OGV Andrè Grewe letztmalig, weil ohne grundgesetzliche und völkerrechtliche Ermächtigungsgrundlage handelnd, gemahnt

Juli 30th, 2010

Mit Fax vom 29.07.2010 wurde der OGV Andrè Grewe letztmalig gemahnt, den am 21.05.2010 gewaltsam dem anerkannten freischaffenden Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger durch Freiheitsberaubung abgepressten Geldbetrag von mehr als 20.000,- Euro bis zum 05.08.2010 vollständig zurückzuzahlen. Verweigert sich Grewe weiter, wird augenblicklich gegen diesen ”Folgebeseitigungsklage wegen unzulässiger Verletzung des absoluten Kunstfreiheitsgrundrechtes gemäß Art. 5.3.1 GG i.V.m. Art. 6.1 GG” vor dem Amtsgericht in Otterndorf erhoben. 

Der Otterndorfer Obergerichtsvollzieher Andrè Grewe, Schleusenstraße 111 in 21762 Otterndorf, verheiratet, eine Tochter, vollstreckt seit dem Jahr 2007 gegen das anerkannte freischaffende Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger im Auftrage des Bundesamtes der Justiz in Bonn sowie des NLBV in Aurich. Grewe tut dieses in Kenntnis des folgenden Sachverhaltes:

Bei dem zugrunde liegenden Rechtsstreit des Finanzamtes Cuxhaven gegen das anerkannte Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger handelt es sich ausschließlich um eine gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG den ordentlichen Gerichten ausdrücklich besonders zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art. Es geht einzig und allein um die Frage, ob die als Ermächtigungsgrundlage vom Finanzamt Cuxhaven allen Steuerbescheiden zugrunde gelegte Vorschrift des § 18.1.1 EStG, vormals § 18.1.1 Reichs-EStG, in seiner Gestaltung mit den Worten „wissenschaftlich und künstlerisch“ mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht aus Art. 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) in Einklang steht oder kollidiert. Da die Vorschrift des § 18.1.1 EStG in der angeführten Ausgestaltung konträr ( also kollidierend ) zu dem absoluten ( vorbehaltlosen ) Freiheitsgrundrecht aus Art. 5.3.1 GG steht, ist sie gemäß Art. 123 Abs. 1 GG mit dem Inkrafttreten des GG am 23.05.1949 und dem ersten Zusammentritt des Deutschen Bundestages am 08.09.1949 untergegangen, da sie mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Daraus folgt, dass sowohl sämtliche ESt-Bescheide und USt-Bescheide des FA Cuxhaven als auch alle in der Folge ergangenen Entscheidungen der Finanzgerichte nichtig sind. Das Gleiche gilt für alle daraus bisher vorgenommen behördlichen und gerichtlichen Zwangsmaßnahmen sowohl in der Sache selbst als auch hinsichtlich sämtlicher Kostenforderungen aller nämlich funktional und sachlich unzuständigen Behörden und Gerichte. ( siehe Rechtsexpertisè )

Ebenfalls ist dem OGV Andrè Grewe bekannt, dass die nichtigen titulierten Kostenforderungen des Bundesamtes der Justiz in Bonn sowie des NLBV nicht nur wegen ihrer Nichtigkeit nicht beigetrieben werden können und dürfen, die seinen Aufträgen zur Beitreibung der nichtigen Kostenforderungen zugrunde liegende Justizbeitreibungsordnung vom 11.03.1937 ist mit dem Ableben des Führer, Diktators und Verbrechers Adolf Hitler am 30.04.1945, spätestens mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 untergegangen und konnte danach auch nicht wieder aufleben.

