Veranlagungsverfahren als auch in der Rechtsbehelfstelle ungeahnte Horizonte über denen steht “mach Geld, mach noch mehr Geld”.

Sollte nun der eine oder andere Steuerpflichtige tatsächlich auf die Idee gekommen sein oder noch kommen wollen, dass das, was da durch deutsche Finanzbeamte ihm Rahmen dieses “mach Geld, mach noch mehr Geld-Programm” ihm persönlich angetan ist, Betrug sein könnte, so wird dieses a) am so gut wie gar nicht nachzuweisenden Vorsatzes und b) an der Unwilligkeit der deutschen Staatsanwaltschaften in diesem Fällen Ermittlungsverfahren einzuleiten, scheitern.

Bleibt die Hoffnung, vor den Finanzgerichten diese falschen Steuerbescheide anzufechten.

80.000 solcher Klagen gehen jährlich bei den wenigen Finanzgerichten ein.

Der Staat hat sich an dieser Stelle inzwischen erdreistet, für das Anfechten von falschen und somit rechtswidrigen Verwaltungsakten ( Steuerbescheiden ), ja sogar selbst dann, wenn diese Verwaltungsakte verfassungswidrig sind, zu Beginn eines jeden Finanzgerichtsprozesses eine Mindestgerichtsgebühr erheben zu lassen. 220,- Euro muss jeder Kläger vor jedem Finanzgericht für einen zunächst festgesetzten Mindeststreitwert in Höhe von 1.000,- Euro sofort bezahlen. Tut er dieses nicht, wird ihm gleich mit der Zwangsvollstreckung dieser 220,- Euro Gerichtsgebühr gedroht.

Macht bei eben jenen 80.000 Klagen x 220,- Euro = 17,6 Millionen Euro, die die Kläger gegen die Finanzbehörden an die Länderstaatskassen vorauszahlen müssen, um sich gegen ihre Peiniger gerichtlich zur Wehr setzen zu dürfen.

Das stellt das Grundrecht aus Art. 19.4 GG, nämlich die Rechtsweggarantie  ( Zitat: “Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.” ) inzwischen völlig auf den Kopf.

Ein Vergleich soll es auf den Punkt bringen:

“Wird jemand in diesem Land von einem Dieb beklaut und der Polizei gelingt es später den Dieb zu stellen, wird erst dann die Staatsanwaltschaft und das Gericht tätig, wenn das Opfer, also der Beklaute, die für die Ermittlungen und Durchführung des Strafverfahrens gegen den Dieb kalkulierten “Verfahrenskosten” an die Staatskasse bezahlt hat.”

Fassen wir bis jetzt noch einmal zusammen:

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bewusst falsche Steuerfestsetzung - keine Rechtsbeugung

Donnerstag, Juni 14th, 2007

Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.

OLG Celle, Beschluss vom 17.04.1986 - 3 Ws 176/86 -

…Der Erlass eines Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen damit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs.

Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne das dieses jedoch seine vordringlichste Aufgabe ist. Zitatende

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Im Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz heißt es stattdessen:

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

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Der bis heute nicht aufgehobene Beschluss des OLG Celle legalisiert quasi durch die Rechtsprechung den offenen Verfassungsbruch durch diejenigen Finanzbeamten, die in der Rechtsbehelfstelle eines jeden deutschen Finanzamtes die Einsprüche aller Steuerpflichtigen bearbeiten und dabei dann die Steuern falsch gegen den Steuerpflichtigen festsetzen.

Während jeder Steuerpflichtige durch die einschlägigen §§ 369, 370, 370a, 377 der Abgabenordnung der Strafverfolgung wegen möglicher Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung ausgesetzt ist und mit empfindlichen Geld- und Freiheitsstrafen / Geldbußen geahndet werden, wird bewusst falsches Festsetzen von Steuern sowohl im Veranlagungsverfahren als auch dann im eventuellen Einspruchsverfahren billigend in Kauf genommen, straffrei gestellt.

Wer kann unter diesen rechtlichen Umständen noch einem Steuerbescheid eines deutschen Finanzamtes vertrauen ?

 

Betriebsprüfung - Steuergerechtigkeit?

Montag, Juni 11th, 2007

Originalton aus der bayrischen Finanzverwaltung:

“Die Finanzbehörden sind Treuhänder für die Solidargemeinschaft der Steuerzahler. Denn sie müssen nicht nur sicherstellen, dass die gesetzlich geregelten Steuern vollständig, richtig und zeitnah erhoben werden. Die Finanzverwaltung hat auch dafür Sorge zu tragen, dass Steuern nicht zu Unrecht gezahlt, gerechtfertigte Steuererstattungen nicht versagt werden. Nur eine gerechte und gleichmäßige Steuererhebung garantiert die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens.”

Da passt dann diese Mitteilung des Bundesfinanzministeriums ganz besonders: 

Im Jahr 2005 haben 10.619 Betriebsprüfer insgesamt 217.498 Betriebsprüfungen in Deutschland durchgeführt und zusätzlich zum regulären Steueraufkommen 13,538 Milliarden Euro beigetrieben. ( BMF 03.05.2006 )

Faktisch hat jeder einzelne dieser 10.619 Betriebsprüfer somit runde 1,2 Millionen  Euro Steuermehrertrag zusammengeprüft. Pro einzelner Betriebsprüfung sind das im Schnitt 60.000,- Euro.

