Verfassungsmissachtung, wir sind weit über Orwell hinaus

“Es wird Zeit, dass wir endlich für unsere eigenen Grundrechte auf die Straße gehen. Und es ist ja geradezu absurd, wenn wir von einbürgerungswilligen Menschen einerseites zu Recht Verfassungstreue verlangen und auf der anderen Seite geradezu systematische Verfassungsmissachtung auf Seiten der Staatsorgane sehen.”

So äußerte sich RA Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D. am 14.06.2006 anlässlich 10 Jahre Grundrechte-Report 

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Finanzbeamte des Finanzamtes Cuxhaven verletzten fortgesetzt mein Grundrecht aus Art. 5.3.1 GG ( Freiheit der Kunst ). Trotz fortwährenden massiven Insistierens seitens meiner Person geht dieser Vernichtungskrieg gegen meine Ehefrau und mich unaufhaltsam weiter.

Das Finanzgericht Niedersachsen reiht sich hier nahtlos mit seiner Urteilspraxis ein. Auf der einen Seite erkennt es unzweifelhaft mich als filmschaffenden Künstler an, auf der anderen Seite legalisiert es den Verfassungsbruch des Finanzamtes Cuxhaven.

Der Bundesfinanzhof will die Divergenz zwischen den Urteilen des nds. Finanzgerichtes und dem Grundgesetz sowie der ständigen Rechtsprechung des BVerfG hinsichtlich des Art. 5.3.1 GG als absolutes Freiheitsrecht i.v.m. dem “Mephisto-Beschluss” aus 1971 nicht zur Kenntnis nehmen, verweigert die Annahme und lässt somit die Revision nicht zu.

Ebenso verweigert bisher das Bundesverfassungsgericht alle diesbezüglichen Verfassungsbeschwerden ohne Begründung zur Annahme einer Entscheidung.

Damit verkommt der Art. 1.3 GG wo nach der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt sowie die Justiz an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind, zu einer Worthülse.

Wer als Teil der drei Gewalten sich also bewusst und gewollt gegen das zwingende Gebot des Art. 1.3 GG ausspricht und entsprechend verfassungswidrig / grundrechtswidrig handelt, hat inzwischen die allerbesten Chancen, dass selbst das Bundesverfassungsgericht dieses verfassungswidrige Tun durch die bloße unbegründete Nichtanahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung legaliseren hilft. Denn die “unbegründete Nichtannahme” einer Verfassungsbeschwerde heißt nicht, dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt.

Für den Beschwerdeführer und dessen Ehefrau heißt es jedoch, dass das Finanzamt Cuxhaven im Namen des Landes Niedersachsen, das in seiner Landesverfassung im Art. 6. zu stehen hat, dass die Kunst zu schützen und zu fördern ist, die offensichtlich verfassungswidrigen / nichtigen Steuerbescheide zwangsweise durchsetzen wird.

   

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