Im Würgegriff der Finanzämter
Reaktion auf den Filmbeitrag in der ARD “Das Märchen vom gerechten Staat”, Wie er uns mit Steuern abkassiert…
Betr.: Ihre Steuerangelegenheit
Sehr geehrter Herr Lenniger!
Seit mehr als 30 Jahren bin ich als Steuerberater tätig. Meine Mitarbeiter und auch Mitstreiter behaupten, daß ich für das Recht der Mandanten sehr engagiert eintrete.
Andererseits stelle ich fest, daß selbst die Vertreter der Mandanten - Steuerberater, Rechtsanwälte sowie auch deren Mitarbeiter teilweise - sogar großes - Verständnis für unbegründete Argumentation der (Finanz)-Verwaltung aufbringen. Mir wird dann vorgetragen: „Der Staat braucht Geld“; und zwar zielgerichtet, verbunden mit der Erwartung, unbegründete Verwaltungsansprüche, eben aus diesem Grunde zu tolerieren. Vielleicht als „Spende“? Darüber kann ich mich “ereifern”. Es wird die ggf. zusätzlich Steuer- und Abgabenbelastung damit toleriert, vielleicht aus der (widergemeinschaftlichen) Position „es trifft mich ja nicht“. Psychologisch rechne ich dieses Verhalten der mangelnden Zivilcourage zu. Für mich eine erst einmal nicht nachvollziehbare Verfehlung des Mandatsauftrages. Allerdings toleriert der betroffene Steuerbürger auch selbst unberechtigte Ansprüche, zusätzlich verbunden mit dem Argument, „da habe ich meine Ruhe“.
Diese innere Einstellung, die man schon als aus dem Unterbewußtsein gesteuert begreifen kann, ist vermutlich darüber hinaus aus dem Umstand zu erklären, daß “alle von dem System” und damit systemkonform ausgebildet werden und folglich der “Blick über den Tellerrand (bei den Meisten) fehlt”. Das System verlangt Mitläufer und nicht Kritiker.
Das Problem ist m. E., daß der vermeintliche Rechtsstaat Strukturen und Organisationen aufgebaut hat, die der Exekutive mit den anderen Gewalten, eben gerade entgegen dem Prinzip der strengen Gewaltenteilung, Vermischungen ermöglicht, ja zuläßt oder auch sogar fördert.
Entschuldigen Sie, ich möchte mich bei Ihnen nicht als Steuerberater anbiedern. Vielmehr stelle ich interessiert fest, daß Ihr Fall kein Einzelfall ist. Die Selbstherrlichkeit der Verwaltung ist wohl in vielen Finanzämtern erkennbar. Der Beamte kann sich oft die persönliche Not des Einzelnen schlichtweg nicht vorstellen. Warum auch, in der Regel hat diese „Klasse für sich“, in Indien wäre es wohl eine Kaste, den Leistungsdruck eines Unternehmers in den allermeisten Fällen ja auch nie kennen gelernt. Verstärkt wird sein oft bedenkenloses Handeln durch die gesetzgeberische Freistellung von Haftpflichtansprüchen der betroffenen Steuerbürger.
Der Finanzbeamte kann auch relativ sicher sein, daß seine Entscheidung vor dem Finanzgericht nicht kritisch behandelt wird, vielmehr ist er selbst bei der Finanzgerichtsbarkeit unter Gleichgesinnten. Juristen, die aus der Verwaltung kommen. Es gibt zwar Entscheidungen, die aufhorchen lassen, sozusagen als Oase in der Wüste, aber die zumindest verdeckte Parteilichkeit der Finanzgerichte ist erkennbar. Den Richtern ist ihre Stellung durchaus bewußt.
Das Grundgesetz gewährleistet keinen mehrstufigen Rechtsweg. Lassen Sie sich von Ihren Rechtsberatern aufklären von den Chancen einer Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Verfassungsbeschwerde. Tatsache ist, daß der Finanzgerichtsweg in der Regel vor dem Finanzgericht in der Rechtsstellung eines Oberlandesgerichtes erschöpft ist.
