Finanzbeamte geniessen Immunität
es ist kaum zu glauben, seit 20 Jahren existiert ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle mit dem Aktenzeichen 3 Ws 176/86 vom 17.04.1986 der den Leitsatz trägt:
Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.
Aus den Gründen:
Der Erlass des Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen damit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfes.
Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jeoch seine vodringliche Aufgabe ist. Zitatende
( Quelle: NStZ 1986 Heft 11, Seite 513 ) zu Rechtsbeugung § 339 StGB bei Wikipedia
faktisch ist das der Aufruf zum staatlichen Betrug…, bei dieser Rabulistik sind die Gesetze wertlos !
in welchem Licht erscheinen denn da die jährlich wiederkehrenden Meldungen z.B. des Bundes der Steuerzahler, Millionen Steuerbescheide seien schlicht falsch, wenn sie den Steuerzahler denn erreichen…
Steuerbescheide sind immer nach 4 Wochen sofort vollstreckbar, selbst fristgerecht erhobene Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung, so ist es möglich, dass den Steuergesetzen nach auch vorsätzlich falsche Steuerbescheide in jeweils Millionenhöhe gegen jeden Steuerpflichtigen in Deutschland legal vollstreckt werden können…
Betriebsprüfungen sind daher keine Plausibilitätsprüfungen, sondern sie dienen einzig dem Zweck, einen vom Betriebsprüfer ins Auge gefassten so genannten Steuermehrertrag nach träglich aus dem Steuerpflichtigen herauszupressen und das funktioniert so:
In der Veranlagungsstelle meldet der Sachbearbeiter schriftlich einen Steuerpflichtigen nach Aktenlage der Betriebsprüfungsstelle im Hause. Gleichzeitig winkt er die Steuererklärung des von ihm gemeldeten Steuerpflichtigen wie beantragt so veranlagt kommentarlos unter Vorbehalt der Nachprüfung durch.
In der Betriebsprüfungsstelle mal sich nun ein Betribsprüfer einen der Aktenlage und seinem Willen nach, die von ihm durchzuführende Betriebsprüfung ( Außenprüfung ) mit einem maximalen Steuermehrertrag abschließen zu wollen, einen passenden Sachverhalt aus. Bis zu 5 Jahre nach der ersten Meldung kann es dauern, bis der Betriebsprüfer zuschlägt. Bis dahin hat er an Amtsstelle ( Finanzamt ) anhand der Steuerakten seine ganz persönlichen Ansichten und den damit verbundenen Willen, so viel Geld wie möglich mehr aus dem ahnungslosen Steuerpflichtigen zu pressen, zu einem fiktiven Sachverhalt zusammengebaut. Während der so genannten Prüfung gilt es dann schließlich für den Prüfer im Rahmen der Beweislastumkehr sein Opfer in Beweisnot zu zwingen, um dann dieses fiskalisch gegen den Prüfling auszulegen.
