Archive for Juni, 2007

Nichtigkeit von Steuerbescheiden

Freitag, Juni 29th, 2007

Steuergesetze sind bei Verfassungswidrigkeit nichtig, ebenso die darauf beruhenden Steuerbescheide.

Gemäß des Vorlagebeschlusses des Bundesfinanzhofes ( BFH ) XI R 26/04 zum Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ) ist die Verfassungswidrigkeit der Steuergesetze wegen Unverständlichkeit anzunehmen.

Die Entscheidung des BFH, Az.: XI R 26/04, ist in ZSteu, Zeitschrift für Steuern und Recht, im Heft 23 vom 15.11.2006 auf Seite R-899, im Volltext veröffentlicht.

Die vom BFH bisher nur auf § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8 und § 10d Abs. 1 Sätze 2 bis 4 und Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Satz 5 Halbsatz 2 und Abs. 3EStG getroffene Feststellung kann ohne weiteres auch auf den Inhalt des § 32a EStG bezogen werden.

Gleiches wurde ebenfalls von Prof. Kirchhof in der ARD-Sendung “Das Märchen vom gerechten Staat, Wie er uns mit Steuern abkassiert” festgestellt. ( Prof. Kirchhof im Wortlaut )

Dieser verfassungsrechtliche und steuergesetzliche Zusammenhang wurde kürzlich in ZSteu, Zeitschrift für Steuern und Recht, ausführlich kommentiert von Jonas.

Mit gleicher Argumentation daher folgender Antrag:

Festellung der Nichtigkeit / Steuernummer:

(more…)

deutscher Steuerfaschismus

Donnerstag, Juni 21st, 2007

Der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung haben nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik 1949 es bis heute nicht geschafft, den seit 1933 begründeten deutschen Steuerfaschismus mit einer modernen, auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden Steuergesetzgebung, einer  im Sinne des Grundgesetzes nach Gesetz und Recht handelnden Finanzverwaltung sowie einer dementsprechend dem Grundgesetz verpflichteten Finanzrechtsprechung aus dem heutigen Deutschland zu vertreiben.

Stattdessen treiben diese bis heute kaum reformierten Steuergesetze, eine das Grundgesetz missachtende Finanzverwaltung sowie die Finanzjustiz hunderttausende Bundesbürger systematisch in die wirtschaftliche Pleite sowie Emigration.  Damals wie heute  wird die Bevölkerung durch fiskalische Stimmungspolitk  gesteuert und beeinflusst. Hierdurch wird die politische Zufriedenheit der Bevölkerung gesichert. Auf der Basis von Geben und Nehmen wird die Zustimmung oder wenigstens Gleichgültigkeit durch eine Fülle von Steuerprivilegien erkauft. (siehe auch Götz Aly, ‘Hitlers Volksstaat’ )

Im deutschen Steuerrecht ist das Dritte Reich niemals untergegangen, nur die Methoden sind verfeinert worden. 

Bis heute fehlt dem deutschen Steuerecht die Verfassungsmäßigkeit.

Belege:

(more…)

Kunstfreiheit - absolutes Freiheitsrecht

Donnerstag, Juni 21st, 2007

Kunstfreiheit

Eine allgemein anerkannte Definition von Kunst steht noch aus. In seiner Entscheidung zum “Anachronistischen Zug” hat sich das BVerfG nicht auf eine Begriffsbestimmung festgelegt, sondern sich damit begnügt, drei mögliche Definitionen anzuführen. Nach dem materialen Kunstbegriff ist ”das Wesentliche der künstlerischen Betätigung … die freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden”. Für den formalen Kunstbegriff ist hingegen entscheidend, ob ein Werk einem bestimmten Werktyp (Malen, Bildhauen, Dichten, Filmen, etc.) zugeordnet werden kann.

Zum geschützten Verhalten zählt nicht nur die eigentliche künstlerische Arbeit (der sog. “Werkbereich”), sondern auch die Vermittlung des Kunstwerks an Dritte (der sog. ”Wirkbereich”). Deshalb erstreckt sich der Schutz der Kunstfreiheit auch auf den Verleger bzw. Produzenten.

Eingriffe in die Kunstfreiheit sind nur dann zulässig, wenn sie zum Schutz eines anderen Grundrechtes erforderlich und verhältnismäßig sind, womit eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem durch den Eingriff geschützten Grundrecht erforderlich wird.