( Details zur ungültigen / nichtigen sog. Hitler-Verordnung - JBeitrO - finden sich hier und weitere Details lesen sich unter “Chronologie der ungültigen Führer-Verordnung” im blog )

Es darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass die ungültige / nichtige sog. Hitlerverordnung in Gestalt der Justizbeitreibungsordnung seit inzwischen 61 Jahren skrupellos von der öffentlichen Verwaltung in vollem Bewusstsein dessen, dass diese Rechtsverordnung 1945 mit dem Ableben des Führer, Diktator und Verbrechers Adolf Hitler untergegangen ist, als Ermächtigungsgrundlage für das Beitreiben von öffentlichen Kosten wie Gerichtsgebühren, grundgesetzwidrig benutzt wird.

Grewe wurde mit Schreiben vom 14.06.2010 bereits zur Zahlung aufgefordert. Da Grewe der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist, wurde er mit Schreiben vom 28.07.2010 per FAX am 29.07.2010 mit Frist bis zum 05.08.2010 noch der guten Ordnung halber gemahnt. Verstreicht auch dieses Datum, wird augenblicklich “Folgebeseitigungsklage” gegen die Person Grewe erhoben, da diese als Amtsträger gemäß Art. 1 Abs. 2, 3 GG i.V.m. Art. 5.3.1 GG sowie Art. 6.1 GG keine Grundrechteverletzung vornehmen oder im Auftrag Dritter vornehmen darf. Grewe kann für sich nicht mehr den Verbotsirrtum in Anspruch nehmen, da er seit 2007 unmittelbar in die Sache persönlich involviert ist, gegenüber dem Prozessbevollmächtigten und Richter im Ruhestand Günter Plath selbst am 21.05.2010 während der von ihm veranlassten und betriebenen grundgesetzwidrigen gewaltsamen Vollstreckunug gegen das anerkannte Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger seine diesbezügliche tatsächliche Kenntnis hinsichtlich der Sach- und Rechtslage bekundet hat. 

Grewe muss sich vorwerfen lassen, dass er nach gleichem Muster handelt, wie im Dritten Reich Juden, Künstler und Andersdenkende mit scheinbar rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt, geplündert und schließlich vernichtet wurden. Mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 sollte solches Tun der vollziehenden Gewalt in Deutschland unmöglich gemacht worden sein, die Realität sieht jedoch völlig anders aus.

Freiheitsberaubung, Erpressung, Nötigung und Hausfriedensbruch zum Nachteil des anerkannten Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger - verübt von Polizeibeamten aus Cuxhaven und Otterndorf

Juli 26th, 2010

Juden und Künstler sowie andersdenkende wurden systematisch durch das Terrorsystem des Dritten Reiches ( 1933 bis 1945 ) verfolgt, ausgeraubt und vernichtet. Nie wieder sollte solches auf deutschem Boden geschehen können, doch das war und ist ein Irrtum.

UN-Resolution 217A (III), das Bonner Grundgesetz, der internationale Pakt der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie die Grundrechtecharta der Europäischen Union garantieren allen freischaffenden Künstlern seit 1948 die absolute Freiheit der Kunst, so dass von Staats wegen es keine einfachgesetzliche Regelung geben darf, die das absolute Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 5.3.1 Bonner Grundgesetz ( Kunstfreiheitsgarantie ) einschränken kann und darf.

Bei dem zugrunde liegenden Rechtsstreit des Finanzamtes Cuxhaven gegen das anerkannte Künstlerehepaar Angelika und Burkhard Lenniger handelt es sich ausschließlich um eine gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz GG den ordentlichen Gerichten ausdrücklich besonders zugewiesene öffentlich-rechtliche Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art. Es geht einzig und allein um die Frage, ob die als Ermächtigungsgrundlage vom Finanzamt Cuxhaven allen Steuerbescheiden zugrunde gelegte Vorschrift des § 18.1.1 EStG, vormals § 18.1.1 Reichs-EStG, in seiner Gestaltung mit den Worten „wissenschaftlich und künstlerisch“ mit dem absoluten Freiheitsgrundrecht aus Art. 5.3.1 GG ( Kunstfreiheitsgarantie ) in Einklang steht oder kollidiert. Da die Vorschrift des § 18.1.1 EStG in der angeführten Ausgestaltung konträr ( also kollidierend ) zu dem absoluten ( vorbehaltlosen ) Freiheitsgrundrecht aus Art. 5.3.1 GG steht, ist sie gemäß Art. 123 Abs. 1 GG mit dem Inkrafttreten des GG am 23.05.1949 und dem ersten Zusammentritt des Deutschen Bundestages am 08.09.1949 untergegangen, da sie mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Daraus folgt, dass sowohl sämtliche ESt-Bescheide und USt-Bescheide des FA Cuxhaven als auch alle in der Folge ergangenen Entscheidungen der Finanzgerichte nichtig sind. Das Gleiche gilt für alle daraus bisher vorgenommen behördlichen und gerichtlichen Zwangsmaßnahmen sowohl in der Sache selbst als auch hinsichtlich sämtlicher Kostenforderungen aller nämlich funktional und sachlich unzuständigen Behörden und Gerichte. ( siehe Rechtsexpertisè )

