Archive for Mai, 2007

Verfassungsmissachtung, wir sind weit über Orwell hinaus

Samstag, Mai 26th, 2007
“Es wird Zeit, dass wir endlich für unsere eigenen Grundrechte auf die Straße gehen. Und es ist ja geradezu absurd, wenn wir von einbürgerungswilligen Menschen einerseites zu Recht Verfassungstreue verlangen und auf der anderen Seite geradezu systematische Verfassungsmissachtung auf Seiten der Staatsorgane sehen.”

So äußerte sich RA Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D. am 14.06.2006 anlässlich 10 Jahre Grundrechte-Report 

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Finanzbeamte des Finanzamtes Cuxhaven verletzten fortgesetzt mein Grundrecht aus Art. 5.3.1 GG ( Freiheit der Kunst ). Trotz fortwährenden massiven Insistierens seitens meiner Person geht dieser Vernichtungskrieg gegen meine Ehefrau und mich unaufhaltsam weiter.

Das Finanzgericht Niedersachsen reiht sich hier nahtlos mit seiner Urteilspraxis ein. Auf der einen Seite erkennt es unzweifelhaft mich als filmschaffenden Künstler an, auf der anderen Seite legalisiert es den Verfassungsbruch des Finanzamtes Cuxhaven.

Der Bundesfinanzhof will die Divergenz zwischen den Urteilen des nds. Finanzgerichtes und dem Grundgesetz sowie der ständigen Rechtsprechung des BVerfG hinsichtlich des Art. 5.3.1 GG als absolutes Freiheitsrecht i.v.m. dem “Mephisto-Beschluss” aus 1971 nicht zur Kenntnis nehmen, verweigert die Annahme und lässt somit die Revision nicht zu.

Ebenso verweigert bisher das Bundesverfassungsgericht alle diesbezüglichen Verfassungsbeschwerden ohne Begründung zur Annahme einer Entscheidung.

Damit verkommt der Art. 1.3 GG wo nach der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt sowie die Justiz an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind, zu einer Worthülse.

Wer als Teil der drei Gewalten sich also bewusst und gewollt gegen das zwingende Gebot des Art. 1.3 GG ausspricht und entsprechend verfassungswidrig / grundrechtswidrig handelt, hat inzwischen die allerbesten Chancen, dass selbst das Bundesverfassungsgericht dieses verfassungswidrige Tun durch die bloße unbegründete Nichtanahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung legaliseren hilft. Denn die “unbegründete Nichtannahme” einer Verfassungsbeschwerde heißt nicht, dass keine Grundrechtsverletzung vorliegt.

Für den Beschwerdeführer und dessen Ehefrau heißt es jedoch, dass das Finanzamt Cuxhaven im Namen des Landes Niedersachsen, das in seiner Landesverfassung im Art. 6. zu stehen hat, dass die Kunst zu schützen und zu fördern ist, die offensichtlich verfassungswidrigen / nichtigen Steuerbescheide zwangsweise durchsetzen wird.

   

Existenzvernichtung per Willkürakt durch Finanzamt Cuxhaven

Freitag, Mai 25th, 2007

bereits im Jahr 2004 schrieb M.O.V.E

Sehr geehrter Herr Schlauch,

in der Anlage überreichen wir Ihnen in o.g. Angelegenheit mit Zustimmung von Herrn Lenniger zahlreiche Unterlagen – Schriftverkehr sowie Pressemitteilungen – mit der Bitte, sich als Mittelstandsbeauftragter von Herrn Bundeskanzler Schröder dieser Sache konkret und mit allem Nachdruck anzunehmen.

Nach Überprüfung der uns vorliegenden Unterlagen sowie ausführlichen Gesprächen mit Herrn Lenniger kommen auch wir zu dem Ergebnis, dass es sich hier um einen willkürlichen, für den gesunden Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbaren Akt einer Finanzbehörde handelt, der die Betroffenen in den Ruin und damit in die Insolvenz treibt.

Wir sind nicht der Meinung, dass bestehende Steuergesetze, Abgabenordnung und Verwaltungsvorschriften durch Finanzbehörden gebeugt werden sollen.

Wir sind aber sehr wohl der Meinung, dass diese durch die jeweiligen Finanzbehörden einheitlich und – vor allem – in einer für jeden Steuerbürger nachvollziehbaren und verständlichen Weise angewandt werden sollten. Ganzsicher dient die Abgabenordnung aber nicht dazu, Steuerbürger – wie vorliegend der Fall – durch willkürliche Auslegung der Gesetzesvorschriften letztlich regelrecht zu kriminalisieren.