Wie ist das möglich, denn alle betriebsgeprüften Personen / Unternehmen haben in den Jahren zuvor, Betriebsprüfungen finden immer rückwirkend statt, ordnungsgemäß ihre Steuererklärungen abgegeben ?

Betriebsprüfungen sind keine steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, sondern eigentlich Plausibilitätsprüfungen der vor Jahren abgegebenen Steuererklärungen.

Wurden die Steuererklärungen ordnungsgemäß, d.h., unter Beachtung der jeweils geltenden Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland erklärt, darf der Betriebsprüfer faktisch zu keinem abweichenden Ergebnis kommen, als es die Veranlagungsstelle des jeweiligen Finanzamtes mit Steuerbescheid festgesetzt hat.

1997 strahlte das Zweite Deutsche Fernsehen ( ZDF ) damals einen brisanten Beitrag in seinem Magazin “WISO” aus. Der Beitrag wurde mit folgenden Worten des Moderators angekündigt:

“Als erstes berichten wir aus dem Innenleben des Staates, über das, was der steuerzahlende Bürger nach Ansicht der Steuereintreiber eigentlich nicht wissen soll. Uns sind Informationen zugespielt worden, darüber wie Finanzämter in Zukunft mit Steuerzahlern umgehen wollen, wie Betriebsprüfungen ablaufen sollen. Es sind interne Protokollnotizen über eine Konferenz hoher Finanzbeamter, Dokumente, spannend wie ein Krimi, allerdings keine Fiktion, sondern deutsche Realität.”

Der ZDF-Beitrag hat folgendes zum Inhalt:

Wie kleine Firmen durch Betriebsprüfungen der Finanzbehörden systematisch in den Ruin getrieben werden sollen…  

Wie Hohn klingt denn da der Einleitungssatz, gesprochen von einem leibhaftigen Finanzbeamten:

“Ich denke mal das Ziel einer Betriebsprüfung ist Steuergerechtigkeit…”

Die dann folgenden Worte des ZDF-Journalisten zeichnen da ein ganz anderes, ein erschreckendes Bild:  

“Wenn es nur so wäre, WISO liegt aus der OFD Münster dieses Protokoll zur Betriebsprüfung vor. Ganz offen erklärt am 08. Nov. letzten Jahres ( 1996 ) die erste Garnitur der NRW-Finanzverwaltung den Finanzsamtsleitern worum es bei der Prüfung etwa von Handwerkern und Tante-Emma-Läden geht: Macht Geld, macht noch mehr Geld. Auf 18 Seiten ist dokumentiert, es gibt eine Zielvereinbarung mit dem Finanzminister, Mehrergebnisse in Mark und Pfennig für den Pleitestaat.

Er will auch zukünftig bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben massiv abzocken, denn die können sich, anders als Konzerne, kaum wehren. Wie es geht, hat ein Selbständiger erfahren, der anonym bleiben will, weil er die Rache des Staates und seines Prüfers fürchtet.”

Der Unternehmer erklärt es vor laufender Kamera selbst die Begegnung mit dem Betriebsprüfer so:

“Er hat immer wieder den Satz gebraucht: Wenn sie nicht so mitziehen wie ich das will, also wenn sie nicht so spuren wie ich das will, dann werden sie schon sehen, was sie davon haben.”

Der ZDF-Journalist weiter: 

“Das FA Marl hat mit diesem Fall nichts zutun, doch die Betriebsprüfer hier stehen unter demselben Druck von oben. Mit einer Verfügung werden die Prüfer angewiesen im Durchschnitt 850.000 bis 880.000 Mark Steuern in diesem Jahr herbeizuprüfen, egal wie ehrlich die Steuerzahler auch sein mögen. Wer das Kassenziel nicht erreicht, muss mit dienstlichen Problemen rechnen, bis hin zur Versetzung. Das wirkt, wie vom Leibhaftigen getrieben treten immer mehr Prüfer als Rambos auf, die gleichsam mit der Flinte kassieren wollen. Verheerend für die Opfer, verheerend für den Wirtschaftsstandort. Gleich reihenweise werden Unternehmen ruiniert, die dann natürlich die Mehrsteuern gar nicht mehr zahlen können.”

RA Pott vertritt Fiskalopfer, sogar im Urlaub arbeitet er an den immer häufigeren Fällen, in denen Unternehmen willkürlich kaputt geprüft werden sollen. Er sagt in die Kamera zum Publikum:

“Also die Tendenz, dass es sich hier um moderne Form von Wegelagerei und Raubrittertum handelt, die ist durchaus gegeben. Es steht zu befürchten, das es kein Einzelfall ist, dass hier in Form von Prüfungen, die auch strafrechtliche Relevanz haben, verfahren wird wie im wilden Westen, wer die meisten Kerben im Colt hat, genießt, das größte Ansehen.