Am 21. Mai 2010 haben die Polizeibeamten POK Meyer, PK’in Oldenburg, Meissner zusammen mit 3 weiteren namentlich bisher nicht bekannten Polizeibeamten der Polizeidienststellen Cuxhaven und Otterndorf das der grundgesetzlichen sowie völkerrechtlichen mangelnden Ermächtigungsgrundlage zivilrechtliche Amtshilfeersuchen  des Obergerichtsvollziehers Andrè Grewe ( Otterndorf ) grundgesetzwidrig in eine strafprozessualen Vorschriften folgende “Gewaltaktion” umgemünzt, indem sie sich ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss durch Dohung mit Gewalt “widerrechtlich” Zugang zum Grundstück und der Wohnung des anerkannten freischaffenden Künstlerehepaares Angelika und Burkhard Lenniger verschafften.

Das Künstlerehepaar wurde rechtswidrig verhaftet, der Geschädigte Burkhard Lenniger schließlich körperlich gefesselt über die JVA Cuxhaven mit einem Transportkommando der JVA Oldenburg ( Röser / Drees ) auch nach Wegfall des Haftgrundes “Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung” aufgrund erpresster Zahlung weiter gefesselt durch Niedersachsen zur JVA Oldenburg transportiert und schließlich auch dort noch durch einen beamteten Schließer in eine Gefängniszelle eingesperrt. Zwischen 07.55 h, dem Zeitpunkt der grundgesetzwidrigen Verhaftung und der Entlassung aus der JVA Oldenburg am 21.05.2010, um 18.00 h, wurde dem Geschädigten Burkhard Lenniger jegliche Nahrung verweigert, zum Trinken gab es für ihn insgesamt 4 Glas Leitungswasser in der JVA Cuxhaven.

Die vollziehende Gewalt und die Justiz haben sich allem Anschein nach von dem Einhalt sämtlicher grundgesetzlichen Vorschriften befreit.

Mit Datum 23.07.2010 und 26.07.2010 wurden die Polizeibeamten aus Cuxhaven und Otterndorf sowie die Schließer Röser und Drees der JVA Oldenburg sowie ein namentlich noch zu ermittelnder Schließer der auf die Frage “ob er eigentlich wisse, was Folter sei als dieser in der JVA Oldenburg Trinkwasser und Traubenzucker verweigerte, trotz Wegfall des Haftgrundes schon vor der Einlieferung in die JVA Oldenburg den Geschädigte in eine Einzelzelle einsperrte, ebenfalls aus der JVA Oldenburg wegen Freiheitsberaubung, Erpressung, Nötigung und Hausfriedensbruch angezeigt. 