Ein solches sehen wir im Falle von Herrn Lenniger, einem hier renommierten, mehrfach prämierten Filmproduzenten für Naturaufnahmen, in keinem Fall mehr gewährleistet. Unseres Erachtens nach wurden hier von Anfang an, insbesondere durch die Betriebsprüferin, Frau Biester, im Zusammenhang mit den Steuerbescheiden für 1993 und 1994 Präjudizien geschaffen, die nicht nur zur Folge haben, dass auch die Steuerbescheide der Folgejahre rückwirkend so aufgehoben und geändert werden, dass die Eheleute Lenniger auf nicht berechtigten Steuerschulden sitzen bleiben, sondern vielmehr den wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens bewirken.

zum weiteren Text des Anschreibens

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Meyer
M.O.V.E. Landesverband Hessen e.V.
Landesvorsitzende

“Netzwerk Bürger” kontra “Netzwerk Finanzamt”

Freitag, Mai 25th, 2007

“Das geltende Steuergesetz ist nicht mehr verfassungsgemäß, weil es unverständlich ist. Die Grundidee des Gesetzes ist, dass die Staatsgewalt im Bundesgesetzblatt, in dem Text der dort geschrieben steht, sagt was, sie vom Bürger erwartet und der Bürger kann seine Pflichten erkennen, indem er den Gesetzestext liest. Das ist heute nicht mehr gegeben.”

so sprach es Prof. Dr. Paul Kirchhof am 14.05.2007 vor laufender Kamera im Fernsehfilm “Das Märchen vom gerechten Staat”, Teil 1, “Wie er uns mit Steuern abkassiert” von Günter Ederer um 21.00 h in der ARD

“Der Gesetzgeber verweigert den Dialog mit dem Steuerpflichtigen. Er bemüht sich gar nicht mehr, dass der Steuerpflichtige durch Lektüre dieses Textes ihn verstehen könnte, sondern er nennt  eine mathematische Formel, die der Experte mit seinem Computer berechnen kann, die aber der Bürger als solcher nicht lesen kann.”

Wenige Minuten später erklärte die langjährige parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium Hendricks ebenfalls vor laufender Kamera im selben o.a. Fernsehfilm “Das Märchen vom gerechten Staat”, Teil 1, “Wie er uns mit Steuern abkassiert”

“Warum soll ausgerechnet das Steuerrecht von alleine verständlich sein? Das Steuerrecht umfasst alle diese schwierigen Sachverhalte, alle Lebenszusammenhänge von Menschen und von Unternehmungen die es gibt, das kann per se nicht ganz einfach sein.”

Wenn dem so ist und daran besteht kein wirklicher Zweifel, dann ist es dringend an der Zeit, dass sich die Bürger ihrer grundgesetzlichen Rechte erinnern, denn seit 1949 geht mit dem Inlrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland alle Macht vom Volke aus. Die Bundesrepublik Deutschland stellt der Verfassung nach einen freiheitlichen demokratischen sozialen Rechtsstaat dar, nur haben diesen die Bürokraten längst von ihnen her zerfressen und Deutschland zu ihrem Bürokratenstaat entwickelt und sie pressen die Bürger tagtäglich mehr mit einer Gesetzeflut, mit Verordnungen, Richtlinien, Weisungen…

Artikel 1 Abs. 3 Grundgesetz schreibt jedoch zwingend vor, dass der Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt ( das ist auch die Finanzverwaltung ) sowie die Justiz an die Grundrechte im Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind.

Es ist dringend an der Zeit, dass sich gegen das Netzwerk Finanzamt endlich das Netzwerk Bürger stellt.

Im Würgegriff der Finanzämter

Mittwoch, Mai 23rd, 2007

Reaktion auf den Filmbeitrag in der ARD “Das Märchen vom gerechten Staat”, Wie er uns mit Steuern abkassiert…

Betr.: Ihre Steuerangelegenheit

Sehr geehrter Herr Lenniger!

Seit mehr als 30 Jahren bin ich als Steuerberater tätig. Meine Mitarbeiter und auch Mitstreiter behaupten, daß ich für das Recht der Mandanten sehr engagiert eintrete.