Eingriffe in die Freiheiten der Kunst und Wissenschaft sind alle Ge- und Verbote, die deren Ausübung beeinträchtigen.

Die Grundrechte des Art. 5 III 1 GG werden vorbehaltlos / schrankenlos gewährleistet, mit Ausnahme der Lehrfreiheit, für die Art. 5 III 2 GG eine spezielle Schranke enthält. Weder die Schranken des Art. 5 II GG noch die des Art. 2 I GG können herangezogen werden. ( Mephisto-Beschluss )

Eingriffe in die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit können daher nur mit kollidierendem Verfassungsrecht gerechtfertigt werden.

Grundrechte - ein Report

Donnerstag, Juni 21st, 2007

Zitate von RA Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D.:

“Die Erosion der Grundrechte schreitet rapide fort. Die Staatsorgane haben sich angewöhnt, die Grundrechte nicht mehr zu achten.

Es wird Zeit, dass wir endlich für unsere eigenen Grundrechte auf die Straße gehen.

Und es ist ja geradezu absurd, wenn wir von einbürgerungswilligen Menschen einerseits zu Recht Verfassungstreue verlangen und auf der anderen Seite geradezu die systematische Verfassungsmissachtung auf Seiten der Staatsorgane sehen.”

( übernommen aus dem von Hans-Detlev v. Kirchbach geführten Interview mit RA Gerhard Baum, ehemaliger Bundesinnenminister: ”10 Jahre Grundrechte-Report” „Wir sind weit über Orwell hinaus“ 14.06.2006 )

*******************

“Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsbefugnissen. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3. GG )”

“Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein.”

Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten.”

( Aufsatz: Der Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts, Prof. Dr. Paul Kirchhof, Verfassungsrichter a.D., veröffentlicht in Akademie-Journal 2/2002 )

******************* 

Episoden meiner Betriebsprüfung

Montag, Juni 18th, 2007

Wenn Sie eine  Betriebsprüfung hatten und es inzwischen am eigenen Leib erfahren haben wie es ist, “verfassungsrechtlich und gesetzlich korrekten Besuch von der “mach Geld, mach noch mehr Geldbande” gehabt zu haben, sollten Sie den Namen dieses Betriebsprüfers / dieser Betriebsprüferin sowie deren Dienststelle zusammen mit besonders erwähnenswerten Ereignissen und Zitaten öffentlich ins Internet posten.

Wenn sich Finanzbeamte weder an Gesetz noch Recht ( Art. 20 Abs. 3 GG ) halten, müssen sie damit rechnen, öffentlich kritisiert zu werden. In meinem Fall haben sich folgende Finanzbeamte des Finanzamtes Cuxhaven nachweislich wie folgt geäußert:

1. Betriebsprüferin Biester / Finanzamt Cuxhaven

…das Schiff kriegen Sie hier nicht durch, das habe ich mit der Rechtsbehelfstelle im Hause bereits so abgestimmt…
( am 24.06.1996 im Beisein des STB Hermann ausgesprochen )

2. Betriebsprüfer Lühs / Finanzamt Cuxhaven

…ob das Fernseher oder Monitore sind, entscheide ich…
( anlässlich Studiobegehung 2002 )

3. Betriebsprüfungsstellenleiter Kückens / Finanzamt Cuxhaven

…wirft im Beisein von STB Hermann und RA Heinke auf seinem Bürotisch ausgebreitete Dokumente / Fotos ( Beweismittel ) in hohem Bogen auf den Bürofußboden, anstatt diese entgegenzunehmen und in der Betriebsprüfung zugunsten des so genannten Steuerpflichtigen auszuwerten…
( am 17.10.2002 im Finanzamt Cuxhaven )

4. ORR Volker Pöschel / damals Finanzamt Cuxhaven

…auch rechtswidrig zustande gekommene Steuern werde ich beitreiben…
( 16.01.2002 gegenüber RA Heinke )

5. Finanzamtsvorsteher Regierungsdirektor Eberhard Fuhst / damals Finanzamt Cuxhaven

…Steuerbescheide aus dem Finanzamt Cuxhaven haben die Wirkung wie Gottesurteile, sie sind nicht umkehrbar…
( 02.07.2004 im Beisein WDR Kamerateam )