Betriebsprüfer erfinden geldgierig Sachverhalte, verdrehen Sachverhalte, verweigern sich des Dokumenten-beweises, verweigern die persönliche Inaugenscheinnahme, missbrauchen das gesetzliche Ermessen, verweigern eine Prüfung zugunsten des Steuerpflichtigen…, zusammengefasst heißt das “Willkür”, die ist jedoch ausdrücklich verfassungsrechtlich / grundgesetzlich verboten…
Nicht zu glauben, sind doch dem Magazin WISO bereits 1996 Beweise in die Hände gefallen, aber lesen Sie selbst:
“Als erstes berichten wir aus dem Innenleben des Staates, über das, was der steuerzahlende Bürger nach Ansicht der Steuereintreiber eigentlich nicht wissen soll. Uns ( red. dem ZDF ) sind Informationen zugespielt worden, darüber wie Finanzämter in Zukunft mit Steuerzahlern umgehen wollen, wie Betriebspürfungen ablaufen sollen. Es sind interne Protokollnotizen über eine Konferenz hoher Finanzbeamter, Dokumente, spannend wie ein Krimi, allerdings keine Fiktion, sondern deutsche Realität…”
“Ich denke mal, das Ziel einer Betriebsprüfung ist Steuergerechtigkeit”, sagt ein Finanzbeamter vor laufender Kamera…
hier das komplette Sendemanuskript zum Nachlesen
Befangenheitsanträge werden regelmäßig im eigenen Hause abgelehnt, Dienstaufsichtsbeschwerden führen insbesondere in der Finanzverwaltung ins Nichts, eine Petition gemäß Art. 17 GG an den Landtag beantwortet in Niedersachsen die Finanzverwaltung, deren Stellungnahme wird wie in meinem Fall, ungeprüft als Auffassung des Parlamentes sich zu eigen gemacht…
Prof. Dr. Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D. veröffentlichte 2002 folgenden Aufsatz
( Quelle: Akademie-Journal 2/2002 )
Verfassungsauftrag zur Erneuerung des Steuerrechts
1. Die Grundrechte schützen den Berechtigten gegenüber der Steuerhoheit in gleicher Weise wie gegenüber jeder anderen Ausübung von Hoheitsgewalten. ( Art. 1.3 GG i.V.m. 20.3 GG )
2. Der Rechtsgedanke scheint im Steuerrecht verloren gegangen zu sein
3. Im Steueralltag redet der Finanzbeamtemit dem Steuerpflichtigen weniger über das Gesetz, sondern mehr über seine dienstlichen Anweisungen, Richtlinien und Erlasse. Er kennt das Gesetz vielfach gar nicht.
4. Es interessiert ihn ( red. den Finanzbeamten ) auch nicht, er vollzieht seine dienstlichen Weisungen
5. Insoweit müssen wir auch im Steuerrecht diesen Rechtsstaat wieder elementar neu errichten. Zitatende
Ein Finanzrichter am Finanzgericht in Hannover sagte denn auch zu mir, dass sowohl in der Steuergesetzgebung als auch in der Steuerrechtsprechung die Verfassung / das Grundgesetz nur eine maginale Rolle spiele…
schon 2004 titelte das Manager-Magazin “Eichels kleiner Horrorladen” , “unverständliche Gesetze, Beamtenwillkür und überforderte Gerichte, der deutsche Fiskus ist zu einem kaum kontrollierbaren Monster mutiert.”
Betriebsprüfer der deutschen Finanzämter nehmen billigend in Kauf, dass die von ihnen geprüften ( red. ausgeplünderten ) Steuerpflichtigen in den Konkurs gehen müssen, ihre persönliche sowie wirtschaftliche Existenz vernichtet ist, selbst wenn sich Betroffene daraufhin das Leben nehmen ( red. kommt öfter vor, als bekannt ), ruft diese Tatsache nicht mal mehr ein müdes Achselzucken weder beim Betriebsprüfer selbst noch bei irgendeinem anderen Finanzbeamten weder im Finanzamt sebst noch der vorgesetzten Oberfinanzdirektion geschweige denn beim Finanzministerium hervor.
Das Gleiche gilt für die Damen und Herren Abgeordneten sowohl in den Länderparlamenten als auch für die des Deutschen Bundestages.
Immer wieder sind es bedauerliche Einzelfälle, die es selbst verschuldet haben…
Wie hat des Prof. Dr. Paul Kirchhof vor laufender Kamera am 14.05.2007 im Filmbeitrag “Das Märchen vom gerechten Staat, Teil 1 “Wie er uns mit Steuern abkassiert” auf einen Nenner gebracht:
Das geltende Steuerecht ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist. Die Grundidee des Gesetzes ist, dass die Staatsgewalt im Bundesgesetzblatt, in dem Text der dort geschrieben steht, sagt, was sie vom Brger erwartet und der Bürger kann seine Pflichten erkennen, indem er den Gesetzestext liest. Das ist heute nicht mehr gegeben. Zitatende