Es ist leider zu sagen, dass ein genereller Trend zu mehr Härte in der Steuerprüfung zu beobachten ist, dies geht in Einzelfällen, wie dem geschilderten oder auch mir bekannten Einzelfällen dahin, dass bereits zu Beginn der Steuerprüfung der Steuerprüfer mit strafrechtlichen Vorwürfen oder gar mit der Drohung mit dem Knast beginnt.”

Der ZDF-Journalist weiter:

“Mit solchen Methoden sollen die Betriebsprüfer auf breiter Fläche mehr für den Staat hereinholen. Die Machmehrbeamten erklären dem Mittelstand und damit den Arbeitsplätzen den Steuerkrieg, den ersten Opfern geht die Luft aus.”

Der Unternehmer noch einmal mit Blick auf seine persönliche Situation:

“Also, wenn wirklich die Bescheide, die inzwischen erlassen sind, wenn die durchgesetzt werden, dann ist ganz klar der Fall, dass ich Konkurs anmelden muss.”

Der ZDF-Jounalist weist auf die herrschende Gesetzeslage hin und sagt:

Das Gesetz fordert von den Beamten, prüfen auch zugunsten des Betriebes. Das deutsche Steuerkaos führt dazu, dass viele, weil sie nicht mehr durchblicken, zu viel zahlen, solche Fälle sollen nach dem Papier aus Münster aber gar nicht mehr geprüft werden, weil sie nichts einbringen, das ist grob rechtswidrig.”

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Steuern - einfach und gerecht

Montag, Juni 11th, 2007

am 09.06.2007 war in der Frankfurter Allemeinen Zeitung ( FAZ ) auf S. 13 ein ganzseitiger Artikel von Michael Eilfort und Joachim Lang mit dem Titel “Steuern - einfach und gerecht? zu lesen.

Hier einige Zitate:

Ausnahmen für einige machen das System teuer für alle

Generationen von Ministerialbeamten errichteten das vielbeklagte Labyrinth des Steuerrechts. (…) Je weniger Steuergesetze lesbar und verständlich sind, desto mehr wächst die Macht der auf ein Kästchen des Steuerrechts spezialisierten Gehilfen des Gesetzgebers. (…) Die Dummen sind die nicht oder schlecht Beratenen, die im Labyrinth des Steuerrechts ratlos gelassenen Steuerzahler.

Das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird schwerwiegend verletzt. Das so genannte Nettoprinzip, nach dem Erwerbsaufwendungen abziehbar sind, weil sie die steuerliche Leistungsfähigkeit mindern, wird mit Füßen getreten. (…) Der Steuergesetzgeber saniert den Fiskus ungerührt mit verfassungswidrigen Maßnahmen.

Der deutsche Steuergesetzgeber leistet sich einen weltweit einzigartigen Regelungsaufwand. (…)

Die jahrzehntelange Pflege des Steuerlabyrinths hat das Denken so fehlgebildet, dass mit dem gesunden Menschenverstand naheliegende Lösungen nicht mehr gefunden werden. Man kommt ohne Töpfchen, Kästchen, Winkelgänge und Zerrspiegel gar nicht mehr aus. So gibt es mittlerweile 4 Kategorien von Betriebsausgaben, die nach dem Nettoprinzip abziehbar sein sollten:

1. die abziehbaren Betriebsausgaben, die steuergerecht behandelt werden

2. die Betriebsausgaben, die nach der Willkür des Gesetzgebers nicht abziehbar sind

3. die Betriebsausgaben, bei denen das Gesetz willkürlich bestimmt, dass es keine Betriebsausgaben sind

4. die Kosten, die wie Betriebausgaben abziehbar sind.

Das Labyrinth des deutschen Steuerrechts schafft Unordnung. (…) Es erschwert ds vernünftige wirtschaftliche Gestalten, erzeugt übermäßige Bürokratiekosten und verschwendet intellektuele Kapazitäten aller Beteiligten des Steuerwesens, das zu einem Unwesen geworden ist. Das deutsche Steuerrecht genießt keinerlei Akzeptanz. Mit nahezu 80.000 Neuzugängen im Jahr hält Deutschland einsamen Weltrekord der Steuerprozesse.

Von allen Rechtsgebieten provoziert das Steuerrecht die meisten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. (…)

In der deutschen Steuergeschichte gab es bisher erst zwei Finanzminister, die eine wirkliche Neuordnung des Steuerrechts leisteten: Johannes von Miquel, der 1891 in Preussen die progressive Einkommensteuer durchsetzte, und Matthias Erzberger, dem das “Grundgesetz” des Steuerrechts, die vielfach exportierte Reichsabgabenordnung von 1919, zu verdanken ist. (…) Zitatende

 

“Ein Steuersystem, das die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr versteht, ist verfassungswidrig”,

sagt denn auch der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhoff im Film “Wie uns der Staat mit Steuern abkassiert”, dem 1. Teil der zweiteiligen TV-Dokumentation “Das Märchen vom gerechten Staat” von Günter Ederer.