Andererseits stelle ich fest, daß selbst die Vertreter der Mandanten - Steuerberater, Rechtsanwälte sowie auch deren Mitarbeiter teilweise - sogar großes - Verständnis für unbegründete Argumentation der (Finanz)-Verwaltung aufbringen. Mir wird dann vorgetragen: „Der Staat braucht Geld“; und zwar zielgerichtet, verbunden mit der Erwartung, unbegründete Verwaltungsansprüche, eben aus diesem Grunde zu tolerieren. Vielleicht als „Spende“? Darüber kann ich mich “ereifern”. Es wird die ggf. zusätzlich Steuer- und Abgabenbelastung damit toleriert, vielleicht aus der (widergemeinschaftlichen) Position  „es trifft mich ja nicht“. Psychologisch rechne ich dieses Verhalten der mangelnden Zivilcourage zu.  Für mich eine erst einmal nicht nachvollziehbare Verfehlung des Mandatsauftrages. Allerdings toleriert der betroffene Steuerbürger auch selbst unberechtigte Ansprüche, zusätzlich verbunden mit dem Argument, „da habe ich meine Ruhe“.

Diese innere Einstellung, die man schon als aus dem Unterbewußtsein gesteuert begreifen kann, ist vermutlich darüber hinaus aus dem Umstand zu erklären, daß “alle von dem System” und damit systemkonform ausgebildet werden und folglich der “Blick über den Tellerrand (bei den Meisten) fehlt”. Das System verlangt Mitläufer und nicht Kritiker.

Das Problem ist m. E., daß der vermeintliche Rechtsstaat Strukturen und Organisationen aufgebaut hat, die der Exekutive mit den anderen Gewalten, eben gerade entgegen dem Prinzip der strengen Gewaltenteilung, Vermischungen ermöglicht, ja zuläßt oder auch sogar fördert.

Entschuldigen Sie, ich möchte mich bei Ihnen nicht als Steuerberater anbiedern. Vielmehr stelle ich interessiert fest, daß Ihr Fall kein Einzelfall ist. Die Selbstherrlichkeit der Verwaltung ist wohl in vielen Finanzämtern erkennbar. Der Beamte kann sich oft die persönliche  Not des Einzelnen schlichtweg nicht vorstellen.  Warum auch, in der Regel hat diese „Klasse für sich“, in Indien wäre es wohl eine Kaste, den Leistungsdruck eines Unternehmers in den allermeisten Fällen ja auch nie kennen gelernt. Verstärkt wird sein oft bedenkenloses Handeln durch die gesetzgeberische Freistellung von Haftpflichtansprüchen der betroffenen Steuerbürger.

Der Finanzbeamte kann auch relativ sicher sein, daß seine Entscheidung vor dem Finanzgericht nicht kritisch behandelt wird, vielmehr ist er selbst bei der Finanzgerichtsbarkeit unter Gleichgesinnten. Juristen, die aus der Verwaltung kommen. Es gibt zwar Entscheidungen, die aufhorchen lassen, sozusagen als Oase in der Wüste, aber die zumindest verdeckte Parteilichkeit der Finanzgerichte ist erkennbar. Den Richtern ist ihre Stellung durchaus bewußt.

Das Grundgesetz gewährleistet keinen  mehrstufigen Rechtsweg. Lassen Sie sich von Ihren Rechtsberatern aufklären von den Chancen einer Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Verfassungsbeschwerde. Tatsache ist, daß der Finanzgerichtsweg in der Regel vor dem Finanzgericht in der Rechtsstellung eines Oberlandesgerichtes erschöpft ist.
Immerhin hat es die Organisation geschafft, in den II. Senat des Bundesverfassungsgerichtes einen ehemaligen Bundesfinanzrichter zu installieren – nachdem der Bundesfinanzhof mehrfach vom BVerfG gemaßregelt worden ist. Es sei mir die Frage erlaubt, was ein Bundesfinanzrichter - also ein Richter eines sogenannten Fachgerichtes beim BVerfG soll. Es ist dort zu entscheiden, ob Ihre Grundrechte verletzt worden sind. Eine Entscheidung, die es gerade erfordert, daß möglichst geringe Kenntnisse eines Fachgerichtes bestehen sollten, jedoch außerordentlich hohe Kenntnisse auf dem Gebiet des Grundgesetzes verbunden mit einer besonders hohen Unabhängigkeit.