Immerhin hat es die Organisation geschafft, in den II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes einen ehemaligen Bundesfinanzrichter zu installieren – nachdem der Bundesfinanzhof mehrfach vom BVerfG gemaßregelt worden ist. Es sei mir die Frage erlaubt, was ein Bundesfinanzrichter - also ein Richter eines sogenannten Fachgerichtes beim BVerfG soll. Es ist dort zu entscheiden, ob Ihre Grundrechte verletzt worden sind. Eine Entscheidung, die es gerade erfordert, daß möglichst geringe Kenntnisse eines Fachgerichtes bestehen sollten, jedoch außerordentlich hohe Kenntnisse auf dem Gebiet des Grundgesetzes verbunden mit einer besonders hohen Unabhängigkeit.
Nichtzulassungsbeschwerden sowie Revisionen an den Bundesfinanzhof habe ich ausgearbeitet und selbst an einer Verfassungsbeschwerde habe ich in erheblichem Umfang mitgewirkt. Es ist ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, daß er den Anspruchstellern, immerhin aus dem Volke, von dem angeblich die Macht ausgeht, eine solche Arbeit aufbürdet. Er tut dieses und setzt dadurch Zeichen. Das Zeichen, was ich erkenne ist, „Ich verweigere Dir Recht durch Auflagen“.
Der Rechtsstaat lebt gerade durch die klassische richterliche Gewalt und ist aus seinem eigenen Anspruch verpflichtet, sich dieser Gewalt zu stellen. Verfahren wird: Sie dürfen alles erkämpfen, nur formgerecht vorgetragen und begründet muß es sein - und da liegt “der Hase im Pfeffer”. Bereits die formellen Voraussetzungen bilden eine kaum zu überwindende Hürde und sozusagen als 2. Verteidigungslinie unterliegt die Begründung bestimmten Formen und Fristen - und alles läuft auch während der übrigen täglichen Arbeit. Seien Sie sicher, bereits bei Gestaltung der Verfahrensschritte werden umfangreiche Fehler begangen, die infolge dieser die materielle Prüfung des Anliegens erübrigen.
Berechnet man den für diese mit besonders hoher Sorgfalt auszuübenden Tätigkeiten erforderlichen Honoraraufwand, würde der Rechtssuchende bereits aus Kostengründen vor dieser Suche zurückschrecken. Ich wette, daß Ihre Berater hier erhebliche Konzessionen gemacht haben und damit einen doch hohen Idealismus beweisen mußten - und diese haben offenbar ein gesundes Rechtsempfinden.
Je länger ich meinen Beruf ausübe, je mehr vervollständigt sich das “Mosaik Recht”. Ich bin auf das Buch von Rechtsanwalt Bossi gestoßen, “Halbgötter in Schwarz”, Untertitel „Deutschlands Justiz am Pranger“ in dem dieser aus seiner anwaltlichen Praxis berichtet. Festzustellen ist, daß es sich bei diesen Personen um Charaktere handelt, die eben kein “Blatt vor den Mund nehmen” und auch bei Gericht klar und deutlich Stellung beziehen. Mir persönlich wird deutlich, daß Recht mit der politischen Entwicklung schwingt. Zur Zeit unterliegt zumindest das Steuerrecht einer unangenehmen Schwingung.
Der Bürger wird bereits vom Gesetzgeber ausgetrickst. Dem Volk werden Vergünstigungen in Aussicht gestellt, die „Gegenfinanziert“ werden. Propagiert wird dies unter Reform, verbunden mit einer deutlichen Verbesserung für den Bürger. Ein gutes Beispiel ist m. E. die “nachgelagerte Besteuerung” von Vorsorgeaufwendungen für das Alter. Eine Mogelpackung - schon nach der alten Regelung (bis 2005) war es nicht möglich, angemessene Vorsorge steuermindernd anzusetzen. Nach der neuen Regelung sind diese Aufwendungen noch weiter im Abzug beschränkt worden - andererseits beinhalten Sie den “Vorteil”, daß die Altersbezüge später - also nachgelagert - besteuert werden. Die Regelung bis 2005 ist darüber hinaus wohl in den meisten Fällen auch noch günstiger als die neue Regelung (Verfassungsbeschwerden sind wegen altem wie neuem Recht anhängig).
