Einkommensteuerbescheide sind verfassungswidrig, somit nichtig

Wie aktuell bei ZSteu Zeitschrift für Steuern und Recht, auf Seite 237 online gefunden, sind Einkommensteuer-bescheide verfassungswidrig und somit nichtig:

Vollzitat mit freundl. Genehmigung: 

Jonas
Das Märchen vom gerechten Staat

Originalton Eins:
Univ.-Prof. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., Erstes Deutsches Fernsehen (ARD), TV-Dokumentation von Günter Ederer am 14. Mai 2007, 20.15 Uhr (www.zsteu.de)

Das geltende Steuerrecht ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist.

Beispiel § 32a EStG. Dort steht folgender Text:

– Die tarifliche Einkommensteuer beträgt (228,74 • z + 2397) • z + 989 wobei z ein Zehntausendstel des 12 739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens ist. –

Der Gesetzgeber verweigert den Dialog mit dem Steuerpflichtigen. Er bemüht sich gar nicht mehr, dass der Steuerpflichtige durch Lektüre dieses Textes ihn verstehen könnte.”

Originalton Zwei:
Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Erstes Deutsches Fernsehen (ARD), TV-Dokumentation von Günter Ederer am 14. Mai 2007, 20.15 Uhr (www.zsteu.de)

„Es wird sehr viel über unser Steuerrecht geschrieben, was so nicht stimmt, es wird zum Beispiel behauptet, wir hätten das schwierigste Steuerrecht der Welt. Das ist totaler Unsinn. Aber wenn das immer wieder behauptet wird, dann glauben hinterher die Menschen das. Es wird behauptet, unser Steuerrecht werde immer undurchsichtiger. Das deutsche Steuerrecht hat sich natürlich über viele Jahrzehnte entwickelt und ist noch nie ein einfach verständliches Recht gewesen. Warum soll ausgerechnet das Steuerrecht von alleine verständlich sein?“

Originalton Drei:
Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, und Univ.-Prof. Joachim Lang, Köln, Leiter der Steuerreformkommission, in Frankfurter Allgemeine Zeitung, Samstag, 9. Juni 2007, Nr. 131 / Seite 13

„Generationen von Ministerialbeamten errichteten das vielbeklagte Labyrinth des Steuerrechts.

Je weniger Steuergesetze lesbar und verständlich sind, desto mehr wächst die Macht der auf ein Kästchen des Steuerrechts spezialisierten Gehilfen des Gesetzgebers.

Steuerzahler überlassen die Steuererklärung dem Steuerberater, der mitunter auch den Durchblick verliert. Die Dummen sind die nicht oder schlecht Beratenen, die im Labyrinth des Steuerrechts ratlos gelassenen Steuerzahler.

Der Steuergesetzgeber saniert den Fiskus ungerührt mit verfassungswidrigen Maßnahmen.

Bundesfinanzminister Steinbrück hat alle Vorschläge einer strukturellen Neuordnung verworfen. Seine Reform sei nicht für Professoren gemacht. Das Programm Steuern – einfach und gerecht ist weniger seine Sache.“

Konsequenzen:
Jonas, ZSteu

Wenn Kirchhof, Eilfort und Lang Recht haben, redet Hendricks totalen Unsinn. Denn dann sind alle Einkommensteuerbescheide seit Jahren verfassungswidrig und deshalb nichtig, weil ihnen die rechtmäßige Ermächtigungsgrundlage fehlt, auf die sie sich zwingend stützen müssen. Kein Steuerbürger kann den § 32a EStG verstehen. Kein Steuerbürger kann deshalb seine gegen ihn persönlich festgesetzte Steuerschuld nachrechnen. Er kann nur an sie glauben. § 32a EStG ist als Ermächtigungsgrundlage deshalb verfassungswidrig, also nichtig.

Kein Steuerbürger muss nichtige Einkommensteuerbescheide befolgen. Niemand müsste schon seit Jahren Steuern zahlen. Warum zahlen alle Steuerbürger?

Weil die Steuerbürger an die Meinungen von Kirchhof, Eilfort, Lang und Jonas nicht glauben wollen! Sie glauben lieber Politikern und Bürokraten. Zitatende ( Quelle: Zsteu 12/07 )

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§ 125 Abgabenordnung 1977
Nichtigkeit des Verwaltungsakts

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwer wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.

(5) Die Finanzbehörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat. Zitatende

Im Verwaltungsverfahrensgesetz steht darüber hinaus geschrieben:

§ 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes

(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.

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Fazit: 

Nichtige Verwaltungsakte müssen daher von niemandem beachtet / befolgt werden!

Wer jedoch glaubt, nur warten zu müssen, bis sein zuständiges Finanzamt selbst auf die gesetzliche Idee kommt, weil dieselben Erkenntnisse hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit und somit Nichtigkeit aller erlassenen Einkommensteuerbescheide dort von Amts wegen längst vorliegen, endlich diese Bescheide sämtlich für nichtig zu erklären, der irrt.

Also hat jeder Bürger und jede Bürgerin, die jemals einen Lohn- oder Einkommensteuerbescheid bekommen hat selbst die Initiative zu ergreifen und den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Lohn- oder Einkommensteuerbescheides zu stellen bzw. gegen diese Bescheide Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit und somit Nichtigkeit zu erheben.

Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.

Dieser Ausspruch gilt auch in diesem unserem Deutschland 58 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das wie kein anderes Gesetzeswerk Legislative, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte als sie unmittelbar bindenden Rechte verpflichtet hat. ( Art. 1 Abs. 3 GG )  

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