Nichtzulassungsbeschwerden sowie Revisionen an den Bundesfinanzhof habe ich ausgearbeitet und selbst an einer Verfassungsbeschwerde habe ich in erheblichem Umfang mitgewirkt. Es ist ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, daß er den Anspruchstellern, immerhin aus dem Volke, von dem angeblich die Macht ausgeht, eine solche Arbeit aufbürdet. Er tut dieses und setzt dadurch Zeichen. Das Zeichen, was ich erkenne ist, „Ich verweigere Dir Recht durch Auflagen“.

Der Rechtsstaat lebt gerade durch die klassische richterliche Gewalt und ist aus seinem eigenen Anspruch verpflichtet, sich dieser Gewalt zu stellen. Verfahren wird: Sie dürfen alles erkämpfen, nur formgerecht vorgetragen und begründet muß es sein - und da liegt “der Hase im Pfeffer”. Bereits die formellen Voraussetzungen bilden eine kaum zu überwindende Hürde und sozusagen als 2. Verteidigungslinie unterliegt die Begründung bestimmten Formen und Fristen - und alles läuft auch während der übrigen täglichen Arbeit. Seien Sie sicher, bereits bei Gestaltung der Verfahrensschritte werden umfangreiche Fehler begangen, die infolge dieser die materielle Prüfung des Anliegens erübrigen.

Berechnet man den für diese mit besonders hoher Sorgfalt  auszuübenden Tätigkeiten erforderlichen Honoraraufwand, würde der Rechtssuchende bereits aus Kostengründen vor dieser Suche zurückschrecken. Ich wette, daß Ihre Berater hier erhebliche Konzessionen gemacht haben und damit einen doch hohen Idealismus beweisen mußten - und diese haben offenbar ein gesundes Rechtsempfinden.

Je länger ich meinen Beruf ausübe, je mehr vervollständigt sich das “Mosaik Recht”. Ich bin auf das Buch von Rechtsanwalt Bossi gestoßen, “Halbgötter in Schwarz”, Untertitel „Deutschlands Justiz am Pranger“ in dem dieser aus seiner anwaltlichen Praxis berichtet. Festzustellen ist, daß es sich bei diesen Personen um Charaktere handelt, die eben kein “Blatt vor den Mund nehmen” und auch bei Gericht klar und deutlich Stellung beziehen. Mir persönlich wird deutlich, daß Recht mit der politischen Entwicklung schwingt. Zur Zeit unterliegt zumindest das Steuerrecht einer unangenehmen Schwingung.

Der Bürger wird bereits vom Gesetzgeber ausgetrickst. Dem Volk werden Vergünstigungen in Aussicht gestellt, die „Gegenfinanziert“ werden. Propagiert wird dies unter Reform, verbunden mit einer deutlichen Verbesserung für den Bürger.  Ein gutes Beispiel ist m. E.  die “nachgelagerte Besteuerung” von Vorsorgeaufwendungen für das Alter. Eine Mogelpackung - schon nach der alten Regelung (bis 2005) war es nicht möglich, angemessene Vorsorge steuermindernd anzusetzen. Nach der neuen Regelung sind diese Aufwendungen noch weiter im Abzug beschränkt worden - andererseits beinhalten Sie den “Vorteil”, daß die Altersbezüge später - also nachgelagert - besteuert werden. Die Regelung bis 2005 ist darüber hinaus wohl in den meisten Fällen auch noch günstiger als die neue Regelung  (Verfassungsbeschwerden sind wegen altem wie neuem Recht anhängig).
     
Die Verwaltung verschärft diese Vorgaben mit teilweise sehr subjektiven Ansprüchen und versteht sich als willfähriger Gehilfe des Gesetzgebers. Genau dies darf die Verwaltung aber nicht. Sie hat eher eine Mittlerfunktion und in dieser Stellung die Rechte des Bürgers gleichrangig zu beachten. Der Gesetzgeber hat sehr wohl verstanden, daß Einnahmen Ausgaben bedingen und eine Aufrechnung zugelassen. Die Verwaltung verweigert diesen Grundsatz, weil z. B. kleine Boote Freizeit assoziieren und konstruiert, gleichsam mit vorauseilenden Gehorsam, die Nichtabzugsfähigkeit des nach subjektiver dortigen Auffassung vorliegenden „Freizeitvergnügens“ – obwohl das „Freizeitvergnügen“ Einnahmen auslöst, die die Kosten deutlich übersteigen. Nach dem offenkundigen gesetzlichen Sinn, ein glatte Rechtsbeugung.