Wie hat es auf der berüchtigten Wannseekonferenz am 20.01.1942 in Berlin geheißen:

Nationalsozialistische Steuergesetzgebung im Jahr 2010

Juli 21st, 2010

Die nationalsozialistischen, per Führerbefehl durch Adolf Hitler erlassenen Steuergesetze werden heute, im Jahre 2010, trotz ihrer Außerkraftsetzung durch die alliierten Kontrollratsgesetze Nr. 12, 61 sowie 64 und ohne ein den grundgesetzlichen Vorschriften für die Entstehung von mit dem Grundgesetz übereinzustimmen habenden Gesetzen entsprechendes parlamentarisches Verfahren sowie entgegen der Vorschrift des Art. 123 Abs. 1 GG, welche dem Grundgesetz widersprechendes Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten Bundestages außer Kraft setzt, nach wie vor als demnach verfassungswidrige Gesetze angewendet.

Es gilt festzustellen, dass das Finanzwesen mit den Finanzämtern und Finanzgerichten seit nun mehr 61 Jahren ein gesondertes Leben neben dem Grundgesetz als der ranghöchsten Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland führt. Dazu die folgenden unwiderlegbaren historischen Details: 

Am 11. Januar 1950, nur acht Monate nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes und nur vier Monate nach dem Zusammentritt des Bundestages der neuen Bundesrepublik Deutschland trägt der damalige Finanzminister Fritz Schäffer  im Rahmen der ersten Lesung eines Gesetzes zur Änderung (?) des Einkommensteuergesetzes ( Drucksache 317 ) folgendes im Wortlaut vor:

“Manchmal wird noch die Frage nach der großen Steuerreform gestellt, wobei man wohl an Betriebssteuer und dergleichen denkt. Hierzu nur eine Bemerkung. Ich kann eine große Steuerreform eine Reform, die von dem letzten Beamten der Finanzverwaltung ein völliges Umdenken in ein neues System bedeutet, in einer Zeit machen, in der das Wirtschafts- und Finanzleben ruhig ist und die Finanzverwaltungen nicht überlastet sind.”

Auf dem Gebiet der Finanzpolitik ist der Gesetzesentwurf der ganz bewusste Schritt, der neuen Zeit mit neuen Gedankengängen entgegenzutreten und den Notwendigkeiten des Tages zu begegnen.”

Um zu verstehen, was dieser Schäffer, dem in den Jahren 1946 bis 1948 jede politische Tätigkeit seitens der Militärregierung sicherlich nicht grundlos untersagt gewesen ist, als jetzt auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereidigter Bundesfinanzminister da am 11. Januar 1950 erklärt hat ohne es dabei ausdrücklich beim Namen zu nennen, dass nämlich die Finanzverwaltung sich nicht mit einem dem Grundgesetz konformen Steuerrecht befassen wird, weil es für jeden Finanzbeamten ein völliges Umdenken in ein neues System bedeutet und die Finanzverwaltung überlastet ist, stattdessen wird mit dem althergebrachten Steuerrecht vom 16.10.1934 ( quasi an der zwingenden Bindung an die Grundrechte und den übrigen Rechtsbefehlen des Bonner Grundgesetzes vorbei ) der neuen Zeit mit ihren neuen Gedankengängen entgegengetreten, muss sich der einzelne mit der Historie des verbrecherischen ”Hitler-Regime” und der dortigen Gesetzgebung befassen.

Später war Schäffer in der Funktion des Bundesjustizministers ein Verfechter der Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland.

Von besonderer Wichtigkeit erscheint diesbezüglich eine Protokollnotiz aus den Kabinettsprotokollen der Regierung “Adenauer” vom 11. August 1950. Der Bundesinnenminister Dr. Gustav Heinemann überbringt die Worte der Länderinnenministerkonferenz , Zitat:

 “Es sei einmütig erklärt worden, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte durchgreifende Maßnahmen nicht getroffen werden können. Es müsse deshalb eine Änderung des Grundgesetzes in Erwägung gezogen werden.  