Die Verwaltung verschärft diese Vorgaben mit teilweise sehr subjektiven Ansprüchen und versteht sich als willfähriger Gehilfe des Gesetzgebers. Genau dies darf die Verwaltung aber nicht. Sie hat eher eine Mittlerfunktion und in dieser Stellung die Rechte des Bürgers gleichrangig zu beachten. Der Gesetzgeber hat sehr wohl verstanden, daß Einnahmen Ausgaben bedingen und eine Aufrechnung zugelassen. Die Verwaltung verweigert diesen Grundsatz, weil z. B. kleine Boote Freizeit assoziieren und konstruiert, gleichsam mit vorauseilenden Gehorsam, die Nichtabzugsfähigkeit des nach subjektiver dortigen Auffassung vorliegenden „Freizeitvergnügens“ – obwohl das „Freizeitvergnügen“ Einnahmen auslöst, die die Kosten deutlich übersteigen. Nach dem offenkundigen gesetzlichen Sinn, ein glatte Rechtsbeugung.
Ein ähnliches Problem stellt in der täglichen Arbeit die 1 % - Regelung in Sachen Privatnutzung von Kraftfahrzeugen dar. Diese 1 % - Regelung bedeutet in wohl eher sehr vielen Fällen, das die Kraftfahrzeugkosten nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sein sollen.
Nehmen Sie weiter die Definition der “verdeckten Gewinnausschüttung” - es handelt sich dabei um eine “verhinderte Vermögensmehrung” oder um eine “herbeigeführte Vermögensminderung” – meint der Bundesfinanzhof - und eröffnet damit der Verwaltung die Möglichkeit, auch noch aus einer ex post Betrachtung, jedes unternehmerisches Handeln zu sanktionieren. Er geht weit über den Inhalt der Norm des § 8 Abs. 3 KStG hinaus – und stellt sich damit über den Gesetzgeber, ja ersetzt die Norm. Nehmen Sie weiter den Rechtsbegriff der “nahestehenden Person”, der vom Bundesfinanzhof „sehr weit gefaßt wird“ und der es der Verwaltung eröffnet nahezu jede Person als nahestehend zu qualifizieren – geradezu aus nach Gutdünken. Auch hier wird der gesetzliche Anspruch weit überdehnt.
Komme ich zum Schluß. Sie erkennen, daß Sie bei weitem kein Einzelfall sind. Auch ich habe den Minister und den Petitionsausschuß angeschrieben - genauso hätte ich an den Mond schreiben können. Ein Netzwerk in einer anderen Welt. Der Bürger wird zum Sklaven eines Parteienstaates, einer Parteiendiktatur formuliert, Prof. von Arnim.
Allerdings leben die Demokratie und die Freiheit von dem Anspruch des Bürgers seine Rechte einzufordern. Kann dieser es nicht allein, dann sollte er sich organisieren. Daß die ARD über Gerechtigkeit des Staates berichtet zeigt, daß die Ungerechtigkeit auffällt und zwar jetzt in einer Art und Weise, daß breite Teile der Bevölkerung sich dafür zu interessieren beginnen. Ich frage mich, warum es in Deutschland zwar eine Steuergewerkschaft gibt, die den Steuerbürger als Kriminellen darstellt, warum es in Deutschland eine Vereinigung “Kritischer Polizeibeamter” gibt; warum es aber nicht eine Vereinigung, ja ein Netzwerk “kritischer Juristen” gibt, die sich Fällen wie z. B. Ihrem Fall annehmen und diese gemeinsam durchfechten. Verweisen Sie in diesem Zusammenhang bitte nicht auf den Bund der Steuerzahler, der ja hehreren Zielen nachhängt und der ständig auf die Schuldenuhr und die Steuergeldverschwendung verweist - allerdings es eben nicht fertigbringt, ähnlich einem ADAC, Fachkompetenz zu vereinigen, damit der Rechtsstaat eben außerhalb seiner eigenen Strukturen, sozusagen aus dem Nicht-Beamtentum überprüft wird.
Es wäre z. B. dringend erforderlich, Staatsbedienstete für von diesen angerichtete Schäden haftbar zu machen. Mal sehen, ob z. B. der Vollzieher des Finanzamtes vollstreckt, wenn diesem bewußt ist, daß seine ggf. Unrechtshandlung ihn persönlich einholt, bzw. auch der Betriebsprüfer oder Veranlagungsbeamte Behauptungen aufstellt, die lächerlich sind und mit Recht aus dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit nichts gemein haben.
Vielleicht sollten Sie ggf. mit Ihren Beratern darüber einmal diskutieren. Vielleicht sollte mal eine Internetseite in diese Richtung aufgebaut werden.
Mit freundlichen Grüssen
Helmut S.
( Steuerberater )