Ein ähnliches Problem stellt in der täglichen Arbeit die 1 % - Regelung in Sachen Privatnutzung von Kraftfahrzeugen dar. Diese 1 % - Regelung bedeutet in wohl eher sehr vielen Fällen, das die Kraftfahrzeugkosten nicht mehr als Betriebsausgaben abzugsfähig sein sollen.

Nehmen Sie weiter die Definition der “verdeckten Gewinnausschüttung” - es handelt sich dabei um eine “verhinderte Vermögensmehrung” oder um eine “herbeigeführte Vermögensminderung” – meint der Bundesfinanzhof - und eröffnet damit der Verwaltung die Möglichkeit, auch noch  aus einer ex post Betrachtung, jedes unternehmerisches Handeln zu sanktionieren. Er geht weit über den Inhalt der Norm des § 8 Abs. 3 KStG hinaus – und stellt sich damit über den Gesetzgeber, ja ersetzt die Norm.  Nehmen Sie weiter den Rechtsbegriff der “nahestehenden Person”, der vom Bundesfinanzhof „sehr weit gefaßt wird“ und der es der Verwaltung eröffnet nahezu jede Person als nahestehend zu qualifizieren – geradezu aus nach Gutdünken. Auch hier wird der gesetzliche Anspruch weit überdehnt.

Komme ich zum Schluß. Sie erkennen, daß Sie bei weitem kein Einzelfall sind. Auch ich habe den Minister und den Petitionsausschuß angeschrieben - genauso hätte ich an den Mond schreiben können. Ein Netzwerk in einer anderen Welt. Der Bürger wird zum Sklaven eines Parteienstaates, einer Parteiendiktatur formuliert, Prof. von Arnim.

Allerdings leben die Demokratie und die Freiheit von dem Anspruch des Bürgers seine Rechte einzufordern. Kann dieser es nicht allein, dann sollte er sich organisieren. Daß die ARD über Gerechtigkeit des Staates berichtet zeigt, daß die Ungerechtigkeit auffällt und zwar jetzt in einer Art und Weise, daß breite Teile der Bevölkerung sich dafür zu interessieren beginnen. Ich frage mich, warum es in Deutschland zwar eine Steuergewerkschaft gibt, die den Steuerbürger als Kriminellen darstellt, warum es in Deutschland eine Vereinigung “Kritischer Polizeibeamter” gibt; warum es aber nicht eine Vereinigung, ja ein Netzwerk “kritischer Juristen” gibt, die sich Fällen wie z. B. Ihrem Fall annehmen und diese gemeinsam durchfechten. Verweisen Sie in diesem Zusammenhang bitte nicht auf den Bund der Steuerzahler, der ja hehreren Zielen nachhängt und der ständig auf die Schuldenuhr und die Steuergeldverschwendung verweist - allerdings es eben nicht fertigbringt, ähnlich einem ADAC, Fachkompetenz zu vereinigen, damit der Rechtsstaat eben außerhalb seiner eigenen Strukturen, sozusagen aus dem Nicht-Beamtentum überprüft wird.

Es wäre z. B. dringend erforderlich, Staatsbedienstete für von diesen angerichtete Schäden haftbar zu machen. Mal sehen, ob z. B. der Vollzieher des Finanzamtes vollstreckt, wenn diesem bewußt ist, daß seine ggf. Unrechtshandlung ihn persönlich einholt, bzw. auch der Betriebsprüfer oder Veranlagungsbeamte Behauptungen aufstellt, die lächerlich sind und mit Recht aus dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit nichts gemein haben.

Vielleicht sollten Sie ggf. mit Ihren Beratern darüber einmal diskutieren. Vielleicht sollte mal eine Internetseite in diese Richtung aufgebaut werden.

Mit freundlichen Grüssen
Helmut S.
( Steuerberater )

Finanzbeamte geniessen Immunität

Montag, Mai 21st, 2007

es ist kaum zu glauben, seit 20 Jahren existiert ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle mit dem Aktenzeichen 3 Ws 176/86 vom 17.04.1986 der den Leitsatz trägt:

Ein Finanzbeamter, der im Einspruchsverfahren Steuern bewusst falsch festsetzt, begeht keine Rechtsbeugung.