Hier die dazu nötigen Daten und Fakten:

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Hauptmann von Köpenick Teil II im Landtag von NRW am 13.07.2010

Juli 20th, 2010

Am 13.07.2010 wählte der 15. Landtag von NRW endlich sein Präsidium. Die Sitzung und die Wahl wurde geleitet von dem nicht mehr Landtagsabgeordneten Edgar Moron, dessen Landtagsvizepräsidentenamt mit dem Erlöschen seines Landtagsmandates am 08.06.2010 um 24.00 h ebenfalls erloschen ist. Um ein präsidiales Amt im Landtag von NRW übertragen zu bekommen, bedarf es zwingend eines “gültigen” Landtagsmandates. Erlischt dieses Landtagsmandat, aus welchen Gründen auch immer, so erlischt automatisch auch das durch Wahl aller Abgeordneten übertragen bekommene Amt des Landtagspräsidenten, Vizepräsidenten oder Schriftführers.

Herr Moron erklärt zu Beginn der Sitzung fälschlich, dass Art. 38 Abs. 2 der Landesverfassung von NRW ausdrücklich vorsähe, dass das bisherige Präsidium bis zur “vollständigen” Wahl eines neuen Präsidiums im Amt bleibe. Im Art. 38 Abs. 2 LVNRW heißt hingegen es wörtlich:

“Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.”

Ebenso wichtig ist aber, was im § 6 der Geschäftsordnung des Landtages NRW  unter dem Titel “Vertretung der Präsidentin bzw. des Präsidenten”verbindlich geschrieben steht:

Die Präsidentin bzw. der Präsident wird im Fall der Verhinderung durch die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in der festgelegten Reihenfolge vertreten. Sind gleichzeitig die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten verhindert, so geht das Vertretungsrecht auf die Scxhriftführerinnen und Schriftführer in der Reihenfolge ihres Amtsalters, bei gleichem Amtsalter ihres Lebensalter, über, soweit nicht Vorschriften der Landesverfassung entgegenstehen

Weder die Landtagspräsidentin der 14. Wahlperiode Regina van Dinther noch der 1. Vizepräsident Edgar Moron verfügten am Tage der konstituierenden Sitzung des 15. Landtages von NRW am 09.06.2010 noch über ein Abgeordnetenmandat, damit waren ihre präsidialen Ämter ebenfalls automatisch erloschen. Die konstituierende Landtagssitzung mit der Wahl eines neuen Präsidiums war daher von dem 2. Vizepräsidenten Keymis und / oder der 3. Vizepräsidentin Freimuth zu leiten gewesen. Gleiches hätte am 13.07.2010 auf der zweiten Plenarsitzung des 15. Landtages von NRW geschehen müssen, da am 09.06.2010 eine Wahl eines neuen Präsidiums nicht stattgefunden hatte.

Null Toleranz gegen den Bürger als Gesetzesübertreter, propagierte Merkel 2006 in Berlin

Juli 19th, 2010

Wer als Bürger das Gesetz übertritt, muss laut Merkel seit 2006 mit “null Toleranz” des Staates rechnen, so lautete 2006 ihre Botschaft an das Wahlvolk auf der Straße.

Wenn dann 4 Jahre später im Landtag in Nordrhein-Westfalen die Verfassung gebrochen wird, nämlich am 09.06.2010, als sich der 15. Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung im Plenarsaal in Düsseldorf traf und eine nicht mehr Abgeordnete und nicht mehr Landtagspräsidentin Regina van Dinther die 15. Legislaturperiode unzulässig eröffnete, vom Hausrecht gegen die Fraktion “die Linke” unzulässig Gebrauch machte, die 181 Abgeordneten auf die Landesverfassung von NRW unzulässig verpflichtete, Ausschuss- und Schriftführerwahlen unzulässig vornahm und für die Wahl der Wahlmänner und -frauen in die Bundesversammlung zwecks Wahl des Bundespräsidenten am 30.06.2010 unzulässig sorgte; am 13.07.2010 der nicht mehr Abgeordnete und nicht mehr 1. Landtagsvizepräsident Edgar Moron die 2. Landtagssitzung bis nach der Wahl eines neuen Landtagspräsidenten und einer neuen Vizepräsidentin unzulässig interemistisch leitete, dann ist dieses alles nicht anders machbar gewesen. 

Mehr dazu unter “Chronologie eines Staatsstreiches“.