Aus den Gründen:

Der Erlass des Steuerbescheides und auch dessen Überprüfung im Einspruchsverfahren sind ein Akt der Steuererhebung und dienen damit der Beschaffung der Mittel für die Deckung des öffentlichen Finanzbedarfes.

Allerdings hat sich der Finanzbeamte dabei an das Recht zu halten, ohne dass dieses jeoch seine vodringliche Aufgabe ist. Zitatende

( Quelle: NStZ 1986 Heft 11, Seite 513 )   zu Rechtsbeugung § 339 StGB bei Wikipedia

faktisch ist das der Aufruf zum staatlichen Betrug…, bei dieser Rabulistik sind die Gesetze wertlos !

in welchem Licht erscheinen denn da die jährlich wiederkehrenden Meldungen z.B. des Bundes der Steuerzahler, Millionen Steuerbescheide seien schlicht falsch, wenn sie den Steuerzahler denn erreichen…

Steuerbescheide sind immer nach 4 Wochen sofort vollstreckbar, selbst fristgerecht erhobene Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung, so ist es möglich, dass den Steuergesetzen nach auch vorsätzlich falsche Steuerbescheide in jeweils Millionenhöhe gegen jeden Steuerpflichtigen in Deutschland legal vollstreckt werden können…

Betriebsprüfungen sind daher keine Plausibilitätsprüfungen, sondern sie dienen einzig dem Zweck, einen vom Betriebsprüfer ins Auge gefassten so genannten Steuermehrertrag nach träglich aus dem Steuerpflichtigen herauszupressen und das funktioniert so:

In der Veranlagungsstelle meldet der Sachbearbeiter schriftlich einen Steuerpflichtigen nach Aktenlage der Betriebsprüfungsstelle im Hause. Gleichzeitig winkt er die Steuererklärung des von ihm gemeldeten Steuerpflichtigen wie beantragt so veranlagt kommentarlos unter Vorbehalt der Nachprüfung durch.

In der Betriebsprüfungsstelle mal sich nun ein Betribsprüfer einen der Aktenlage und seinem Willen nach, die von ihm durchzuführende Betriebsprüfung ( Außenprüfung ) mit einem maximalen Steuermehrertrag abschließen zu wollen, einen passenden Sachverhalt aus. Bis zu 5 Jahre nach der ersten Meldung kann es dauern, bis der Betriebsprüfer zuschlägt. Bis dahin hat er an Amtsstelle ( Finanzamt ) anhand der Steuerakten seine ganz persönlichen Ansichten und den damit verbundenen Willen, so viel Geld wie möglich mehr aus dem ahnungslosen Steuerpflichtigen zu pressen, zu einem fiktiven Sachverhalt zusammengebaut. Während der so genannten Prüfung gilt es dann schließlich für den Prüfer im Rahmen der Beweislastumkehr sein Opfer in Beweisnot zu zwingen, um dann dieses fiskalisch gegen den Prüfling auszulegen.

Betriebsprüfer erfinden geldgierig Sachverhalte, verdrehen Sachverhalte, verweigern sich des Dokumenten-beweises, verweigern die persönliche Inaugenscheinnahme, missbrauchen das gesetzliche Ermessen, verweigern eine Prüfung zugunsten des Steuerpflichtigen…, zusammengefasst heißt das “Willkür”, die ist jedoch ausdrücklich verfassungsrechtlich / grundgesetzlich verboten…

Nicht zu glauben, sind doch dem Magazin WISO bereits 1996 Beweise in die Hände gefallen, aber lesen Sie selbst:

“Als erstes berichten wir aus dem Innenleben des Staates, über das, was der steuerzahlende Bürger nach Ansicht der Steuereintreiber eigentlich nicht wissen soll. Uns ( red. dem ZDF ) sind Informationen zugespielt worden, darüber wie Finanzämter in Zukunft mit Steuerzahlern umgehen wollen, wie Betriebspürfungen ablaufen sollen. Es sind interne Protokollnotizen über eine Konferenz hoher Finanzbeamter, Dokumente, spannend wie ein Krimi, allerdings keine Fiktion, sondern deutsche Realität…”

“Ich denke mal, das Ziel einer Betriebsprüfung ist Steuergerechtigkeit”, sagt ein Finanzbeamter vor laufender Kamera…

Wenn es nur so wäre…

hier das komplette Sendemanuskript zum Nachlesen

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